Schwäbischer Landwein gehört zu den Deutschen Landweinen, die eine gehobene Stufe des Weins (früher: „Tafelwein“) darstellen und sich durch „gebietstypischen Charakter und ländliche Namensgebung“ auszeichnen., auf deutscheweine.de, abgerufen am 25. April 2015
Da beim Landwein die Landschaft, aus der die Trauben stammen, auf dem Etikett angegeben sein muss, handelt es sich beim Schwäbischen Landwein um solchen, der aus der Schwäbischen Landschaft, einem von 26 deutschen Landweingebieten, stammt. Deutsche Weinverordnung: § 2 Landweingebiete (zu § 3 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 des Weingesetzes), auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2015
Im Deutschen Weingesetz ist geregelt, wie die Bezeichnung „Landwein“ verwendet werden darf:
Verwendet werden darf die Bezeichnung „Landwein“ nur, wenn seine Herstellung zugelassen ist, was durch die deutschen Landesregierungen geschieht.Deutsches Weingesetz: § 22, auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. September 2015
Zusammenfassend: Als Landwein deklarierter Wein muss, wie früher der „Tafelwein“, aus genehmigten Weinbergen der Region stammen und aus deutschem Lesegut, von zugelassenen Rebsorten und Rebflächen gewonnen sein. Sein Ausgangsmostgewicht muss jedoch höher als beim Tafelwein sein; der Mindestalkoholgehalt um mindestens 0,5 Volumenprozent höher liegen.
Dieser Landwein ist stets ein „trockener“ (herzhaft-herber) oder „halbtrockener“ (feinherber) Schoppenwein; auf dem Flaschenetikett muss die Bezeichnung „Schwäbischer Landwein“ angegeben sein. Zusätzlich ist auf dem Etikett nur noch der Name eines Bereiches erlaubt.
Nach der Verordnung des Baden-Württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften vom 31. Mai 2005 wird der natürliche Mindestalkoholgehalt auf 5,9 Volumenprozent (50 Grad Öchsle) für schwäbischen Landwein festgesetzt.Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften vom 31. Mai 2005, auf landesrecht-bw.de, abgerufen am 24. September 2015
Literatur Günter Klein: Textsammlung Lebensmittelrecht. Behr’s Verlag. ISBN 3-86022-314-3 Rudolf Steurer u. a.: Welt Wein Almanach. Orac, 1992. ISBN 3-7015-0282-X
Einzelnachweise
Kategorie:Württemberg (Weinanbaugebiet) Kategorie:Landweingebiet (Deutschland) Kategorie:Lebensmittel mit geschützter geographischer Angabe