Der Kanton Lechenich war einer der zehn Kantone im Arrondissement de Cologne im Département de la Roer (Rurdepartement). Die Kantone Köln, Bergheim, Brühl, Dormagen, Elsen, Jülich, Kerpen, Lechenich, Weiden und Zülpich, die von 1798 bis 1814 bestanden, waren durch die von Kommissar François Joseph Rudler nach dem Frieden von Campo Formio 1797 durchgeführte Verwaltungsreform in den annektierten Territorien entstanden, die das linksrheinische Gebiet nach französischem Vorbild in Départements und Kantone einteilte. mini|hochkant|Lechenich 1809, Titelblatt der Kantonsbeschreibung

Geschichte Mit der Inbesitznahme durch die französische Armee im Herbst 1794 begannen für Stadt und Amt Lechenich tiefgreifende Veränderungen, die sich in den folgenden Jahren fortsetzten. Die jahrhundertelange kurfürstliche Herrschaft, die das Leben bis dahin geprägt hatte, bestand nicht mehr. Den Beginn einer neuen Zeit hatte die Mehrheit der Bevölkerung noch nicht wahrgenommen. Sie lebte wie es seit Jahrhunderten üblich war. Auch die Verwaltung verharrte auf überkommenen Rechten und Gepflogenheiten. Nun war ein Rückstand von 150 Jahren aufzuholen.

Die Verwaltungsstruktur Verwaltungen in der Besetzungszeit Im November 1794 wurde für die besetzten linksrheinischen Gebiete eine Zentralverwaltung mit Sitz in Aachen eingerichtet. Das Gebiet wurde zunächst in sieben Arrondissements, diese im Dezember in Kantone und die Kantone wiederum in Munizipalitäten eingeteilt.Fritz Wündisch: Mosaiksteine Seite 190–191 In den folgenden Jahren wurden Änderungen der Verwaltung und der Einteilung der Verwaltungsbezirke vorgenommen, 1796 erfolgte die Einteilung in sechs Arrondissements, 1797 die Einteilung der Arrondissements in Großämter (Baillages). Der größte Teil des ehemaligen kurkölnischen Amtes Lechenich gehörte als Munizipalität bis 1797 zum Kanton, bis zur Rudlerschen Reform zur Baillage Rheinbach im Arrondissement Köln mit Verwaltungssitz in Bonn.HSTAD Bestand Maas und Rhein 161, veröffentlicht in: Stommel, Quellen zur Geschichte Erftstadts Bd. V Nr. 3032

Parallel mit dieser Verwaltungsreform wurde eine erste Justizreform durchgeführt, bei der die Vielzahl der bis zum Einmarsch der französischen Armee bestehenden Gerichte aufgehoben wurde. Nach der Reform, die im Juni 1795 in Kraft trat, erhielt Lechenich als Hauptort der Munizipalität neben Rheinbach ein Friedensgericht für kleine Rechtsfälle.HSTAD Bestand Maas und Rhein 391, veröffentlicht in: Stommel, Quellen zur Geschichte Erftstadts Band V Nr. 3004

Als Zahlungsmittel wurden die Assignaten, ein Papiergeld, eingeführt, das im Übermaß ohne entsprechende Gegenwerte gedruckt, stark an Wert verloren hatte. Das Geld wurde 1797 aus dem Verkehr gezogen und durch Franc und Centime ersetzt.HSTAD Bestand Maas und Rhein 1904 und 2482, veröffentlicht in: Stommel, Quellen zur Geschichte Erftstadts Band V Nr. 2991, Nr. 2292 und Nr. 2996

Wie in anderen Aufmarschgebieten der französischen Truppen wurde auch in der Munizipalität Lechenich auf Befehl des Kriegskommissars Pigeon von Februar bis Oktober 1795 auf Schloss Gracht ein Lazarett eingerichtet.HSTAD Bestand Maas und Rhein, veröffentlicht in Stommel: Quellen zur Geschichte Erftstadts Bd. V Nr. 3001 In den Jahren 1794 bis 1797 war die Bevölkerung der besetzten Gebiete nicht nur durch Einquartierung stark belastet, sondern die französische Regierung forderte auch zur Versorgung ihrer Armee von den Einwohnern der besetzten Gebiete Kontributionen, Hand- und Spanndienste sowie Fouragelieferungen. Diese konnten von den Einwohnern der Munizipalität Lechenich wegen Hochwasserschäden oder Missernten oft nicht aufgebracht werden.

Die Präsidialverwaltung Bei der von der französischen Regierung durch Kommissar François Joseph Rudler 1798 durchgeführten Verwaltungsreform wurde die Vielzahl der alten Territorien und Herrschaften beseitigt. Das linksrheinische Gebiet wurde zu einer territorialen Einheit, bestehend aus vier Departements, mit einer einheitlichen Verwaltung aus einem fünfköpfigen Direktorium mit einem Präsidenten an der Spitze. Die untere Verwaltungsebene bildeten die Kantone mit ihren Munizipalitäten, die sich aus der Munizipalverwaltung bzw. den Munizipalagenten der zugehörigen Gemeinden zusammensetzte.Wilhelm Janssen: Kleine Rheinische Geschichte. Düsseldorf 1997. Seite 262 Jede Gemeinde erhielt einen Munizipalagenten und einen Adjoint als Vertreter. Alle Agenten eines Kantons bildeten die Kantonsmunizipalität, die aus ihrer Mitte einen Präsidenten wählte. Lechenich war der Hauptort des gleichnamigen Kantons, zu dem über 40 Orte und Gehöfte gehörten. Als Hauptort blieb Lechenich Sitz eines Friedengerichtes.

Nach der Aufhebung aller feudalen Rechte 1798 bestand die alte ständische Gliederung der Gesellschaft nicht mehr. Für alle Bürger (Citoyen) galten die gleichen Gesetze. Die 1798 eingeführte Gewerbefreiheit ermöglichte es den Gewerbetreibenden des Kantons, nach Erwerb eines gebührenpflichtigen Gewerbescheins ihren Beruf ohne Einschränkungen auszuüben.Joseph Hansen (Hrsg.): Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der Französischen Revolution 1780–1801. Band IV Nr. 116–118

Die französische Regierung war entschlossen, die linksrheinischen Gebiete in das französische Staatsgebiet einzugliedern. Auf Veranlassung der Behörden wurden daher 1798 Reunionszirkel gebildet, die den offiziellen baldigen Anschluss an Frankreich anstrebten. In Lechenich gründete sich nach Kölner Vorbild eine Réunionsgesellschaft, die am 10. April an die Öffentlichkeit trat. An diesem Tage wurde in Lechenich auch ein Freiheitsbaum gepflanzt. Die Reunionsadressen, 38 Unterschriften, wurden auf Veranlassung des Brühler Kommissars Franz Biergans zusammen mit den Brühler Adressen an Kommissar Rudler geschickt.Hansen, Band IV Nr. 90, 110/6, 117, 126, veröffentlicht in: Stommel, Quellen zur Geschichte Erftstadts Band V Nr. 3047

Die Bevölkerung der Departements sollte auch durch die Sprache in den französischen Staat integriert werden. Dazu erließ Rudler 1798 eine Verordnung, die die französische Sprache als alleinige Amtssprache vorschrieb. Französisch blieb jedoch auf die amtlichen Dokumente beschränkt, da in den Orten der Kantone eine Vermittlung des Französischen ohne Schulpflicht und ohne qualifizierte Lehrer nicht möglich war.

Eine weitere von Rudler 1798 eingeführte Neuerung war der französische Revolutionskalender mit einer neuen Zeitrechnung. Sie war Ausdruck der Abkehr von der alten religiösen Ordnung, die bisher das Leben der Menschen bestimmt hatte. Der neue Kalender, der am 22. September 1792 begann, fand in der Bevölkerung wenig Resonanz. Zum Beginn des Jahres 1806 wurde er abgeschafft und der christliche Kalender wieder eingeführt.Hansen, Band IV Nr. 118 und Nr. 150

Die Präfektur mini|hochkant|Siegelstempel der „Mairie de Lommersum“ Bei der durch die Konsularregierung unter Napoleon Bonaparte vom 17. Februar 1800 eingeführten Präfekturverfassung mit einem dreistufigen Aufbau der Verwaltung, die am 26. Mai 1800 auch in den linksrheinischen Gebieten eingeführt wurde,Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815. Bonn 1919. Seite 42 ff verlor der Kanton Lechenich wie alle Kantone seine Funktion als Verwaltungsstelle der in ihr liegenden Kommunen.

Die vier Départements blieben bestehen, wurden aber in Arrondissements unterteilt. An der Spitze eines Départements stand ein Präfekt, das Arrondissement als Mittelinstanz leitete ein Unterpräfekt, auf der unteren Verwaltungsebene übernahmen Mairien (dt. Bürgermeistereien), in denen mehrere kleine Gemeinden zusammengefasst waren, Verwaltungsaufgaben. Köln wurde zum Verwaltungssitz des Arrondissements Köln.

Die Mairien erhielten einen dem Unterpräfekten unterstellten Maire (dt. Bürgermeister). Der Maire, dem ein Adjoint (dt. Beigeordneter) zur Seite stand, verwaltete die Mairie nach den ihm von Unterpräfekten und Präfekten erteilten Weisungen. Für die Erstellung der Haushaltspläne und Rechnungsprüfung wurde ihm ein Conseil municipal (Gemeinderat) beigegeben, der einmal im Jahre tagte. Die Haushaltspläne mussten dem Unterpräfekten vorgelegt und genehmigt werden. Zu der weiteren dienstlichen Tätigkeit des Maires gehörte die Führung der 1798 eingeführten Zivilstandsregister.Fritz Wündisch: Brühl Mosaiksteine zur Geschichte einer alten kurkölnischen Stadt. Köln 1987.

Zum Kanton Lechenich gehörten sieben Mairien, die sich jeweils aus mehreren Gemeinden zusammensetzten. Es waren die Mairien: Erp, Friesheim, Gymnich, Lechenich, Liblar, Lommersum und Weilerswist. Lechenich, das seine Stadtrechte verlor, bildete zusammen mit den Orten Ahrem, Blessem, Konradsheim, Herrig und Meller eine Mairie.

Die Steuern wurden nach dem französischen Steuersystem eingezogen. Im Kanton Lechenich waren fünf Steuereinnehmer tätig. Die Gelder flossen in die Kasse des Bezirkseinnehmers des Arrondissements Köln. Dorthin gingen auch die vom Einnehmer der Domänenverwaltung in Brühl erhobenen indirekten Abgaben.B. Meyerhoff und J. Wigleb, Beschreibung des Kantons Lechenich in Weilerswister Heimatblätter Heft 8 Seite 45

Eingliederung in den französischen Staat Die Zugehörigkeit der linksrheinischen Gebiete zum französischen Staat wurde durch den Frieden von Lunéville am 9. März 1801 rechtskräftig. Die rheinischen Départements wurden am 23. September 1802 mit den alten französischen Départements gleichgestellt.

MairieEinwohnerzahlen von 1801 Orte, Weiler und Gehöfte HäuserEinwohner1801Einwohner1809Erp Erp (768), Pingsheim (320) und Dorweiler (132) 34012201319Friesheim Friesheim (919), Hover Hof (6), Borr (223), Scheuren (34), Niederberg (196)?12781346Gymnich Gymnich (1181), Burg (12), Hof Ving (11), Dirmerzheim (518)37017221873Lechenich Lechenich (1091), Hof Frauenthal (11), Ahrem (324), Blessem (188), Konradsheim (84), Herrig (108), Meller (22) 3701828 2057Liblar Liblar (543), Gracht (20), Köttingen (119), Bliesheim (604) Buschfeld (32), Kierdorf (131) Roggendorf (145), Höfgen (10), Zieselsmaar (13), Schildgen (6) 29016231552Lommersum Lommersum (705), Bodenheim (80), Derkum (96), Hausweiler(136), Ottenheim (23), Schneppenheim (35) ?10751064Weilerswist Weilerswist (469), Kühlseggen (14), Swisterhof (8), Großvernich (339), Kleinvernich (223), Horchheim (12), Metternich (355)?14001588Total Französische Statistik 1801Karl Stommel: Die französischen Einwohnerlisten aus Erftstadt 1798–1801. Erftstadt 1989. Bernd Meyerhoff: Die französischen Einwohnerlisten der Gemeinde Weilerswist in: Weilerswister Heimatblätter Nr. 5 bis Nr. 11 1014610799

mini|hochkant|Tranchot-Kartenausschnitt des Kantons Lechenich In dem in Aachen 1801 eingerichteten topografischen Büro begann der Leiter des Büros, der Geodät Jean Joseph Tranchot, zugleich mit der geographischen Landesaufnahme mit einer Statistik der aufgenommenen Kantone, die in statistischen Heften aufgezeichnet wurden. 1807 ging die Redaktion der statistischen Hefte an den Schwadronschef der Ingenieurgeografen Etienne Nicolas Rousseau über, der die Angaben der für den Kanton Lechenich zuständigen Ingenieurgeografen zusammengestellte, redigierte und unterzeichnete.Beschreibung des Kantons Lechenich 1809, bearbeitet von Bernd Meyerhoff und Jörg Wiegleb in: Jahrbuch der Stadt Erftstadt 1991. Seite 47

Strukturelle Maßnahmen und Pläne der Verwaltung Straßenbau Als vordringliche Aufgabe führte die Kantonsverwaltung die Instandsetzung der innerörtlichen unbefestigten Wege und der Landstraßen durch. So wurden erste Reparaturen an der von Aachen nach Bonn führenden Straße 3. Klasse bereits 1799 an deren Abschnitt zwischen Liblar und Lechenich an der Erftbrücke durchgeführt. Weitere Verbesserungen durch Reparaturen folgten 1807 und 1809–1813, wobei die Arbeitskräfte durch die Gemeinden Liblar, Lechenich und Erp zu stellen waren.HSTAD Bestand Roerdepartement Brücken- und Wegebau 4107–4108 und 2018–2019 mit Plänen des Abstiegs am Brühler Berg

Kartografie des Gebietes