mini|Gerichtsgebäude Kaiserstraße 60, Foto von 2019 mini|Nebenstelle Bahnhofsallee 37 (Registergericht) mini|Nebenstelle Bahnhofsallee 37 (Zivilprozessabteilung) Das Amtsgericht Hildesheim ist eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Hildesheim. Es hat seinen Sitz in Hildesheim in Niedersachsen.
Zuständigkeiten Das Amtsgericht Hildesheim ist örtlich zuständig für die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Hildesheim und Sarstedt sowie für die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde. Dem Amtsgericht Hildesheim ist das Landgericht Hildesheim übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.
Geschichte Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Hildesheim und das Amt Marienburg zu Hildesheim.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 42–43, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online 1956 wurde das Amtsgericht Stadt Hildesheim aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Hildesheim zugeordnet. 1859 wurde das Amtsgericht Ruthe aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Hildesheim zugeordnet. Auch das Amtsgericht Steinbrück wurde aufgelöst und der größte Teil seines Sprengels wurde dem Amtsgericht Hildesheim zugeordnet.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 308, online
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Sein Gerichtsbezirk umfasste ab der Neuordnung aufgrund der Reichsjustizgesetze 1879 weiter Stadt und Amt Hildesheim und das Amt Marienburg.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 511, Digitalisat Es war nun dem Landgericht Hildesheim nachgeordnet. Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Hoheneggelsen gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 409 online
Gebäude Das Gericht ist in dem Gebäude an der Kaiserstraße 60 untergebracht. In den Nebenstellen Bahnhofsallee 37 befinden sich das Registergericht und die Zivilprozessabteilung.
Richter Gerhard Rusch August Leverkühn Helmut Kreicker
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Niedersachsen
Weblinks Internetpräsenz des Amtsgerichtes Hildesheim Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Hildesheim
Einzelnachweise
Hildesheim Amtsgericht Hildesheim Hildesheim Kategorie:Gericht (Hildesheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1852