300px|mini|Beamtenprüfung in der Song-Dynastie Das System der chinesischen Beamtenprüfung () bildete im kaiserlichen China vom Jahr 606 bis 1905 einen Komplex von Wettbewerben, die dazu dienten, Kandidaten für öffentliche Funktionen auszuwählen. Die Prüfungen stellten den wichtigsten Weg zum sozialen Aufstieg und damit für die Angehörigen der gebildeten Stände ein zentrales Lebensziel dar. Aufgrund ihrer Leistungszentriertheit verliehen sie dem weitgehend absolutistisch geprägten Kaiserreich meritokratische Züge.

Geschichte Ursprünglich erfolgte die Auswahl der Beamten vorwiegend nach aristokratischen Gesichtspunkten, berücksichtigt wurden also die Abkömmlinge der Adelsfamilien. Erste Ansätze zur Einführung des Leistungsprinzips waren in der Han-Dynastie zu beobachten, die allerdings nicht von Dauer waren.

Endgültig etabliert wurde das Prüfungssystem schließlich in der Sui-Dynastie; 606 sollen der Überlieferung nach die ersten Examen abgehalten worden sein. Damals wie in der nachfolgenden Tang-Dynastie waren aristokratische Elemente aber weiterhin stark ausgeprägt: Zum einen schloss sich an das damals am Ende der Prüfungshierarchie stehende und seit 736 unter der Ägide des Ritenministeriums durchgeführte Hauptstadtexamen noch ein „Einstellungstest“ des Personalministeriums an, der statt des Wissens vielmehr traditionell „aristokratische“ Eigenschaften wie Auftreten, Erscheinungsbild und Redeweise abprüfte. Im Übrigen waren akademische Grade damals keineswegs der einzige oder auch nur wichtigste Weg zur Erlangung eines Beamtenpostens. Zahlreiche Kandidaten traten weiterhin durch Empfehlungen, persönliche Beziehungen und Ämterkauf in den Staatsdienst ein.

In der Song-Dynastie schaffte man den Einstellungstest ab und ersetzte ihn durch das – ebenfalls rein wissenszentrierte – Palastexamen. Erstmals wurde die Mehrzahl der Beamten über die Prüfungen ausgewählt, wenngleich die genannten alternativen Möglichkeiten in gewissem Umfang zu allen Zeiten weiterbestanden. Dem meritokratischen Prinzip wurde damit endgültig zum Durchbruch verholfen. Theoretisch konnte über das Examenssystem seit dem 11. Jahrhundert jeder Bauer zum höchsten Minister des Reiches aufsteigen. Im ständisch festgefügten Europa sollte es bis ins 19. Jahrhundert hinein dauern, bis sich bei der Besetzung öffentlicher Ämter ähnliche Grundsätze durchsetzen konnten.

In den folgenden Jahrhunderten wurde das Prüfungssystem weitgehend beibehalten, jedoch fortwährend modifiziert und weiterentwickelt. 1905 schaffte es die Regentin Cixi auf Druck der Reformkräfte ab.Es sei „ein Feind und eine Behinderung für das Schulsystem“. (Douglas R. Reynolds: China, 1898–1912. The Xinzheng Revolution and Japan (= Harvard East Asian Monographs. Bd. 160). Harvard University – Council on East Asian Studies, Cambridge MA u. a. 1993, ISBN 0-674-11660-7, S. 113).

Zulassungsvoraussetzungen Entsprechend dem patriarchalischen System des alten China wurden zu den Beamtenprüfungen nur Jungen beziehungsweise Männer zugelassen. Für die Zulassung kam es formal nicht auf die Klassen- oder Schichtzugehörigkeit des Kandidaten an. Faktisch brachten die für das Bestehen des Examens unerlässliche umfangreiche Vorbildung in aller Regel freilich nur die Söhne der höheren Stände mit. Auch konnten es sich nur wohlhabende Familien leisten, ihre Söhne für so lange Zeit von der Erwerbsarbeit freizustellen und obendrein die am Ende jeder bestandenen Examensrunde zu erwartenden Festmähler und Dankeszahlungen zu finanzieren.

Es bestand keine Altersbegrenzung. Erstmals angetreten wurde zwar in der Regel nach dem Abschluss der klassischen schulischen Ausbildung etwa im Alter von 15 Jahren. Wegen der enorm hohen Durchfallquoten und den damit verbundenen Wiederholungen befanden sich gleichwohl nicht selten vierzig- oder fünfzigjährige Männer unter den Kandidaten. In den unteren Examina wurden sie insofern diskriminiert, als ihnen teilweise schwerere Fragen gestellt und die Arbeiten strenger bewertet wurden. Beim Hauptstadt- bzw. Palastexamen hatten sie indes eher einen Bonus.

Im Übrigen musste der Kandidat lediglich nachweisen, dass seit drei Generationen niemand in seiner Familie einem „niederen Gewerbe“ (z. B. Bordellbetrieb) nachgegangen war, und er durfte sich nicht innerhalb einer von den Riten vorgeschriebenen Trauerzeit befinden. Bestimmte Gruppen (z. B. Behinderte, Kranke, Strafgefangene, Frauen, Mönche…) waren allerdings bereits im Vorhinein von den Prüfungen ausgeschlossen.Vgl. Chuang, Yatzu: Modernisierung und Erweiterung des staatlichen Bildungswesens in Taiwan im Zeitraum von 1885 bis 1987. Dissertation, Götting 2011, S. 21.

Die Hierarchie der Prüfungen 250px|mini|Höchste Stufe des Prüfungssystems: Das Palastexamen vor dem Kaiser Die unterste Stufe des Systems der chinesischen Beamtenprüfung waren die auf lokaler Ebene stattfindenden Hochschulzugangsexamen (Bezirks-, Präfektur- und Qualifikationsexamen), die mit dem Erwerb des Lizenziatenstatus ( oder ) endeten. Dieser berechtigte noch nicht zum Eintritt in den Beamtendienst, sondern lediglich zum Besuch einer Hochschule und der anschließenden Teilnahme an den höheren Prüfungen, nämlich dem Provinz-, Hauptstadt- und Palastexamen. Deren erfolgreiche Absolventen trugen die Titel Magister () beziehungsweise Doktor ().

Die Hochschulzugangsexamina Bezirksexamen Die Bezirksexamina () wurden in zwei von jeweils drei Jahren reichsweit in sämtlichen Bezirken gleichzeitig abgehalten. Sie fanden in der Prüfungshalle der Bezirkshauptstadt statt und bestanden aus insgesamt fünf eintägigen Sitzungen, wobei der weitaus größte Teil der Kandidaten bereits in der ersten davon ausgesiebt wurde. Insgesamt bewegte sich die Erfolgsquote im Bezirksexamen meist im einstelligen Prozentbereich.

Präfekturexamen Bei den in den Prüfungshallen der Präfekturhauptstädte stattfindenden Präfekturexamina () traten die Kandidaten in nach Bezirken geordneten Gruppen an, die unterschiedliche Prüfungsaufgaben erhielten und getrennt bewertet wurden. Das Präfekturexamen bestand aus drei Prüfungstagen. Gewöhnlich wurde durch das Präfekturexamen die Zahl der erfolgreichen Absolventen des Bezirksexamens noch einmal halbiert.

Qualifikationsexamen Das vier Tage umfassende Qualifikationsexamen () als dritte und letzte Stufe der Hochschulzugangsprüfungen fand ebenfalls auf Präfekturebene statt. Die Leitung lag nicht beim Präfekten, sondern bei dem zu diesem Zweck turnusgemäß alle Präfekturen bereisenden Provinz-Studienleiter – einem der höchsten Beamten der Provinz, der gegenüber dem Gouverneur weitreichende Unabhängigkeit besaß und direkt dem Kaiserhof berichten durfte. Die Korrektur erfolgte durch den Provinz-Studienleiter höchstpersönlich, der von mindestens fünf oder sechs, bei größeren Präfekturen von mehr als zehn Sekretären unterstützt wurde. Seine persönlichen Ansichten und Vorstellungen hatten dabei auf die Bewertung großen Einfluss und prägten damit letztlich die kulturelle und literarische Entwicklung der jeweiligen Provinz. Die Zahl der Kandidaten wurde durch das Qualifikationsexamen noch einmal etwa halbiert, die erfolgreichen Kandidaten erhielten den Titel eines Lizentiaten (Xiùcaí oder Shēngyuán). Dieser berechtigte noch nicht zum Eintritt in den Beamtendienst, sondern in erster Linie nur zur Teilnahme an den höheren Examina. Außerdem war er mit bestimmten Privilegien verbunden. Lizentiaten durften etwa nicht zur Prügelstrafe verurteilt werden.

In der späten Qing-Dynastie wurde der Titel zunehmend aber auch gegen Geld verkauft; berüchtigt war insofern insbesondere der chronisch geldknappe Kaiser Daoguang. 1830 umfasste die Lizentiatenschicht mit circa einer Million Menschen etwa 0,3 % der chinesischen Gesamtbevölkerung; nach Schätzungen hatte ein Drittel der Träger des Titels diesen gekauft.

Provinzexamen Das Provinzexamen () fand nur alle drei Jahre statt und zwar im 8. Monat des Mondkalenders (entspricht etwa dem September) des Jahres der Ratte, des Hasen, des Pferdes und des Hahns. Daneben wurden zu besonderen Anlässen wie kaiserlichen Thronbesteigungen oder Jubiläen außerordentliche Provinzexamina abgehalten. Das Provinzexamen bestand aus nur drei Sitzungen, die sich jeweils über drei Tage hinzogen, während derer die Kandidaten in strengster Klausur in Einzelzellen zu arbeiten hatten.

Geleitet wurden sie seit der Yuan-Dynastie von eigens aus Peking entsandten hohen kaiserlichen Beamten, die – je nach Entfernung der jeweiligen Provinz – 20 bis 90 Tage unterwegs waren. Unterstützt wurden diese in ihrer Tätigkeit von 8 bis 18 regionalen Prüfungsbeamten.

mini|275px|Prüfungszellen (ca. 7500 Stück) bei Guangdong um 1873 In den Provinzhauptstädten befanden sich eigens für die Examina angelegte riesige, mauerumwehrte Gelände von der Größe eines Stadtteils. Zugänglich waren diese nur über einen einzigen, streng bewachten Haupteingang, der aus einer Reihe aufeinanderfolgender Tore bestand. In der Mitte befand sich ein Zentralturm (Mingyuan Lou), von dem aus die obligatorischen Böllerschüsse und andere akustische Signale abgegeben wurden. Von den hiervon wegführenden Hauptalleen (Yongdao) zweigten wiederum zahlreiche schmale, endlos lange, mit Schriftzeichen gekennzeichnete Gassen (Haodong) ab, in denen sich dicht an dicht Tausende von nummerierten Prüfungszellen (, ) aneinanderreihten. Die Zellen waren durch Seitenwände voneinander getrennt und bestanden lediglich aus drei beweglichen Brettern, die den Kandidaten als Sitz, Pult und Regal dienten. Türen gab es keine. Weiter befand sich auf dem Prüfungsgelände ein abermals für sich ummauerter Prüferbezirk, der in ihrerseits streng separierte Bereiche für die Aufsichtsbeamten und die Prüfer unterteilt war.

Die Zahl der erfolgreichen Kandidaten war für jede Provinz fest vorgegeben. Sie lag zwischen 40 und 90 und damit bestenfalls bei einem Prozent der angetretenen Kandidaten. Das so zur Verfügung stehende Kontingent wurde mit den Kandidaten entsprechend den erzielten Durchschnittsnoten aufgefüllt. Insbesondere die reichen und kulturell führenden Provinzen Jiangsu oder Zhejiang hatten in aller Regel eine weitaus höhere Zahl begabter junger Männer zu bieten, als die der Provinz zustehende Quote widerspiegelte. Das strikte Festhalten an den Quoten ermöglichte es der Pekinger Zentralgewalt gerade, den Einfluss des selbstbewussten Adels am unteren Yangzi zu begrenzen.

Schließlich wurden die Arbeiten der erfolgreichen Kandidaten einer vierzigköpfigen Kommission des Ritenministeriums in Peking vorgelegt, die im Einzelfall ein Veto gegen das Bestehen des Betreffenden einlegen konnte. Die im Provinzexamen erfolgreichen Kandidaten erwarben den Titel eines Magister (Jǔrén, ), der nicht nur zur Teilnahme am Hauptstadtexamen, sondern bereits zur Bekleidung bestimmter subalterner Beamtenposten berechtigte. Daneben gab es noch „Trostpreise“ (Fupang) für die nächstbesten 8–18 Kandidaten, die eine Reihe Privilegien mit sich brachten.

Hauptstadtexamen Das Hauptstadtexamen () fand ebenfalls alle drei Jahre statt, dies war im 3. Monat des auf das Provinzexamen folgenden Jahres, also im Jahr des Büffels, Drachen, Schafes und Hundes. Prüfungsort war seit der Yuan-Dynastie die zentrale Examenshalle in Peking. Es bestand ebenfalls aus drei mehrtägigen Sitzungen und wurde vom Minister für Riten geleitet, der von 22 Prüfern unterstützt wurde. Die besten zehn Arbeiten wurden dem Kaiser zur Sichtung vorgelegt.

Anders als im Provinzexamen gab es im Hauptstadtexamen keine festen Kontingente für erfolgreiche Kandidaten. Gemessen wurde vielmehr an absoluten Qualitätsmaßstäben – wobei deren Höhe je nach aktuellem Bedarf an Beamten variieren konnte. In der frühen Qing-Zeit bestanden bisweilen bis zu 400 Kandidaten, unter Kaiser Kangxi waren es etwa 150. Später führte man in gewissem Umfang Provinzquoten ein. Älteren Kandidaten, die schon viele Male zum Hauptstadtexamen angetreten waren, räumte man einen Bonus ein und senkte für sie die Messlatte ein wenig ab.