Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht ist ein Titel, den Rechtsanwälte von der Bundesrechtsanwaltskammer erwerben können. Dazu müssen sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14g der Fachanwaltsordnung (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines Fachanwaltslehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit.n FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen.
Nach § 14 g der Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen: Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transport zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene Recht des multimodalen Transports Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften Speditionsversicherungsrecht Internationales Privatrecht Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrsteuern Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Das Personenbeförderungsrecht gehört nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu den Fällen, die für die erforderlichen praktischen Erfahrungen eines Fachanwaltes für Transport- und Speditionsrecht angerechnet werden können, da der Kernbereich dieser Fachanwaltschaft der Gütertransport ist.BGH, Urteil vom 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 48/19 Das Personenbeförderungsrecht ist stattdessen dem Zuständigkeitsbereich des Fachanwalts für Verkehrsrecht zugeordnet.
Statistik Zum 1. Januar 2024 sind 227 Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht in Deutschland zugelassen.Bundesrechtsanwaltskammer, Statistiken, abgerufen am 2. Oktober 2024
Einzelnachweise
Weblinks Anwaltliche Berufsregeln -u. a. FAO- auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Kategorie:Transportrecht (Deutschland) Transportrecht