mini|Reichspräsidentenwahl 1925: Anhänger des Rechtsliberalen Karl Jarres fahren durch Berlin. Nach dem Wahlrecht der Weimarer Republik (1919 bis 1933) konnten die Deutschen sowohl den Reichstag und die Landtage als auch den Reichspräsidenten wählen. Es kam ferner zu zwei Volksentscheiden auf Reichsebene, die aber beide scheiterten.
Die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung 1919 war die erste deutschlandweite Wahl nach dem Verhältniswahlsystem. Erstmals durften auch Frauen wählen. Zusammen mit der Absenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und dem Wahlrecht für Soldaten war dies die größte Wahlrechtsausweitung in der deutschen Geschichte. Bei den Reichstagswahlen ab 1920 erhielt eine Partei pro 60.000 Stimmen einen Sitz im Reichstag. Zusatzregeln führten allerdings immer noch zu Unterschieden zwischen Stimmen- und Mandatsanteilen.
Während der Weimarer Republik gab es Ansätze zur Reform der Reichstagswahl, und nach dem Zweiten Weltkrieg wurde darüber diskutiert, ob das Wahlsystem eine Mitschuld am Untergang der Republik hatte. Die herrschende Meinung in der Geschichts- und Politikwissenschaft betont, dass die damalige Verhältniswahl zur Parteienzersplitterung beigetragen habe: Im Reichstag saßen die Vertreter von bis zu 15 Parteien. Die Zersplitterung hat den Aufstieg der NSDAP und den Untergang der Weimarer Republik nicht verursacht.Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem. 3. Auflage. Leske + Budrich, Opladen 2000, S. 303/304. Bedeutsam waren hierfür aber vor allem die sozialmoralischen Milieus, wie sie bereits vor 1918 bestanden hatten.
Vorgeschichte Wahlen im Kaiserreich
mini|Wahlkreise im Kaiserreich Das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer gab es bereits seit 1867 für die Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 646/647. Allerdings wirkte der Reichstag im Norddeutschen Bund und nach der Reichsgründung 1871 bei der Gesetzgebung nur mit, und die Regierung war allein dem Kaiser verantwortlich.Alfred Milatz: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1965 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 66), S. 11–13. Trotzdem bewirkte das demokratische Reichstagswahlrecht bereits eine Fundamentalpolitisierung der Massen, wie Hans-Peter Ullmann schreibt.Hans-Peter Ullmann: Politik im Deutschen Kaiserreich 1871–1918. R. Oldenbourg Verlag, München 2005 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte 52), S. 83.
Ein Reichstagsabgeordneter im Kaiserreich repräsentierte einen Wahlkreis. Erhielt in einem ersten Wahlgang keiner der Wahlkreiskandidaten die absolute Mehrheit, so gab es in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten. Bei der Stichwahl kam es oft zu Absprachen zwischen den Parteien, wodurch beispielsweise die Bürgerlichen versuchten, einen sozialdemokratischen Abgeordneten zu verhindern.Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918. Band 2: Machtstaat vor der Demokratie. 2. Auflage, Beck: München 1993, S. 499, 503.
Große Ungleichheit brachte es mit sich, dass die Wahlkreise nicht der Bevölkerungsentwicklung angepasst wurden. In den Jahren 1871 bis 1912 beispielsweise stieg im ostpreußischen Wahlkreis Heiligenbeil-Preußisch Eylau die Zahl der Wahlberechtigten nur von 18.252 auf 18.988. Der industrialisierte Wahlkreis Bochum aber verzeichnete einen Anstieg von 24.514 auf 162.995.Margaret Lavinia Anderson: Lehrjahre der Demokratie. Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2009 (Beiträge zur Kommunikationsgeschichte 22), S. 409/410; Alfred Milatz: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1965 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 66), S. 27.
In den Gliedstaaten des Reiches, wie Preußen, Bayern oder Sachsen, durften die Wahlsysteme anders gestaltet sein als auf Reichsebene. Besonders umstritten war das Dreiklassenwahlrecht in Preußen, bei dem das Stimmengewicht eines Wählers von seinem Steueraufkommen abhing. Die konservativen Parteien (rechts im Parlament sitzend) waren dadurch stark bevorteilt. In den Debatten zur Parlamentarisierung stand das preußische Wahlsystem im Mittelpunkt, da Preußen als größter Teilstaat indirekt über den Bundesrat die Politik im Deutschen Reich bestimmte.Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag: Düsseldorf 1977, S. 424.
Reformdiskussion und Reform 1918 mini|Reichstagsgebäude um 1900 Schon in den 1880er-Jahren gab es Forderungen, das Wahlsystem zu ändern. Bis in die ersten Jahre des 20. Jahrhunderts hinein ging es vor allem um die Wahlkreiseinteilung. Die verfassungsrechtlich mögliche und leicht durchführbare Reform wurde von allen Parteien gefordert, mit Ausnahme der Konservativen und der Polen.Alfred Milatz: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1965 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 66), S. 26/28.
Die Verhältniswahl wurde erstmals in Württemberg 1906 eingeführt, ferner in einigen Bundesstaaten bei den Kommunalwahlen. Selbst die Sozialdemokraten waren nicht eindeutig dafür; die sozialliberale Fortschrittliche Volkspartei einheitlich erst seit dem Krieg 1914. Altkonservative und Freikonservative, katholisches Zentrum und auch die Reichsregierung waren nicht prinzipiell dagegen, obwohl das bestehende Wahlsystem sie begünstigte. Sie sahen bei manchen Kommunalwahlen, wie sie Stimmen in den Städten gewannen. Allerdings waren sie erst im Sommer 1917 zu Zugeständnissen bereit.Eberhard Schanbacher: Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik. Droste Verlag, Düsseldorf 1982 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69), S. 39/41.
Als im März 1917 im Reichstag der Etat beraten wurde, sprachen sich Sozialdemokratie, aber auch der Fortschritt, die Nationalliberalen und andeutungsweise das Zentrum für eine weitere Demokratisierung aus. Es bestand die Angst, dass die SPD die Kriegskredite nicht mehr bewilligen würde, wenn man ihren Forderungen nicht nachkomme.Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag: Düsseldorf 1977, S. 368.
Der am 30. März 1917 eingesetzte Verfassungsausschuss nahm im Mai einen Entwurf des Fortschritts an. In Wahlkreisen mit großem Bevölkerungswachstum sollten mehrere Mandate nach der Verhältniswahl vergeben werden. 361 alte Wahlkreise sollten weiterhin je einen Abgeordneten entsenden, nach der Mehrheitswahl. In großen Städten hingegen sollten 26 neue Wahlkreise mit insgesamt achtzig Abgeordneten entstehen.Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag: Düsseldorf 1977, S. 409/410. Im neuen Großwahlkreis Berlin sollten zehn Abgeordnete gewählt werden, in den übrigen neuen meist je zwei, mit starren Listen. Die letzten beiden Wahlen des Kaiserreichs fanden allerdings noch nach dem alten System statt, nämlich Nachwahlen in Berlin I (15. Oktober 1918, Stichwahl 29. Oktober) und Neustettin (8. November 1918).Eberhard Schanbacher: Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik. Droste Verlag, Düsseldorf 1982 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69), S. 43.
Am 24. August 1918 wurde der Entwurf vom Reichstag beschlossen. Dagegen waren die Konservativen, die Polen und die Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD). Die (Mehrheits-)Sozialdemokraten stimmten hingegen zu, obwohl das neue Wahlsystem sie ihrer Vorteile dort beraubte, wo sie diese trotz Mehrheitswahl gehabt hatten (in den großstädtischen Wahlkreisen hätten andere Parteien mehr Chancen auf ein Mandat bekommen). Aber sie wollten an der Koalition mit Zentrum und Fortschritt festhalten.Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag: Düsseldorf 1977, S. 410–413. Am 7. November sagte Reichskanzler Max von Baden dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert die Verhältniswahl zu.Eberhard Schanbacher: Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik. Droste Verlag, Düsseldorf 1982 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69), S. 45.
Wahl zur Nationalversammlung 1919
mini|SPD-Wahlkampf für die Wahlen zur Nationalversammlung, Berlin im Januar 1919 Nach der erzwungenen Abdankung des Kaisers am 9. November 1918 entstand eine Übergangsregierung von SPD und USPD, die sich Rat der Volksbeauftragten nannte. Am 12. November führte eine Erklärung des Rates die Verhältniswahl für alle Wahlen in Deutschland ein, gefolgt am 30. November von einer Wahlordnung.Eberhard Schanbacher: Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik. Droste Verlag, Düsseldorf 1982 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69), S. 41, 50. Erstmals in Deutschland sollten nicht nur Männer, sondern auch Frauen wählen.
Der Entwurf der Wahlordnung stammte von Robert Alfred Schulze, dem Verfassungs- und Wahlreferenten des Reichsamts des Innern. Der Staatssekretär des Innern Hugo Preuß übernahm den Entwurf anstelle seiner früheren Überlegung von 1917, Reichslisten ohne Wahlkreiseinteilung wählen zu lassen.Eberhard Schanbacher: Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik. Droste Verlag, Düsseldorf 1982 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 69), S. 49–51. Die Wahl zur Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt.
Wahlsystem des Übergangs mini|Höchste Stimmenanteile in den Großwahlkreisen von 1919 Die alten Einpersonenwahlkreise wurden durch § 6 der Wahlordnung zu großen Wahlkreisen zusammengelegt. Innerhalb der Wahlkreise wurden mehrere Abgeordnete nach der Verhältniswahl gewählt, durchschnittlich kam ein Abgeordneter auf 150.000 Einwohner. Es gab 37 Wahlkreise mit zwischen sechs und 17 Mandaten. Im 38. Wahlkreis, Elsaß-Lothringen, konnte wegen der französischen Besatzung nicht mehr gewählt werden.Alfred Milatz: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1965 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 66), S. 30/31. Einer der Wahlkreise, Posen, war ein Sonderfall, da die dortigen Polen die Wahl boykottierten.
Die Parteien stellten Listen („Wahlvorschläge“) auf. Listen konnten eine Listenverbindung eingehen. Dadurch erhielten die Listen im Verteilungsverfahren eventuell gemeinsam einen Abgeordneten mehr, als wenn sie getrennt angetreten wären. Die Gesamtzahl der Abgeordneten, die auf die verbundenen Listen gefallen ist, wurde dann je nach Stimmenstärke auf die einzelnen Listen verteilt. Konservative DNVP, nationalliberale DVP und CVP (das Zentrum war zu dieser Wahl ebenfalls unter einem neuen Namen angetreten) verbanden ihre Listen in fast allen Wahlkreisen, sozialliberale DDP, SPD und USPD hingegen fast nirgendwo.Alfred Milatz: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1965 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 66), S. 31/32. Eine Partei konnte nach wie vor nur Mandate erhalten, wenn sie im jeweiligen Wahlkreis auch tatsächlich Kandidaten aufgestellt hatte.
Trotz Verhältniswahl gab es noch gewisse Unterschiede zwischen Stimmenanteil und Mandatsanteil. Das lag unter anderem an der Wahlkreiseinteilung (ohne Reststimmenverwertung) und an den Listenverbindungen. Wäre das Reich ein einziger Wahlkörper gewesen, so hätten die DDP vier und die USPD zehn Mandate mehr erhalten.Alfred Milatz: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1965 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 66), S. 39.