Die Volkszählung 2011 (in Deutschland Zensus 2011) war die erste gemeinsame Volkszählung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Stichtag für die Erhebung war Montag, der 9. Mai 2011 (Europatag). Die Ergebnisse der Auswertung werden seit Mai 2013 schrittweise veröffentlicht. In Deutschland wurden am 31. Mai 2013 die Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Kommunen sowie Ergebnisse aus der Gebäude- und Wohnungszählung bekanntgegeben.

Rahmenvorgaben der Europäischen Union Vorgeschichte In der Vergangenheit haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Eigenregie Volkszählungen durchgeführt, die aufgrund unterschiedlicher Fragenkataloge nur schwer miteinander vergleichbar waren. Auch die unterschiedlichen Erhebungsstichtage bzw. -zeiträume wichen erheblich voneinander ab. So fand zum Beispiel die letzte Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland 1987 statt; damals war Deutschland noch geteilt. Die letzte Volkszählung in der DDR fand 1981 statt. In Österreich erfolgt (mit Unterbrechungen) seit dem 19. Jahrhundert alle 10 Jahre eine Volkszählung. Die Volkszählung 2011 liegt in der Zeitreihe der letzten Zählung von 2001. 2000/2001 fand ein EU-weiter Zensus statt, an dem jedoch Deutschland und Schweden nicht teilnahmen. Zukünftig sollen alle zehn Jahre europaweite Volkszählungen folgen.

Zielsetzungen Durch die gemeinsame Volkszählung sollen verschiedene von Eurostat genutzte Daten, die eine wichtige Rolle für die Politik der Europäischen Union spielen, eine gemeinsame Grundlage bekommen sowie zuverlässig und vergleichbar werden. Beispielsweise ist die Zuteilung von finanziellen Mitteln aus den EU-Strukturfonds abhängig von der Demografie einer Region. Auch für das Stimmgewicht eines Landes im Ministerrat spielt die Einwohnerzahl eine wichtige Rolle.

Mit der Zählung sollen zumindest ab November 2012 europaweit vollständige Statistiken erstellbar sein. zensus2011.de Einzelne Staaten haben eine Übersicht der Auswertung schon wenige Monate nach der Zählung publiziert.

EU-Rechtliche Grundlagen

Die EU-Verordnung 763/2008 vom 9. Juli 2008 verpflichtete die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu, Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen für die Volkszählung 2011 zu erheben. Dadurch sollen die Ergebnisse EU-weit vergleichbar sein. Wie die Daten in den einzelnen Mitgliedstaaten erhoben werden, ist freigestellt.

EU-Vorgaben zu den Themen der Volkszählung Da die Volkszählung 2011 in der gesamten Europäischen Union stattfindet, hat die Gemeinschaft für alle Mitgliedsstaaten gültige Kriterien definiert, um vergleichbare Daten zu erhalten. In der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen,. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L218 (EUR-Lex) die im Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe L218 vom 13. August 2008) veröffentlicht wurde und am 2. September desselben Jahres in Kraft trat. Zur Definitionen der Verwaltungseinheiten werden die Systeme NUTS und LAU verwendet. Außerdem gibt es in der Themenliste bei der Bevölkerung und den Wohnungen jeweils eine Unterscheidung zwischen abgeleiteten und nicht abgeleiteten Themen.

Auf den Ebenen NUTS 3 und LAU 2 werden persönliche Daten wie Wohnort, Geschlecht, Alter, Familienstand und Staatsangehörigkeit erhoben, aus denen Erkenntnisse über die Gesamtbevölkerung, die Haushalte und Kernfamilien abzuleiten sind. Auf nationaler Ebene und bei den NUTS 1 und NUTS 2 kommen Informationen über Bildung und Berufstätigkeit hinzu. Die Statistiken zu den Wohnungen beinhalten unter anderem Angaben zur Art der Unterkunft/Wohnung, den Bewohnern, der Nutzfläche und dem Baujahr sowie als abgeleitetes Thema die Wohnungsdichte.

Nationales Deutschland mini|Zensus 2011 In Deutschland wird der Zensus in einem registergestützten Verfahren durchgeführt. Deutsche Zensusgesetze Mit einem Kabinettsbeschluss vom 29. August 2006 entschied die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und SPD, dass sich Deutschland mit einem registergestützten Verfahren am EU-weiten Zensus 2011 beteiligt.Bundesministerium des Innern: Deutschland beteiligt sich mit einer registergestützten Zählung an der kommenden Volkszählungsrunde der EU 2010/2011 Pressemitteilung vom 29. August 2006

Am 12. Dezember 2007 wurde im Bundesgesetzblatt das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 verkündet (), das am folgenden Tag in Kraft trat. Zu den vorbereitenden Arbeiten, die in diesem Gesetz geregelt wurden, gehörte der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters sowie die Übermittlung von Anschriften der Wohnungseigentümer. Die konkrete Durchführung des Zensus 2011 in Deutschland erfolgte gemäß dem Zensusgesetz 2011, das am 15. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde () und am Tage danach in Kraft trat. Dieses Gesetz definierte den Stichtag (9. Mai 2011), die Erhebungsmerkmale (Alter, Geschlecht, Schulabschluss, Wohnfläche etc.) und die Auskunftspflichtigen. Außerdem enthielt es Aussagen zu Zusammenführungen der Erhebungsteile und Löschungsfristen von Hilfsmerkmalen. Nach diesem Gesetz gewährte der Bund den Ländern zum Ausgleich der Kosten am 1. Juli 2011 eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Millionen Euro.

Der Arbeitskreis Zensus legte am 16. Juli 2010 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz ein (Az. 1 BvR 1865/10), die von 13.077 Bürgern unterstützt wurde. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde durch Beschluss vom 21. September 2010 nicht zur Entscheidung an.Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Registergestützter Zensus Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten erfolgte keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner befragt werden. Stattdessen wurden die meisten Daten aus Verwaltungsregistern – vor allem denen der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit – gewonnen. Diese Daten wurden mit drei Umfragen ergänzt und überprüft: Bei der Gebäude- und Wohnungszählung übermittelten die Eigentümer Informationen zu ihren Immobilien, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt. Bei der Haushaltebefragung ermittelten Interviewer in zufällig ausgewählten Haushalten persönliche Daten der Bewohner. Diese Stichproben betreffen ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung. Bei der Befragung der Sonderbereiche wurden Daten über die Einwohner in Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten und anderen besonderen Einrichtungen erhoben.

Das Verfahren des registergestützten Zensus soll zu ebenso belastbaren Ergebnissen führen wie eine traditionelle Volkszählung. Zugleich sollten für die Steuerzahler geringere Kosten anfallen. Während eine neue Zählung nach der herkömmlichen Methode nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung schätzungsweise eine Milliarde Euro gekostet hätte, fallen nach dem neuen Modell Kosten von etwa 300 Millionen Euro an.Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: (PDF; 148 kB), 23. August 2006, abgerufen am 20. März 2015 Schätzungen des Statistischen Bundesamtes gingen von circa 1,4 Milliarden Euro für eine traditionelle Volkszählung und rund 450 Millionen Euro bei einem registergestützten Zensus aus. Das Informationsportal www.zensus2011.de nennt Gesamtkosten in Höhe von 710 Millionen Euro.

Durchführung der Umfragen Gebäude- und Wohnungszählung Alle Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden und Wohnungen erhielten postalisch einen Fragebogen und waren zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Die Fragen zu den Gebäuden bezogen sich auf die Art, das Baujahr und die Eigentumsverhältnisse sowie die Heizung. Bei den Wohnungen waren Angaben über die Bewohner, die Eigentümer, die Nutzung und die Größe gefordert. (PDF 978 KB) Die Wohnungseigentümer mussten die Fragebögen binnen 14 Tagen an die Behörden zurücksenden, um ein Mahnverfahren zu vermeiden.

Haushaltebefragung Zur Durchführung der Haushaltebefragung beriefen die Erhebungsstellen bundesweit rund 80.000 Interviewer. Die Erhebungsbeauftragten besuchten in der Zeit zwischen dem 9. Mai und 31. Juli 2011 die zufällig ausgewählten Haushalte und befragten alle dort wohnenden Bürger mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens. Alternativ zum persönlichen Interview in der Wohnung hatten die auskunftspflichtigen Bewohner die Möglichkeit, den Fragebogen eigenhändig auszufüllen und postalisch an die Erhebungsstelle oder online über die Website des Zensus 2011 zu übermitteln. Abgesehen von Diplomaten und Angehörigen ausländischer Streitkräfte (PDF; 288 KB) waren alle ausgewählten Bürger gesetzlich zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen verpflichtet; bei Verweigerung drohte die Anordnung eines Zwangsgeldes.

Der Fragebogen umfasste insgesamt 46 Fragen. Diese bezogen sich auf die Staatsangehörigkeit, die Religion, den Familienstand, die Zuwanderung in die Bundesrepublik, die schulische und berufliche Ausbildung und die aktuelle Berufstätigkeit. Menschen, die keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehörten, konnten in der achten Frage ihre Glaubensrichtung angeben. Das war die einzige freiwillig zu beantwortende Frage. (PDF; 0,9 MB)

Befragung der Sonderbereiche Die Befragung der Bürger in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erfolgte auf ähnliche Weise wie bei der Haushaltebefragung. In den nicht-sensiblen Sonderbereichen mussten die Bewohner zusätzlich angeben, ob die Führung eines Haushalts möglich ist. (PDF 1,1 MB)

In sensiblen Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten, Notunterkünften oder psychiatrischen Kliniken wurden die Daten über die dort lebenden Menschen indirekt mit Hilfe der Einrichtungsleiter erhoben. Um die Bewohner in ihrer prekären Situation besonders zu schützen, waren die Fragen sehr eingeschränkt.Musterfragebogen zur Befragung in sensiblen Einrichtungen (PDF 1,0 MB)

Wissenschaftliche Kontrolle Die amtliche Statistik hat die neue Methode des Zensus in den Jahren 2001 bis 2003 getestet.Statistisches Bundesamt: , Wirtschaft und Statistik 11/2004, abgerufen am 20. März 2015 Mit der Erforschung einer Methodik zur kleinräumigen Auswertung der Stichprobenergebnisse (Small-Area-Methoden) beschäftigten sich das Mannheimer Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen und der Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität Trier unter Leitung von Ralf Münnich. Dabei wurde ein Stichprobenplan entwickelt, der moderate Kosten und einen geringen Befragungsaufwand mit qualitativ hohen Angaben aus dem Zensus verbindet. Dafür sollten neue Erhebungsmethoden erforscht und auf ihre praktische Einsatztauglichkeit hin getestet werden.

Der Bundesminister des Innern berief am 14. September 2007 eine wissenschaftliche Kommission, die die Volkszählung und die Auswertung ihrer Daten wissenschaftlich begleiten und unterstützen soll.Bundesministerium des Innern: „Zensuskommission“ der Bundesregierung ins Leben gerufen Pressemitteilung vom 14. September 2007 Zum Vorsitzenden der „Zensus-Kommission“ wurde der Vorsitzende des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten, Gert G. Wagner berufen, Lehrstuhlinhaber für Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin und Forschungsdirektor am DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Die Zensuskommission hat die Aufgabe, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickelten Konzepte, Methoden und Verfahren für den registergestützten Zensus 2011, einschließlich der ergänzenden Stichprobe, zu prüfen, die entsprechenden Umsetzungsarbeiten kritisch und konstruktiv zu begleiten sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen auszusprechen.