Stärkenatriumoctenylsuccinate sind Derivate der Stärke, die zu den Stärkeestern gehören. Diese modifizierte Stärke wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt und trägt die Kennzeichnung .
Herstellung Stärkenatriumoctenylsuccinate werden durch Umsetzung von Stärke mit technischem Octenylbernsteinsäureanhydrid in einer polymeranalogen Reaktion hergestellt. Da bei dieser Reaktion nicht alle Hydroxygruppen reagieren, entstehen Gemische mit unterschiedlich hohem Substitutionsgrad. Der Veresterungsgrad dieser Reaktion ist jedoch weitaus geringer als bei anderen Stärke-Derivaten. Auch der Substitutionsgrad der einzelnen Stärkebausteine innerhalb eines Polymers kann unterschiedlich hoch ausfallen. Dem E 1450 werden drei CAS-Nummern (66829-29-6, und )Sinofi Zutaten: Natriumstärkeoctenylsuccinat E1450. (sinofoodsupply.com) abgerufen am 11. Mai 2020. zugeordnet, da sowohl Stärkebausteine, die eine Doppelbindung im C8- Substituenten (in folgender Abbildung schematisch veranschaulicht) als auch solche ohne C=C-Doppelbindung, also mit einem Octanylrest, entstehen können:
zentriert|600px Dennoch wird E 1450 allgemein Stärkenatriumoctenylsuccinat genannt.
Verwendung hochkant=1.3|mini|Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke ohne Angabe der E-Nummer E 1450 wird sowohl als Verdickungsmittel als auch als Emulgator verwendet. Er quillt bereits in kaltem Wasser und stabilisiert Wasser/Öl-Emulsionen. Zudem bildet es stabile, gefrierstabile Schäume. Dieser Zusatzstoff wird hauptsächlich für Cremespeisen sowie Desserts und Backfüllungen verwendet. Dabei wird dieser Zusatzstoff auf der Zutatenliste häufig nur als modifizierte Stärke deklariert.Eintrag zu Stärkenatriumectenylsuccinat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 19. Juni 2022.Eintrag zu Stärkenatriumectenylsuccinat. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 19. Juni 2022.
Rechtliche Situation In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) aufgelistet. Die Verwendung von Stärkenatriumoctenylsuccinaten ist weiterhin zugelassen.Aufgenommen durch die Für Säuglings- und Kleinkindnahrung besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 50 Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.
Gesundheitliche Risiken Da das Natriumstärkeoctenlysuccinat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis.
Einzelnachweise
Kategorie:Stärke Kategorie:Stoffgruppe Starkenatriumoctenylsuccinate Kategorie:Lebensmittelzusatzstoff (EU)