Tyskertøs (Plural: ; etwa: „Deutschenflittchen“), im Norwegischen auch genannt, war ein abwertender Begriff, der insbesondere in Norwegen für Norwegerinnen verwendet wurde, die ein Liebesverhältnis mit deutschen Soldaten während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg hatten. Im weiteren Sinne bezieht sich die Bezeichnung in Norwegen nicht nur auf Frauen aus dem eigenen Land, sondern auch aus anderen Ländern, die von deutschen Soldaten während des Krieges besetzt waren. Kinder aus diesen Beziehungen wurden abwertend als tyskerbarna („Deutschenkinder“) oder tyskerunger bezeichnet, etwas weniger abwertend war der Ausdruck krigsbarna („Kriegskinder“). Den Frauen wurde vorgeworfen, mit dem Feind zusammenzuarbeiten, weshalb sie oft als Kollaborateure bezeichnet wurden. Nach dem Krieg wurde ein Teil der sogenannten Tyskertøser Opfer von umfassenden und groben Racheaktionen und Übergriffen. Frauen, die mit deutschen Männern verheiratet waren, verloren größtenteils ihre norwegische Staatsbürgerschaft, wurden interniert und nach Deutschland geschickt.

In Oslo wurde auf deutsche Initiative hin eine Kartei über Frauen eingerichtet, die sich mit Geschlechtskrankheiten ansteckten. In der Hauptstadt beschäftigten sich sechs Frauen und zwei Männer ausschließlich mit „Verstößen gegen die Moral, Anständigkeit und ehrbare Lebensführung“ (sedelighetssaker) während des Krieges. Die Deutschen assistierten der norwegischen Polizei bei Razzien, nach denen einzelne Frauen zwangsuntersucht wurden. Die Aktionen richteten sich nicht gegen die Prostitution. Sie waren als Teil der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten gedacht. Norwegische Behörden nutzten nach Kriegsende die Kartei, um Personen aufzuspüren, die mit Deutschen zusammen gelebt hatten.

Im Oktober 2018 entschuldigte sich die norwegische Regierung offiziell für die Diskriminierung dieser Frauen.

Hintergrund der Frauen Die Beziehungen zwischen norwegischen Frauen und deutschen Soldaten variierten von reinen Liebesbeziehungen bis zu opportunistischen Verbindungen, bei denen die Frauen Macht und Prestige erreichen wollten, auch weil sie dann keine Überwachung von Mitgliedern oder Sympathisanten der norwegischen Nasjonal Samling befürchteten. Aus den Archiven des Internierungslagers Hovedøya ist bekannt, dass viele der Frauen aus ärmlichen Verhältnissen und ländlichen Gegenden stammten und oft nur eine mangelhafte Schul- und Ausbildung genossen hatten. Über die Hälfte der Frauen auf Hovedøya war zwischen 15 und 24 Jahre alt, weitere 23 % unter 30.

Der Forscher Kari Helgesen durchforschte das Polizeiarchiv von Molde aus dem Sommer 1945 und schlussfolgerte, dass die durchschnittliche Tyskertøs aus Molde etwa 1921 geboren war, aus einer Landkommune in der Nähe von Molde kam und aus einem Elternhaus mit bescheidener Ökonomie stammte. Der Vater war meist Fischer oder Bauer, sie selbst genoss außer der Volksschule keine Ausbildung und arbeitete als Haushaltshilfe in einer Stadt oder Vorstadt im heimatlichen Fylke. Aus beigelegten Fotografien ging hervor, dass die Frauen ein durchschnittliches Aussehen besaßen.

Einstellung der Wehrmacht Die Wehrmacht konnte sich mit diesen Verhältnissen nicht anfreunden, und wenn nichtdeutsche Frauen nach ihren verschwundenen deutschen Geliebten und Verlobten nachfragten, antworteten die Militärbehörden regelmäßig, dass der Mann vermisst sei, selbst wenn er beispielsweise in Wirklichkeit zuhause verheiratet war. Die deutsche Eheverordnung vom 7. Mai 1940, die in der Wehrmacht galt, verbot die Ehe mit ausländischen Frauen während der Zeit des Krieges. Nach der Besetzung Dänemarks, Norwegens, der Niederlande und Belgien wurde die Verordnung nach einem „Führererlass“ geändert. Danach durften sich deutsche Soldaten mit „rassenverwandten“ Personen in den Niederlanden, in Norwegen, Dänemark und Schweden verheiraten. Ehen mit samischen Frauen waren dagegen ausgeschlossen. Ab 1942 wurde die Eheverordnung verschärft. Danach war eine Ehe und die Fortpflanzung nur innerhalb des deutschen Volkes erwünscht, da nach deutschen Vorstellungen „hunderttausende frische, deutsche Frauen und leider auch zahlreiche junge Soldatenwitwen warteten.“

SS und die Lebensbornkinder Gemäß Heinrich Himmler waren norwegische Frauen willkommene „Mütter von gutem Blut“, aber „selbst mit bestem Willen nicht imstande, dem deutschen Gedankengang zu folgen“, weshalb sie für eine eventuelle Ehe mit einem Deutschen umzuschulen seien. Bereits im Mai 1940 sagte ein SS-Arzt, dass man für die „rassemäßig zurückliegenden“ süddeutschen Regionen Genmaterial aufwerten könne, indem man im großen Stil norwegische Frauen dorthin umsiedelt. Himmler wünschte sich, den sogenannten „arischen“ Frauen, die ein Kind von einem Deutschen erwarteten, eine Alternative zur Abtreibung anzubieten (die im Dritten Reich ab 1943 mit der Todesstrafe geahndet wurde), und hatte 1935 das Lebensborn-Programm ins Leben gerufen, das in Norwegen 1941 errichtet wurde. Etwa 1200 der 8000 Kinder aus dem norwegischen Lebensborn-Register wurden in norwegischen Entbindungsheimen des Lebensborn-Vereins geboren. Das sind rund ein Zehntel der insgesamt 12000 in Norwegen aktenkundig gewordenen sogenannten Kriegskinder.

Repressalien mini|Brandmarkung einer tondue („Geschorene“) durch Abrasieren der Haare im französischen Montélimar im August 1944 Bereits im September 1940 registrierte die dänische Polizei, dass Frauen ihr Haar abrasiert wurde, weil sie eine Beziehung mit einem Deutschen eingegangen waren, was als eine der ersten Widerstandshandlungen gegen die Besatzung angesehen werden kann. In Frankreich, wo das Phänomen verbreiteter war als in den nordischen Ländern, wurden diese Frauen les tondues („die Geschorenen“) genannt. Gertrude Stein schrieb in ihrem Buch Kriege, die ich gesehen habe: „Heute steht das Dorf auf dem Kopf, weil sie das Haar der Mädchen schneiden werden, die während der Besatzung zusammen mit Deutschen waren, sie nennen das den 1944er-Schnitt, und das ist selbstverständlich grausam, seitdem das Haareschneiden öffentlich geschieht, das ist heute, wo das geschieht.“ In Frankreich wurden einige dieser Frauen standrechtlich erschossen.

Norwegen und Dänemark waren die einzigen Länder, die Frauen deswegen in Lager internierten. Einigen wurden die Haare abgeschnitten, dem öffentlichen Spott ausgesetzt und ihre Namen wurden in illegalen Zeitungen veröffentlicht. In einem Zitat aus der norwegischen Zeitung Dagsavisen Arbeiderbladet heißt es:

Eine betroffene Frau aus Dänemark sagte: „Wir Frauen wurden ja eigentlich schlechter behandelt als die Deutschen selbst.“

Internierung Ein Verhältnis mit einem deutschen Mann zu haben, reichte nach der norwegischen Gesetzgebung für Landesverrat nicht aus, angezeigt zu werden. Trotzdem wurden zwischen dem Mai 1945 und dem darauffolgenden Winter zwischen 3000 und 5000 Frauen ohne Gerichtsbeschluss, anwaltlichen Rechtsbeistand oder Möglichkeit zur Berufung interniert. In einigen Lagern war die Disziplin so streng, dass es strafbar war, die Haare zu bürsten. Zudem wurde davor gewarnt, dass die Wachen bei Bedarf das Feuer eröffneten. Als Strafe für ihre Kollaboration wurden Norwegerinnen auch beim Räumen von Massengräbern eingesetzt. Als Rechtsgrundlage zog man die „provisorische Anordnung“ vom 12. Juni 1945 heran, die sich der Abwehr von Geschlechtskrankheiten widmete. Das größte der etwa 40 Lager lag auf der Insel Hovedøya im Oslofjord. Hier war lediglich ein Drittel der 1100 Insassinnen mit Syphilis oder Gonorrhoe angesteckt. 2010 weigerte sich der norwegische Reichsarchivar, Einsicht in das Material über die Insassinnen auf Hovedøya im „Reichsarchiv“ (Riksarkivet) zu gewähren, da das der Schweigepflicht über Personenauskunft unterliege. Eine Klage beim norwegischen Kulturdepartement führte zu keinem Erfolg. Das eingeforderte Material sollte für einen Dokumentarfilm über die staatlichen Internierungslager für tyskerjenter in den Jahren 1945 bis 1946 verwendet werden.

Beamtenanordnung Allen öffentlich angestellten Tyskertøser wurde ihre Stelle gekündigt, begründet mit einer provisorischen Anordnung der norwegischen Exilregierung in London vom 26. Februar 1943. Diese „Beamtenanordnung“ (Tjenestemannsanordningen) verfügte, dass sogenanntes „unnationales Verhalten“ zur Kündigung der Stelle beim Staat oder der Kommune führte. Es wurde weder Rücksicht darauf genommen, ob das „unnationale Verhalten“ vor der Einführung der Anordnung im Jahr 1943 stattfand, noch darauf, ob es nur mittels Gerüchten über die Person dokumentiert werden konnte. Andere wurden von der Familie oder aus dem sozialen Umfeld ausgestoßen.

Abschiebung Es wird veranschlagt, dass zwischen 50.000 und 100.000 norwegische Frauen ein Verhältnis zu deutschen Soldaten oder Offizieren hatten. 1945 gab es auf jeder siebten Hochzeit in Norwegen einen deutschen Bräutigam. Über 3000 norwegische Frauen heirateten einen Deutschen, ohne dass sie ahnten, dass sie damit ihre Staatsbürgerschaft aufs Spiel setzen würden. Das norwegische Staatsbürgergesetz von 1924 verfügte, dass eine norwegische Frau, die einen Ausländer heiratete, norwegische Staatsbürgerin blieb, solange sie in Norwegen wohnte. Doch mit der provisorischen Anordnung vom 17. August 1945, die ein Jahr später vom Storting eingeführt wurde, änderte sich das. Im Antrag Nr. 136 des norwegischen Stortingsgremiums Odelsting, vertreten vom Staatsrat Jens Christian Hauge, hieß es:

Damit wären die Frauen deutsche Staatsbürger geworden, selbst wenn sie im Heimatland wohnten. Und als Deutsche wären sie aus Norwegen ausgewiesen worden.

Der Professor Johannes Bratt Andenæs, bekannt als Johs. Andenæs, protestierte dagegen im norwegischen Wochenblatt Verdens Gang:

28 norwegische Männer heirateten eine deutsche Frau während des Krieges. Dieser Gruppe wurde nie die Deportation angedroht.

1950 wurde das Staatsbürgergesetz geändert. Norwegische Frauen, die mit einem Ausländer verheiratet waren, konnten ihre norwegische Staatsbürgerschaft behalten, auch wenn sie sich im Ausland niederließen. Die Ehefrauen konnten nach Hause schreiben und ihre norwegische Staatsbürgerschaft wiedererlangen. Ein neuer Pass wurde per Post zugeschickt, solange das bis 1955 beantragt wurde. Doch im § 13 dieses Gesetzes gab es eine Ausnahme: sie mussten sich wieder in Norwegen niederlassen, wenn sie einen norwegischen Pass wünschten. Bemerkenswert viele dieser Ehefrauen waren bis 1955 in Norwegen und ersuchten bei der Polizei um die Rückgabe der Staatsbürgerschaft. Da aber niemand die neuen Bestimmungen kannte, wurden die Ehepaare wieder aus Norwegen ausgewiesen.