Das Bilanzrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Handelsrechts und befasst sich mit der Rechnungslegung im Hinblick auf Bewertung und Bilanzierung.

Allgemeines Das Bilanzrecht dient dazu, Rechenschaft abzulegen über den Umgang mit fremdem Geld.Daniel Mitulla: Patentbewertung im Bilanzrecht (HGB, IAS/IFRS) und Rating. 2009, S. 47. Es soll dafür sorgen, dass Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen national und auch international möglichst vereinheitlicht werden, um ihre Vergleichbarkeit (etwa beim Betriebsvergleich) zu erhöhen. Bilanzrecht soll den Bilanzanalysten und der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die Ertragslage und Finanzen eines Unternehmens geben. Ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts ist der Gläubigerschutz und Anlegerschutz. Bilanzrecht ist elementar für das Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht.Bernhard Großfeld, Klaus Luttermann: Bilanzrecht: Die Rechnungslegung in Jahresabschluss und Konzernabschluss nach Handelsrecht und Steuerrecht, Europarecht und IAS/IFRS. 1999, ISBN 978-3811423480, S. 155 f.

Deutschland Das allgemeine Bilanzrecht (für alle Wirtschaftszweige und Rechtsformen) ist im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert (§ HGB bis HGB), rechtsformabhängiges Bilanzrecht für Kapitalgesellschaften ist in den § HGB bis HGB vorgesehen.Wolfgang Lück: Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 1998, S. 268. Das allgemeine Bilanzrecht verlangt die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, innerhalb derer es die allgemein gültige Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze aufstellt. Sondervorschriften gibt es für Kreditinstitute (§ ff. HGB, RechKredV) und Versicherungsunternehmen (§ ff. HGB, RechVersV). Dadurch ist das HGB der wesentlichste deutsche Rechnungslegungsstandard.

International Österreich Der Kern des Bilanzrechts ist im Unternehmensgesetzbuch (UGB) ab UGB kodifiziert. Schweiz Das Obligationenrecht (OR) behandelt bilanzrechtliche Fragen ab OR.

Europäische Union Das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende europäische BilanzrechtMichael Asche, Europäisches Bilanzrecht und nationales Gesellschaftsrecht, 2007, S. 79 ff. wurde insbesondere aus den EG-Bilanzrichtlinien , und , die in nationales Bilanzrecht transformiert wurden, entwickelt.

IFRS Der Rechnungslegungsstandard IFRS und die hierzu ergangenen Empfehlungen des International Accounting Standards Board sind übergreifendes Bilanzrecht und müssen von Unternehmen beachtet werden, für die das nationale Bilanzrecht eine Anwendung des IFRS zwingend vorschreibt. In Deutschland ist ein Jahresabschluss nach IFRS seit 2005 für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und seit 2007 für Gesellschaften verpflichtend, deren Finanzierungstitel an der Wertpapierbörse notiert sind oder an einer US-amerikanischen Börse gelistet werden. Diese IFRS-Abschlüsse sind „befreiend“, das heißt die Verpflichtung eines HGB-Abschlusses entfällt. Für andere Unternehmen bzw. die Einzelabschlüsse bestehen Wahlrechte.Wilfried Funk, Jonas Rossmanith: Internationale Rechnungslegung und internationales Controlling. 2007, ISBN 978-3658161033, S. 34. Diese Regelung stammt aus der .

Der Rechnungslegungsstandard US-GAAP gilt nur für US-amerikanische Unternehmen.

Siehe auch Bankbilanzierung Bankbilanz-Bewertung

Literatur

Einzelnachweise

Kategorie:Betriebswirtschaftslehre

Kategorie:Rechnungswesen Kategorie:Standard