miniatur|Wappen von Papst Benedikt XIV.
Allatae sunt () ist eine päpstliche Enzyklika Papst Benedikts XIV., datiert vom 26. Juli 1755. Der Untertitel lautet: „Über die Befolgung des Orientalischen Ritus“ und wurde an die Missionare der Ostkirchen gerichtet. Es ist die längste und ausführlichste Enzyklika dieses Papstes, sie gilt als die erste kompakte „Ostkirchenenzyklika“ und wurde stetig als Grundlage für weiterführende apostolische Schreiben und Verlautbarungen zu den Ostkirchen aufgeführt.
Ausgangssituation Benedikt XIV. beginnt in seinem Schreiben mit einer Darstellung der Ausgangssituation:
Ausschlaggebend für diese Enzyklika waren demnach Briefe, die an die zuständigen Kardinäle der Congregatio de Propaganda Fide „herangetragen“ worden waren. Diese Briefe stammten überwiegend aus dem Missionsraum Basra (auch Bassora) im Irak. In ihnen wurde berichtet, dass in diesem Gebiet viele Christen der armenischen und syrischen Kirchen lebten. Da die Gläubigen über keine eigenen Kirchengebäude verfügten, besuchten sie die Missionseinrichtungen, in denen nach dem lateinischen Ritus die Heilige Messen angeboten wurde. Die Gläubigen feierten die heiligen Zeremonien in Übereinstimmung mit ihren eigenen Riten. Die verschiedenen Riten, Gebräuche, divergierenden Kalendarien und beweglichen Feiertage führten jedoch zu Unstimmigkeiten. Die Antragsteller wollten geklärt wissen, ob die Christen der Ostkirche nun dem neuen lateinischen Kalender folgen müssten. Weiterhin, ob die anderen Kirchenfeste den Armeniern und Syrern von Basra aufgezwungen werden sollen. In diesem Falle würden die Gläubigen nur dann in die Kirchen des lateinischen Ritus' gehen, um ihre Sonntagspflicht wahrzunehmen. Einige Missionare berichteten zudem, dass die Armenier nicht die Bestimmungen der Abstinenz- und Fastenzeiten einhielten und als Fleischersatz keinen Fisch verspeisten. Dieses bewerteten die Missionare als natürliche Schwäche und kritisierten das Verhalten als „andere Sitten“. Sie schlugen deshalb vor, als Ausgleich hierfür andere Frömmigkeitsformen zuzulassen.
Untersuchung und Bewertung Der Papst berichtete, dass er diese Fragen und Meinungen den Mitgliedern der Congregatio de Propaganda Fide vorgelegt habe. Nach eingehender Prüfung beschlossen die Kardinäle, keine Erneuerungen und Veränderungen der bestehenden Regeln zuzulassen. Er bestätigte nochmals die Dekretalen der päpstlichen Kongregation vom 31. Januar 1702 und lehnte jede Ergänzung ab. Die katholischen Ostkirchen und ihre Riten, antwortete der Papst, wurden durch den Heiligen Stuhl genehmigt. Er führte weiter aus: Wie jeder weiß, ist die „Orientalische Kirche“ aus den Riten der Griechen, Armenier, Syrer und Kopten entstanden, und es besteht kein Anlass zu weiteren Neuerungen.
Nachdem der Papst einige Passagen aus dem Dekret zitiert hatte, erklärte er, dass die Bedeutung des Textes eindeutig und klar sei und keines weiteren Kommentars bedürfe. Die neue Enzyklika sollte sicherstellen, dass der Text noch einmal ins Bewusstsein gerückt werde und somit von jedem verstanden werden könne. Er billigte zu, dass die Missionare von Basra ihre Fragen in Unkenntnis des Dekrets vorgetragen hätten.
Rückblick Im folgenden Abschnitt geht Benedikt XIV. sehr ausführlich und detailliert auf die unierten katholischen Kirchen ein. Er unterstreicht, dass die Kirchen die Dogmen und Doktrin übernommen hätten und die Trinität von Gott Vater, Gottes Sohn und Gott Heiliger Geist von allen angenommen worden sei. In einer langen Passage beschreibt Papst Benedikt XIV. die geschichtliche Entwicklung. Seinen historischen Rückblick begann er mit Papst Leo IX. (Pontifikat 1049–1054), der die Griechen unterstützt hatte und nach dessen Tod das Schisma begann, er setzte seine Aufzählung mit einer Reihe von Beispielen fort. Nach diesem historischen Abriss erwähnt Benedikt XIV. seine Apostolische Konstitution Etsi Pastoralis aus dem Jahre 1742, mit der er die Verhältnisse der Christen der italo-albanischen Kirche und einige liturgische Regeln festgelegt hatte.Zwischen dem Konzil von Trient und der Kodifizierung von 1917 gibt es nur zwei Verlautbarungen des Lehramtes, die in gewisser Weise das vorliegende Thema betreffen: Die Apostolische Konstitution Etsi Pastoralis (26. Mai 1742, vgl. § 5, Nr. 3; DS 2524) und die Enzyklika Ex quo primum (1. März 1756) von Papst Benedikt XIV. Im erstgenannten Dokument werden liturgische Regeln aufgestellt, die Frage der Sterbekommunion und Anweisungen über die Beziehungen zwischen den lateinischen und den orientalischen Katholiken betreffend, die vor den Verfolgungen nach Süditalien geflüchtet sind; im zweiten Dokument wird das Euchologium (Rituale) der orientalischen Kirchen bekräftigt und kommentiert, die mit dem Apostolischen Stuhl wieder in volle Gemeinschaft eingetreten ist (Kongregation für die Glaubenslehre: Note bezügliche des Spenders des Sakraments der Krankensalbung. Kommentar, 11. Februar 2005)
Übertritt zum katholischen Glauben Die Päpste, erklärte Benedikt XIV., hätten alles unternommen, die Ketzereien, die zum Schisma zwischen den West- und Ostkirchen geführt hätten, zu überwinden. Sie hätten auch den Ostkirchen „befohlen“, die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Im nachfolgenden Kapitel ging er auf die Konversion ein:
Als Grundlage gelten für die Aufnahme von Griechen die Bestimmungen Veteris Bullarii von Gregor XV. (1621–1623) aus dem Jahr 1623. Für den Glaubensübertritt von Angehörigen der Ostkirchen gelten die Anordnungen Urbans VIII. (1623–1644) aus dem Jahr 1642. Beide Apostolische Schreiben wurden durch die Congregatio de Propaganda Fide veröffentlicht. 1665 sandten mehrere Patriarchen der Ostkirchen Erklärungen über ihren Glaubensübertritt nach Rom. In dem von Pater Lorenzo di Lauria verfassten und von der Congregatio de Propaganda de Fide geprüften Verdikt wurde zusammengefasst: „Jeder dürfe den römischen Glauben annehmen, sie sollten jedoch darüber informiert werden, dass sie danach nicht wieder einen anderen Glauben annehmen dürfen.“
Veränderungen in den liturgischen Büchern Seit einiger Zeit, so bemängelte Benedikt XIV., seien in den liturgischen Büchern der Ostkirchen (Euchologion) in Messbüchern und Brevieren, aber auch in den griechischen Liturgiebüchern Fälschungen aufgenommen worden. Die ersten Untersuchungen begannen unter der Leitung von Urban VIII. und wurden unter Clemens XII. (1730–1740) fortgesetzt. Während des eigenen Pontifikats arbeiteten und diskutierten viele Gelehrte mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen gewissenhaft an den Riten der Ostkirchen. Benedikt XIV. hob noch einmal die Wichtigkeit und Gründlichkeit dieser Untersuchungen hervor, es lag ihm daran, keine Fehler aus der früheren Geschichte zu übernehmen. Er stützte sich hierbei besonders auf den katholischen Konvertiten und griechischen Altphilologen Leone Allacci (1586–1669). Im vorangegangenen Jahrhundert versuchten die Lutheraner, die Griechen und andere Ostkirchen in ihre eigenen Fehler zu verwickeln. In den Sakramentsfragen zur Eucharistie und zur hl. Wandlung versuchten auch die Calvinisten, in die Riten der Griechen vorzudringen, und hatten vermutlich Patriarch Kyrill auf ihre Seite gezogen.
Benedikt XIV. fasste zusammen: Erstens sei es beachtlich, dass man den Angriffen auf die katholischen Doktrin entgegengetreten sei und diese zu neuen Inspirationen geführt habe. Zweitens sei erkannt worden, dass keine Notwendigkeit bestehe, die Riten auf ihre alten Positionen zurückzuführen, und dass der Weg zur Einheit der Kirchen vorangebracht worden sei. Es sei gelungen, „die Spreu vom Weizen zu trennen“ (Matthäus und Lukas ); es müsse aufgezeigt werden, dass die römisch-katholische Kirche ihre eigenen Riten und Zeremonien beibehält. Drittens und letztens könne dem Konvertierten auferlegt werden, den katholischen Ritus zu vollziehen, eine Rückforderung der alten Riten bleibe verboten.
Konversionsfragen Im nächsten großen Abschnitt wiederholt Benedikt XIV. mehrere Beschlüsse zur Konversion: Nach dem Konzil von Florenz und dem Abschluss der Kirchenvereinigung äußerten in Griechenland lebende Katholiken, dass es für sie rechtmäßig sei, zum griechischen Ritus zu konvertieren. Bereits Nikolaus V. (1328–1330) hatte diese Praktiken untersagt. Benedikt XIV. stellte fest: Obwohl die Riten der Ostkirchen lobenswert seien, wird die Anwendung durch Katholiken nicht erlaubt; er verwies auf die Apostolische Konstitution Etsi Pastoralis und erinnerte daran, dass auch das Konzil von Florenz dem nicht zugestimmt habe. Es gebe nur wenige Ausnahmen für die studierenden Priester in den römischen Kollegs der Ostkirchen. Während also der Übertritt vom lateinischen zum griechischen Ritus untersagt wurde, ergab sich beim Übertritt vom griechischen zum lateinischen Ritus kein Hinderungsgrund. Der Papst forderte eine strenge Auslegung und legte fest, dass Dispensionen nur vom Heiligen Stuhl behandelt werden dürfen. Diese Bestimmung hatte auch Urban VIII. für die Ruthenische griechisch-katholische Kirche 1624 festgelegt.
Einige Beispiele zu unterschiedlichen Auffassungen Das nächste Kapitel dieser Enzyklika nimmt einen großen Raum zu den verschiedenen Riten, ihren Praktiken und Auslegungen ein, hier einige Beispiele:
Die Brotfrage Zur Frage des „ungesäuerten Brotes“ (Hostie) nahm Benedikt XIV. Stellung und erklärte, dass sowohl das ungesäuerte als auch das gesäuerte Brot zur Eucharistie geeignet ist.
Die Ehe griechischer Priester Ein weiteres Thema war die Ehe der griechisch-katholischen Priester, die nach ihrer Ordination bestehen blieb. Dieser Zustand wurde durch die römische Autorität toleriert; eine solche Toleranz sei besser als ein erneutes Schisma herbeizuführen. Trotzdem klagten einige Griechen die lateinische Kirche wegen der Beibehaltung des Zölibats an.
Firmung Einige Kopten und Armenier führten Klage darüber, dass die Firmung nicht unmittelbar der Taufe folge. Nach den Regeln der westlichen Kirche erfolgte die Firmung erst dann, wenn der Kandidat in der Lage sei, Gutes vom Bösen zu unterscheiden. Die römisch-katholische Kirche verbot die Tauf- und Firmungspraktiken nicht. Die Kopten würden jedoch die Taufe der Katholiken nicht anerkennen, da die Firmung nicht im direkten Anschluss erfolge. Diese Missachtung konnte von Rom nicht geduldet werden und wurde zurückgewiesen.
Erstkommunion Ein weiteres Problem legte Benedikt XIV. dar: Es handelte sich um die Reichung der Erstkommunion direkt nach der Taufe, wie es in der Armenischen Kirche praktiziert wurde. Er stellte fest, dass dieses keine Notwendigkeit zur „ewigen Rettung“ der Kinder sei. Auf dem Konzil von Trient sei diese Feststellung auch getroffen worden und Benedikt XII. (1334–1342) hätte den Armeniern die Kinderkommunion untersagt. Nach einigen theologischen Ausführungen kommt der Papst zum Entschluss, dass man die bewährten und von Tradition geprägten Riten, aus Gründen der Einheit, für die Armenier und Kopten weiterhin erhalten werde.
Darreichung von Brot und Wein