mini|Vollständiger Allgemeiner Burschen-Comment der Heidelberger Corps (1813) Der Heidelberger Senioren-Convent (SC zu Heidelberg) ist der Senioren-Convent der Kösener Corps an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Mit seiner über 200-jährigen Tradition ist er die älteste noch bestehende studentische Institution in Heidelberg.
Konstituierung und erste Comments mini|Stammbuchblatt der Rhenania II (1822) Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 fiel die rechtsrheinische Pfalz mit der Universitätsstadt Heidelberg an das Kurfürstentum und spätere Großherzogtum Baden. Die zunehmende Liberalisierung der unter den Wittelsbachern von den Jesuiten dominierten katholischen Universität führte zu einem Aufblühen des studentischen Lebens und zur freieren Entfaltung von Korporationen, die bis dahin in Heidelberg nur stark eingeschränkt agieren konnten. Noch Ende des 18. Jahrhunderts hatten sich Studentenorden gebildet (nachweisbar sind in Heidelberg Harmonisten und Constantisten). Verschiedene Indizien sprechen aber auch schon für die Existenz von Landsmannschaften vor 1800. Der erste sichere Beleg liegt mit der Gründung der rheinländischen Landsmannschaft am 23. Juli 1802 vor, die vermutlich von Gießen oder Jena aus initiiert wurde. Diese „Gesellschaft der Rheinländer“ (Rhenania I) schloss mit der 1803 konstituierten Frankobadenia den ältesten überlieferten SC-Comment.Heidelberg. Komment von 1803 und 1806, in: 14 der ältesten SC-Kommens vor 1820. Einst und Jetzt, Sonderheft 1967, S. 24–28. Rheinländer und Frankobadenser erkannten sich gegenseitig als einzige zulässige Korporationen an der Universität an und bildeten als Exekutivorgan den eigentlichen Senioren-Convent, der sich aus drei der älteren Mitglieder jeder Landsmannschaft zusammensetzte. Er diente dazu, „in öffentlichen Angelegenheiten“ das Vorgehen gemeinsam abzustimmen. Alle fremden sich in Heidelberg aufhaltenden oder durchreisenden Akademiker waren dem Comment unterworfen, wenn sie die gleichen Rechte wie die dem SC angehörigen Studenten genießen wollten. Nähere Bestimmungen regelten das Duell- und Verschisswesen.
Beide Landsmannschaften waren dezidiert ordensfeindlich ausgerichtet. Trotzdem wurde Rhenania vermutlich noch 1804 durch den Constantistenorden unterwandert und spaltete sich bald in zwei eigenständige Landsmannschaften der Oberrheiner (Rhenania superior) und Niederrheiner (Rhenania inferior) auf. Frankobadenia ging 1805 ein. Dafür sorgte die Reorganisation der Universität unter Karl Friedrich von Baden für massiven Zuzug von Studenten vor allem aus Norddeutschland. Unter dem Rektorat von Anton Friedrich Justus Thibaut verdoppelte sich die Zahl der immatrikulierten Studenten von unter 200 auf mehr als 400. Folge war die sukzessive Gründung weiterer Landsmannschaften.
Entstehung des Begriffs „Corps“ Im Sommersemester 1806 bestanden die Landsmannschaften der Oberrheiner, Niederrheiner, Westfalen und Schwaben. Sie schlossen einen neuen Comment ab, der – wesentlich ausführlicher als der Vorgängercomment – auch die Beziehungen der Heidelberger Landsmannschaften zu anderen Universitäten und das Verhältnis der einzelnen Studierenden in Heidelberg gegenüber den Landsmannschaften und Individuen auf anderen Universitäten regelte. Ein wesentlicher Aspekt war die Bekämpfung der Orden, die per se in den Verschiss erklärt wurden und keine Satisfaktion erhielten. Die legislative Gewalt über die Studenten ruhte in den Händen des Gesamt-SC, die Judikative wurde durch die Senioren ausgeübt. Dem Comment waren auch die Renoncen unterworfen, die mindere Rechte für sich in Anspruch nehmen konnten als die Vollmitglieder des SC. Sie mussten sich „gefallen lassen, daß alle und jede Landsmannschaft eine besondere Inspection über ihr Betragen führt, insofern dadurch der Heidelberger Comment verletzt wird oder verletzt werden könnte“. (Art. II.2.6)
Die Zahl der Landsmannschaften wurde auf vier festgesetzt. Sie grenzten durch eine strikte Kantonierung ihre Interessengebiete für die Rekrutierung ihrer Mitglieder ab. Jeder Landsmannschaft wurden ein Hauptkanton und mehrere Nebenländer zugewiesen. Die Bildung neuer Landsmannschaften konnte nur mit Zustimmung des SC und nur außerhalb der bestehenden Hauptkantone erfolgen.Aus der Frühzeit des Heidelberger, Tübinger und Göttinger SC 1807–1809. Briefwechsel der Heidelberger Schwaben Georg Kloß Rhenaniae und Hannoverae Göttingen und Alexander Stein. Sonderheft Einst und Jetzt, 1963. Für die Neubildung einer Landsmannschaft mussten sich mindestens 12 Studierende zusammenschließen. Nach dem Austritt der Schwaben unter Vorbehalt der Rekonstitution ihrer Landsmannschaft im September 1808 war der Weg für die seit 1805 als Clubb in Heidelberg bestehenden Curonen frei. Sie konstituierten sich am 8. November 1808 unter dem Namen Curonia als Landsmannschaft der Kurländer, d. h. der Deutsch-Balten im SC.Wilhelm Schack-Steffenhagen: Die Convente der Curonia an den Universitäten Deutschlands 1801–1831. In: Festschrift der Curonia. Bonn 1958, S. 146 ff.
Eine wichtige Zäsur bildeten in der Frühgeschichte des Heidelberger SC die Ereignisse um die Störung einer Mensur zwischen den Senior der Westfalen und dem Senior der Kurländer auf der Hirschgasse durch den Universitätspedell Krings am 22. März 1810; der Holzkomment brach aus. Bei Auseinandersetzungen zwischen beiden Landsmannschaften um die Schuldfrage kam es zu Tumulten in der Stadt zwischen Anhängern beider Parteien, die auch nach der Arretierung und Ausweisung einiger Rädelsführer und der Drohung mit der Requirierung von Militär seitens des Senats nicht nachließen.Wilhelm Schack-Steffenhagen: Die Convente der Curonia an den Universitäten Deutschlands 1801–1831. In: Festschrift der Curonia. Bonn 1958, S. 147 ff. Der SC spaltete sich in zwei Lager, Kurländer und Niederrheiner auf der einen, Westfalen und Oberrheiner auf der anderen Seite. Die beiden ersteren nahmen, um ihre Eigenständigkeit zu betonen, erstmals die Bezeichnung „Corps“ statt „Landsmannschaft“ an, die sich von hier aus binnen weniger Jahre in fast ganz Deutschland durchsetzte. Die Senioren der Kurländer Ewald von SackenEwald (Carl Friedrich) von Sacken, immatrikuliert 10. Oktober 1808 aus Mitau mit der Bemerkung „ist sein eigener Herr“ war Senior der Kurländer (Kösener Korps-Listen 1910, 111, Nr. 4) † 1810, erschossen von dem (namentlich verschriebenen) stud. Gambs auch erwähnt bei Alexander von Dusch in seinen 1860 niedergeschriebenen Flüchtige Aufzeichnungen aus meinem Leben als „Preuße“. und der Westfalen Adolph Carl von KamptzAdolph Carl (Ernst) von Kamptz (Kösener Korps-Listen 1910, 112, Nr. 75) immatrikulierte sich am 2. November 1808 ex ac. Rostock (dort immatrikuliert nach Rostocker Matrikelportal 1806. Sein Vater war Kammerherr und Landdrost in Mirow. Kamptz war Violinist und Freund von Carl Maria von Weber; er fiel als Premiercapitän im Befreiungskriege im Gefecht bei Möckern. trugen ihren Streit mit einem Pistolenduell im April 1810 bei Hanau aus, in dessen Verlauf der Kurländersenior getötet wurde.Vgl. dazu auch: Richard Du Moulin-Eckart: Geschichte der deutschen Universitäten, F. Enke. Stuttgart 1929, S. 66; Franz Stadtmüller: Corpsgeschichte des Corps Hannovera zu Göttingen, Göttingen 1964, S. 43, schildert den Gang des mehrfachen in Avantage setzens besonders anschaulich... Der Ausgang des Duells und die Art der Unruhen veranlassten ein verschärftes behördliches Verbot aller Verbindungen.
Die Kurländer und Niederrheiner, die wieder den einfachen Namen Rhenania annahmen, konstituierten sich dennoch neu, ebenso schon am 23. März 1810 die Vandalen,Erich Bauer, Friedrich August Pietzsch: Kritisches zur Anfangsgeschichte der Göttinger und Heidelberger Vandalia in: Jahrbuch Einst und Jetzt Band 10 (1965), S. 108–124 die infolge der Göttinger Gendarmen-Affäre des Jahres 1809Hanna Feesche, Robert Mueller-Stahl: Ein Ritt mit Folgen. Die Göttinger Gendarmen-Affäre (1809). In: Franz Walter/Teresa Nentwig (Hrsg.): Das gekränkte Gänseliesel - 250 Jahre Skandalgeschichten in Göttingen, V&R Academic, Göttingen 2016, S. 40–47. in stärkerer Zahl nach Heidelberg ausgewichen waren, und am 27. März 1810 die Schwaben. Ebenso konstituierten Angehörige des Corps Hannovera Göttingen im Frühjahr 1810 in Heidelberg mit dem Corps Hannovera Heidelberg ein Filialcorps, nachdem sie vorher schon im Wintersemester 1809/1810 als Clubb in Heidelberg bestanden hatten. Diese fünf Verbindungen nannten sich fortan „Corps“ und vereinbarten am 1. Juni 1810 einen neuen gemeinsamen, für die gesamte Studentenschaft verbindlichen Comment. Noch im Juni wurde der Kreisdirektor Friedrich von Manger als landesherrlicher Kommissar mit der Überwachung der Auflösung der Verbindungen betraut. Weitere Mitglieder wurden relegiert, die beiden Chargierten der Vandalia auf der Festung Dilsberg inhaftiert. Militär unterdrückte neue Unruhen, ohne dass die vollständige Auflösung der Corps gelang.
Auszüge mini|Theodor Verhas: Fackelzug des Heidelberger SC am 30. Januar 1857 Die Unterdrückung der Unruhen von 1810 war nicht die erste Auseinandersetzung mit dem Militär. Bereits am 12. Juli 1804 zog die Gesamtstudentenschaft nach einem Konflikt zwischen Studenten und Soldaten unter der Führung des SC nach Neuenheim aus. Zünfte und Magistrat setzten sich beim Stadtdirektor für ihre Rückkehr ein. Der Rektor versprach nach Rücksprache mit dem Kurfürsten Satisfaktion. Der Auszug nach Neuenheim war der erste von drei Fällen dieser Form des studentischen Protests in Heidelberg.Karsten Bahnson: Akademische Auszüge aus deutschen Universitäts- und Hochschulorten, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1973
Ein Konflikt mit der Museumsgesellschaft um den Mitgliedsstatus von Studenten führte 1828 zum Auszug nach FrankenthalFlorian Hoffmann: „Burschen heraus!“ – Der Auszug der Heidelberger Studentenschaft nach Frankenthal im Jahre 1828, in: Frankenthal einst und jetzt 1/2, 2000, S. 48–51, und im Rahmen der revolutionären Unruhen nahmen die Corps Vandalia und Nassovia 1849 an dem vom Allgemeinen Studentenverein beschlossenen Auszug nach Neustadt an der Haardt teil. In diesem Zusammenhang kam es noch einmal zu einer Spaltung des SC, da Saxoborussia und Guestphalia den Auszug ablehnten.Benjamin D. Miller: Alexander Spengler, Adolph Hirsch und Friedrich von Klinggräff - drei Heidelberger Studenten in der Märzrevolution 1848. In: Heidelberg. Jahrbuch zur Geschichte der Stadt 2024, S. 19–35, hier: S. 26. Ein Schiedsgericht aus drei auswärtigen SC entschied den Streit zugunsten von Vandalia und der im Januar 1849 unter dem Namen Rhenania (IV) neu konstituierten ehemaligen Nassovia. Saxoborussia trat am 5. Mai 1849 dem aus Vandalia und Rhenania gebildeten SC bei, im Juli folgten Guestphalia und Suevia, die schon vor dem Streit um den Auszug vorübergehend aus dem SC ausgeschieden war.
Nach Auseinandersetzungen zwischen Corpsstudenten und Mitgliedern des kurz zuvor gegründeten Wingolfsbundes wurden 1856 fünf Corpsburschen relegiert und vom SC feierlich nach Ladenburg komitiert. Nachdem es dort zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit Ladenburger Bürgern gekommen war, wurden alle Corps vom akademischen Senat aufgelöst (Ladenburger Skandal). Aufgrund der Fürsprache des Prorektors Achilles Renaud erfolgte bereits im folgenden Wintersemester die Wiederzulassung. Zum Dank brachte der SC Renaud einen Fackelzug.
Stellung im 19. Jahrhundert mini|Ausfahrt des Heidelberger SC an die Bergstraße (1861) mini|hochkant|Philipp Franzmathes, SC-Diener, mit Stürmer in den Farben der fünf Heidelberger Corps und deren Mensurschlägern (1896)