Der Kanton Brühl war einer der zehn Verwaltungseinheiten im Arrondissement de Cologne im Département de la Roer (Rurdepartement). Er wurde 1798 durch die im Auftrag des französischen Direktoriums von Kommissar François Joseph Rudler durchgeführte Einteilung der seit 1794 besetzten linksrheinischen Territorien in Départements und Kantone gebildet und bestand bis zum Jahre 1814. mini|Schloss Augustusburg um 1860, Sammlung Alexander Duncker mini|Chinesischer Pavillon Augustusburg Geschichte Die Besetzung linksrheinischer Gebiete durch französische Revolutionstruppen erfolgte im Spätherbst 1794. Damit erlosch auch die glanzvolle Zeit Brühls als kurfürstliche Residenzstadt und kurkölnisches Amt. Der letzte Kölner Kurfürst Maximilian Franz ergriff vor den heranrückenden Truppen die Flucht. Gleichzeitig endete die Zuordnung der übrigen Territorien im Kölner Umland zu den jülischen und brabantischen (Hürth) Herrschaftsgebieten. Die ehemalige Residenz, Schloss Augustusburg, bestimmte Napoléon 1803 zum Sitz der 4. Kohorte der Ehrenlegion. Diese und seine mittlerweile zu französischen Staatsbürgern gewordenen Brühler besuchte der französische Kaiser im Jahr 1804 auf einer Durchreise, auf der er auch Köln besuchte.
Verwaltungseinheiten Verwaltungen in der Besetzungszeit Nach dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Oktober 1794 blieb Brühl in den folgenden Jahren bis 1797 Aufmarschgebiet der französischen Armee. Im Winter 1794/95 benutzten die französischen Revolutionstruppen einen Teil des Franziskanerklosters als Lazarett.Fritz Wündisch: Mosaiksteine, Seite 282. Fast ununterbrochen waren die Orte der Munizipalität Brühl nicht nur durch Einquartierung stark belastet, sondern die französische Regierung forderte auch für ihre Militärtransporte von den Einwohnern Hand- und Spanndienste zur Reparatur der Straßen sowie zur Versorgung der durchmarschierenden Truppen Fouragelieferungen und Kontributionen. Diese konnten von den Einwohnern unmöglich aufgebracht werden. Die schon beim Einmarsch zu beklagenden Plünderungen und Erpressungen durch französische Truppen und die folgenden Willkürakte des Militärs wie gewaltsame Requirierung wurden erst 1796 durch ein Verbot des Direktoriums unterbunden.
Nach der Besetzung des linksrheinischen Gebietes wurde am 15. Oktober 1794 eine Zentralverwaltung mit Sitz in Aachen eingerichtet, die alte Grenzen und Territorien mit unterschiedlichen Traditionen und Rechtsvorschriften beseitigte. Das Gebiet wurde im November in sieben Arrondissements, diese im Dezember in Kantone und die Kantone wiederum in Munizipalitäten eingeteilt. Der größte Teil des ehemaligen kurkölnischen Amtes Brühl gehörte als Munizipalität bis zum Herbst 1797 zum Kanton Köln im Arrondissement Köln mit Verwaltungssitz in Bonn.
Parallel mit der Verwaltungsreform wurde eine erste Justizreform durchgeführt, bei der die Vielzahl der bis zum Einmarsch der französischen Armee bestehenden Gerichte aufgehoben wurde. Nach der Reform, die im Juni 1795 in Kraft trat, erhielt Brühl als Hauptort der Munizipalität ein Friedensgericht für Bagatellfälle. Der Hauptort des Kantons erhielt ein Gericht für Zivilsachen und ein Gericht für Strafsachen.
In den folgenden Jahren wurden Änderungen der Verwaltung und der Einteilung der Verwaltungsbezirke vorgenommen: 1796 erfolgte die Einteilung in sechs Arrondissements. Die folgende von General Lazare Hoche durchgeführte Reform, die alle bisherigen Verfügungen der Verwaltung außer Kraft und die vor dem Einmarsch der französischen Truppen bestehenden Regierungen wieder einsetzte, war nur von kurzer Dauer, sie wurde nach seinem Tod im September 1797 wieder aufgehoben. Bei der folgenden Einteilung des Bonner Bezirkes in acht Großämter (Baillages) im Oktober 1797 wurde die Munizipalität Brühl eine Baillage.Fritz Wündisch: Brühl, Mosaiksteine zur Geschichte einer alten kurkölnischen Stadt, Seite 190–255.
Die Präsidialverwaltung Bei der von der französischen Regierung durch Kommissar François Joseph Rudler 1798 durchgeführten Verwaltungsreform wurden die alten Territorien und Herrschaften aufgehoben. Das linksrheinische Gebiet wurde in vier Départements unterteilt, deren Verwaltung aus einem fünfköpfigen Direktorium mit einem Präsidenten an der Spitze bestand. Die untere Verwaltungsebene bildeten die Kantone mit ihren Munizipalitäten. Jede Gemeinde erhielt einen Munizipalagenten und einen Adjoint als Vertreter. Alle Agenten eines Kantons bildeten die Kantonsmunizipalität, die aus ihrer Mitte einen Präsidenten wählte. Brühl war der Hauptort des gleichnamigen Kantons und Sitz der Kantonsmunizipalität. Zum Kanton Brühl gehörten folgende Gemeinden:
A bis Z Verwaltungssitz Zugehörige Gemeinden und ihre Weiler Einwohnerzahl1BrühlAlsteden2342 BrühlBadorf und Eckdorf7123 BrühlBerrenrath und Knapsack2524 BrühlBornheim und Roisdorf15525 Brühl Brühl19326 Brühl Fischenich7597 Brühl Gleuel6058 Brühl Godorf 1719 Brühl Hemmerich und Kardorf81810 Brühl Hersel27911 Brühl Hermülheim35612 Brühl (Alt-)Hürth46613 Brühl Immendorf9414 Brühl Keldenich23815 BrühlKendenich 47216 BrühlKlettenberg und fünf Höfe ?17 Brühl Meschenich22318 Brühl Merten und Trippelsdorf70119 Brühl Rösberg35020 Brühl Rondorf21521 Brühl Schwadorf27222 Brühl Sechtem52723 Brühl Sürth und Weiß54524 Brühl Uedorf5225 Brühl Urfeld34626 Brühl Vochem26927 Brühl Walberberg57128 Brühl Waldorf74829 Brühl Wesseling „groß“ und „klein“40930 Brühl Widdig266TotalKanton BrühlEinwohnerzahl im Jahr 1798 14434
Eine Neuerung war das im März 1798 eingeführte französische Steuersystem, das an Stelle der Steuern aus kurfürstlicher Zeit trat. Nach der Aufhebung aller feudalen Rechte 1798 bestand die alte ständische Gliederung der Gesellschaft nicht mehr. Für alle Bürger (Citoyen) galten die gleichen Gesetze.
Um der Forderung der französischen Regierung, die linksrheinischen Gebiete in das französische Staatsgebiet einzugliedern, Nachdruck zu verleihen, wurden 1798 auf Veranlassung der Behörden in den Kantonen Reunionszirkel gebildet, die den offiziellen baldigen Anschluss an Frankreich anstrebten. Die Reunionsadresse des Kantons Brühl wurde mit 284 Unterschriften am 29. April 1798 an Regierungskommissar Rudler geschickt. 1898 wurde der erste Freiheitsbaum in Brühl gepflanzt.
Die französische Sprache sollte die Zugehörigkeit der Bevölkerung in den neuen Departements zum französischen Staat fördern. Dazu erließ Rudler am 30. März 1798 eine Verordnung, in der er die französische Sprache als alleinige Amtssprache vorschrieb. Französisch blieb jedoch auf die amtlichen Dokumente beschränkt.
Eine weitere von Rudler 1798 eingeführte Neuerung war der französische Revolutionskalender mit einer neuen Zeitrechnung, die am 22. September 1792 begann. Sie war Ausdruck der Abkehr von der alten religiösen Ordnung, die bisher das Leben der Menschen bestimmt hatte. Der neue Kalender mit der Dekadeneinteilung statt der Sieben-Tage-Woche wurde von der Mehrheit der Bevölkerung nicht akzeptiert. Zum Beginn des Jahres 1806 wurde der gregorianische Kalender wieder eingeführt.
Mit der Einführung des neuen Kalenders traten an die Stelle der alten Kirchenfeste neue Feiertage, von denen nur der Jahrestag der Erstürmung der Bastille am 14. Juli 1789 als Nationalfeiertag in Frankreich geblieben ist. Nach einem Bericht der Kölnischen Zeitung wurde 1799 in Brühl in der Sommerresidenz des ehemaligen Kurfürsten der Tag der Hinrichtung König Ludwigs XVI. gefeiert. An dem Tage wurde wie bei diesen Festen üblich auf dem Markt eine Eiche als Freiheitsbaum gepflanzt. Regierungskommissar Biergans hielt eine Rede und die Jugend umtanzte den Baum. Nach dem Frieden von Lunéville wurde 1801 ebenfalls ein staatlich verordnetes Friedensfest gefeiert, bei dem Bürger Gareis (Pfarrer und Maire zugleich) vor dem Schloss das kurfürstliche Wappen verbrannte.
Präfektur mini|Teilbereich des Kantons Brühl nach Tranchot Nach dem unter Napoléon Bonaparte als erstem Konsul der französischen Republik am 17. Februar 1800 beschlossenen Gesetz, das in den rheinischen Departements im Mai 1800 in Kraft gesetzt wurde, blieben die vier linksrheinischen Departements bestehen, wurden aber in Arrondissements unterteilt. An der Spitze des Départements stand nun ein Präfekt, die Arrondissements leiteten dem Präfekten unterstellte Unterpräfekten. Köln wurde zum Verwaltungssitz des Arrondissement Köln bestimmt.Wilhelm Janssen: Kleine Rheinische Geschichte, Seite 262. Zum Arrondissement de Cologne gehörten die Kantone Köln, Bergheim, Brühl, Dormagen, Elsen, Jülich, Kerpen, Lechenich, Weiden und Zülpich.
Die Kantonsmunizipalitäten wurden gleichzeitig aufgelöst, die Kantone, die sich mit den Bezirken der neu eingerichteten Friedensgerichte deckten, verloren ihre Bedeutung als Verwaltungsbezirke. An Stelle der Kantone übernahmen nun Mairien, zu denen die übergroße Anzahl der Gemeinden zusammengefasst worden waren, Verwaltungsaufgaben. Die Mairien erhielten einen dem Unterpräfekten unterstellten Maire, dem als Vertreter ein Adjoint (dt. Beigeordneter) beigegeben wurde.
Der Maire verwaltete die Mairie nach den ihm vom Kölner Unterpräfekten oder dem Aachener Präfekten erteilten Weisungen. Für die Erstellung der Haushaltspläne und zur Rechnungsprüfung wurde ihm ein Conseil municipal (Gemeinderat) beigegeben, der einmal im Jahre tagte. Die Haushaltspläne mussten dem Unterpräfekten vorgelegt und von ihm genehmigt werden. Zu den weiteren dienstlichen Tätigkeiten des Maires gehörte die Führung der 1798 eingeführten Zivilstandsregister. Die erste Ziviltrauung in Brühl fand am 7. August 1798 statt.
Die Zugehörigkeit der linksrheinischen Gebiete zum französischen Staat wurde durch den Frieden von Lunéville 1801 rechtskräftig. Nachdem ein Gesetz von 9. März 1801 die Gebiete zu integrierten Bestandteilen des französischen Staates erklärt hatte, wurden die rheinischen Départements am 23. September 1802 mit den alten französischen Départements gleichgestellt und somit vollständig in den französischen Staat integriert.
Mairien und ihre Gemeinden (1801) Mairie Brühl (3100): Brühl mit Berzdorf, Kierberg und Pingsdorf, Badorf mit Eckdorf, Schwadorf, Vochem. Mairie Hersel (2880): Hersel, Keldenich, Uedorf, Urfeld, Wesseling (Klein und Groß), Widdig. Mairie Hürth (2900): Berrenrath, Fischenich mit Kendenich, Gleuel, Hermülheim, (Alt-)Hürth mit Alstädten und Knapsack. Mairie Rondorf (1930): Godorf, Immendorf, Rodenkirchen, Rondorf mit Meschenich, Fünfhöfe (Cinq fermes, Klettenberg, Weißhaus, Komarhof, Kalscheurer Hof, Konrader Hof ?), Sürth, Weiß. Mairie Sechtem (2550): Merten, Rösberg, Sechtem mit Walberberg. Mairie Waldorf (2550): Hemmerich und Kardorf, Waldorf mit Bornheim.Einwohnerzahlen nach: Statistique du Departement de la Roer par Anton Joseph Dorsch, Cologne An XII (Köln 1804), S. 23 Google Books online
Neuordnung der Justiz Parallel zur Neuordnung der Verwaltung erfolgte 1798 die Organisation der Gerichtsverfassung. Der Kanton Brühl verfügte weiter über ein Friedensgericht mit Sitz in Brühl für kleine Zivil- und Strafrechtssachen, die vor einem Friedensrichter mit zwei Beisitzern und einem Gerichtsschreiber verhandelt wurden. Ein Gerichtsbote überbrachte Vorladungen oder Beschlüsse in die zum Kanton Brühl gehörenden Orte.
Nach der von Napoléon 1800 eingeführten Verfassung entsprachen die Gerichtsbezirke unterster Instanz den Grenzen der Kantone. Als Hauptort des Kantons blieb Brühl Sitz eines Friedengerichtes. Der Richter unterstand dem in Köln eingerichteten Tribunal Erster Instanz, das für größere Streitfragen und Strafsachen sowie für Berufungen zuständig war.
Durch das neugeschaffene Notariat waren in Brühl öffentliche Notare für die Beurkundung von Rechtsgeschäften tätig.