300px|mini|Die Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik in drei Stufen (I, II, III) Die Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welche für Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen bestimmt war und in Form einer tragbaren Medaille verliehen wurde.

Geschichte Die Auszeichnung wurde am 12. Februar 1973 in einer Stufe noch unter der Bezeichnung Ehrennadel für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik gestiftet. 1978 erhielt sie dann die neue Bezeichnung Medaille. Am 9. September 1987 erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 1988 eine Neufassung der Verleihungsordnung, wobei die Auszeichnung in drei Stufen unterteilt wurde.

Verleihungsordnung Die Verleihung der Auszeichnung erfolgte für langjährige vorbildliche Arbeit in der Volkskontrolle der DDR, für hervorragende Ergebnisse bei der Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse der SED und der Regierung der DDR, ferner für besondere persönliche Leistungen bei der weiteren Entwicklung und Vervollkommnung der Volkskontrolle der DDR.

Am 9. September 1987 erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 1988 eine Neufassung der Ordnung über die Verleihung der Medaille. Demnach konnte die Medaille in drei Stufen (I, II, III) verliehen werden, wobei die I. Stufe die höchste war.Gesetzblatt der DDR Teil I, Nr. 22 vom 30. September 1987, Seite 224/225, Ordnung über die Verleihung der Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik, § 1 Für die Auszeichnung vorgeschlagen werden konnten ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter der Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen der DDR sowie Bürger der DDR werden, die an der Ausübung der Volkskontrolle in der genannten Inspektion mitgewirkt hatten. Die gleiche Stufe der Medaille konnte nur einmal verliehen werden, wobei die vor 1. Januar 1988 verliehenen Medaillen als Medaillen der III. Stufe gelten sollten.Gesetzblatt der DDR Teil I, Nr. 22 vom 30. September 1987, Seite 224/225, Ordnung über die Verleihung der Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik, § 2

Die Vorschlageberechtigung, welche zur Verleihung der Medaille führen sollte, oblag gemäß der Verleihungsordnung von 1988 den leitenden Organen der SED, den Mitgliedern des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektionen der DDR sowie den Vorsitzenden der Bezirkskomitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen. Die letztendliche Entscheidung traf aber der Vorsitzende des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR.Gesetzblatt der DDR Teil I, Nr. 22 vom 30. September 1987, Seite 224/225, Ordnung über die Verleihung der Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik, § 4

Mit der Verleihung der Medaille, die durch den Vorsitzenden des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen der DDR oder eines Delegierten anlässlich des 1. Mai alljährlich stattfand, gehörte eine Urkunde sowie eine Prämie. Diese betrug für die III. Stufe 200, für die II. Stufe 300 und für die I. Stufe 500 Mark.Gesetzblatt der DDR Teil I, Nr. 22 vom 30. September 1987, Seite 224/225, Ordnung über die Verleihung der Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik, §§ 3, 5 Jährlich war die Verleihung von 3500 Medaillen der III. Stufe, von 1000 Medaillen der II. Stufe und von 500 Medaillen der I. Stufe möglich.

Aussehen und Tragweise Die Ehrennadel, später Medaille mit einem Durchmesser von 30 mm ist bronze- oder goldfarben und zeigt auf ihrem Avers mittig zwei stilisierte erhaben geprägte Köpfe, wobei der Vordere der einer Frau mit Kopftuch und der Hintere ein Mann mit Schutzhelm ist. Umschlossen wird diese Symbolik von einem Schriftzug mit der Umschrift: FÜR VERDIENSTE IN DER VOLKSKONTROLLE DER DDR die den gesamten Kreisumfang einnimmt. Das Revers der Ehrennadel, später Medaille ist leer und gekörnt.

Zunächst noch an einer rot lackierten trapezförmigen Spange an der linken oberen Brustseite getragen, änderte sich die Spange mit der Umbenennung in Medaille erheblich. Von 1978 war die Spange rechteckig, 25 × 11,5 mm groß und mit rotem Stoff bezogen. Auf ihm waren zwei senkrechte 2,5 mm breite schwarz-rot-goldene Mittelstreifen eingewebt, die 5 mm vom Saum entfernt zu sehen waren. Ab 1988 waren zusätzlich je nach verliehener Stufe zusätzlich bis zu drei gelbe senkrechte Mittelstreifen eingewebt. Eine Interimsspange der ersten Tragespange gab es nicht, erst mit Einführung der neuen Stoffspange entsprach diese auch dem Ordensband.Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik Bartel/Karpinski, Militärverlag der DDR 1979, Seite 170Gesetzblatt der DDR Teil I, Nr. 22 vom 30. September 1987, Seite 224/225, Ordnung über die Verleihung der Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik, § 6

Siehe auch Verdienter Volkskontrolleur der Deutschen Demokratischen Republik Liste der staatlichen Auszeichnungen der DDR

Einzelnachweise

Kategorie:Orden und Ehrenzeichen (DDR) Kategorie:Medaille