mini|Logo|alternativtext= Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Deutschland, welches die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik koordiniert. Die Möglichkeit dieser Zusammenarbeit wurde mit GG verfassungsrechtlich ermöglicht. Gesetzliche Grundlage ist der (in Landes- und Bundesrecht transformierte) IT-Staatsvertrag, der am 1. April 2010 in Kraft trat und zur Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zum 1. Oktober 2019 überarbeitet wurde.; Entwurf und Begründung () (PDF; 218 kB)Transformationsgesetze (bzw. Bekanntmachung):
Bund: Gesetz vom 27. Mai 2010 (), Baden-Württemberg: Gesetz vom 16. März 2010 (GBl, S. 314), Bayern: Bekanntmachung vom 15. März 2010 (GVBl S. 139), Berlin: Gesetz vom 3. März 2010 (GVBl, S. 126), Brandenburg: Gesetz vom 16. Februar 2010 (GVBl. I Nr. 9, S. 1), Bremen: Gesetz vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010, S. 13), Hamburg: Gesetz vom 16. Februar 2010 (HmbGVBl, S. 200), Hessen: Gesetz vom 4. März 2010 (GVBl. I S. 65), Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz vom 11. März 2010 (GVOBl. M-V S. 145), Niedersachsen: Gesetz vom 17. März 2010 (Nds. GVBl, S. 142), Nordrhein-Westfalen: Bekanntmachung vom 30. Dezember 2009 (GV. NRW. 2010, S. 9), Rheinland-Pfalz: Gesetz vom 19. Februar 2010 (GVBl, S. 36), Saarland: Gesetz vom 10. Februar 2010 (Amtsbl, S. 18), Sachsen: Gesetz vom 11. Februar 2010 (SächsGVBl, S. 43), Sachsen-Anhalt: Gesetz vom 23. März 2010 (GVBl. LSA S. 142), Schleswig-Holstein: Gesetz vom 19. März 2010 (GVOBl. Schl.-H, S. 384), Thüringen: Gesetz vom 8. Februar 2010 (GVBl, S. 21), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 4. August 2019 ()
Das Gremium stellt ein gemeinsames Exekutivgremium von Bund und Ländern dar. Deshalb erfolgt die verfassungsrechtliche Verankerung in Kapitel VIIIa Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit im Grundgesetz.
Hintergrund der Einrichtung des IT-Planungsrats sind die Empfehlungen der Föderalismuskommission II aus dem Jahr 2009, die u. a. eine Bündelung der IT-Koordinierung für mehr Effizienz und Bürgernähe vorsah. Der IT-Planungsrat agiert als Rechtsnachfolger des KoopA ADV.
Die Beratungsunterlagen für den IT-Planungsrat umfassen für eine typische Sitzung viele hundert Seiten. Diese Unterlagen sind nur teilnehmeröffentlich. Die Unterlagen werden in der Regel arbeitsteilig in den zuständigen Ministerien bearbeitet, so dass inhaltliche Widersprüche zwischen Tagesordnungspunkten nicht unbedingt entdeckt werden. Lediglich die gefassten Beschlüsse werden auf der Seite des IT-Planungsrates veröffentlicht.
Nationale E-Government-Strategie (NEGS) Im Kontakt mit Behörden sollen Bürger und Unternehmen umfassende, hochwertige und sichere digitale Lösungen nutzen können. Da bei vielen Vorgängen mehrere Verwaltungsebenen betroffen sind und um unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden, soll ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) sichergestellt werden. Diese Strategie wurde im September 2010 vom IT-Planungsrat beschlossen. Seit 1. Oktober 2015 liegt sie in einer überarbeiteten Fassung vor. 2019 fand eine Evaluation statt.
Das E-Government-Gesetz von 2013 regelt unter anderem auch die Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates. Mit Gründung der FITKO sind die Aufgaben zur Führung und Pflege der Standardisierungsagenda an die FITKO übertragen worden.
Im September 2013 vereinbaren IT-Planungsrat und Nationaler Normenkontrollrat eine enge Zusammenarbeit beim Bürokratieabbau mit E-Government.
Aufgaben Dem IT-Planungsrat werden in § 1 des Staatsvertrags folgende Aufgaben zugewiesen:it-planungsrat.de
er koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, insbesondere bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes ( OZG) er beschließt über fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, er steuert E-Government-Projekte im Rahmen der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) und er plant und entwickelt das Bund-Länder-Verbindungsnetz Gemeinsame Gremienarbeit, Fachministerkonferenzen, Kooperationen für die verbindliche Zusammenarbeit bei ausgewählten Themen sowie Partnerschaften mit wissenschaftlichen Institutionen sollen dazu dienen, die Verwaltungsdigitalisierung zu koordinieren und voranzutreiben.
Zur Unterstützung des IT-Planungsrates wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, sie war im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt und wurde gemeinsam von Bund und Ländern finanziert und personell besetzt. Diese übernahm sowohl Querschnittsaufgaben (z. B. Sitzungsmanagement, Finanzplanung, Öffentlichkeitsarbeit) als auch inhaltliche Aufgaben (z. B. Programmmanagement). Sie gibt auch die Entscheidungen des IT-Planungsrats im Bundesanzeiger bekannt ( Abs. 5 Satz 3 IT-StV).erstmals am 10. April 2014: Bekanntmachung Entscheidungen des IT-Planungsrats (Stand: 12. März 2014), , , , , Am 1. Juli 2020 wurde die Geschäftsstelle zur FITKO verlagert, die diese Aufgaben nun wahrnimmt.
Allgemeine operative Daueraufgaben werden von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) wahrgenommen. Als ergänzende Steuerung der KoSIT über das Gremium IT-Planungsrat und der Geschäftsstelle IT-Planungsrat gibt es den KoSIT-Beirat.Aufgabenbeschreibung des KoSIT-Beirats (PDF), auf it-planungsrat.de, abgerufen am 27. November 2024 Die KoSIT betreut insbesondere das XÖV-Rahmenwerk und Online Services Computer Interface (OSCI).
Zusammensetzung Zentrales Gremium für die Digitalisierung der Verwaltung Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Gremium bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der Regierungen der Länder. Weitere Personen, z. B. Vertreter der Kommunen, können beratend an den Sitzungen teilnehmen und hinzugezogen werden.
Mitglieder des IT-Planungsrats sind der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik sowie jeweils der für Informationstechnik zuständige Vertreter jedes Landes.it-planungsrat.de
In beratender Funktion nehmen an den Sitzungen des IT-Planungsrats zudem teil: die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie durch seine Entscheidungen betroffene Vertreter der Fachministerkonferenzen.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. Dabei übernehmen die Länder den Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge. Die Sitzungen des IT-Planungsrats finden in der Regel drei Mal im Jahr statt.
Im Gegensatz zum Bundesrat, in dem die Länder abhängig von ihrer Einwohnerzahl über unterschiedliche Stimmenzahlen verfügen, hat im IT-Planungsrat jede Stimme und jedes Land das gleiche Gewicht, obwohl Bremen als kleinstes Bundesland mehr als 46-mal von der Einwohnerzahl in das bevölkerungsstärkste Land Nordrhein-Westfalen passt. Die Einstimmigkeit wird in der Regel angestrebt, 11 Länder und der Bund können, soweit 2/3 der Finanzierungsanteile nach dem Königsteiner Schlüssel dadurch abgebildet werden, auch Mehrheitsentscheidungen treffen.
Der IT-Planungsrat stellt ein Gremium zwischen Bund und Ländern dar, in dem Mitglieder der Exekutive sich beraten und Entscheidungen treffen, für die – außer dem Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner Gesetzgebungsbefugnis – niemand eine Legitimation hat. Wolfhard Steinmetz kommt in seinem Beitrag zu dem Ergebnis, dass bei enger Auslegung des Begriffs Standard im Sinne von Art 91c II 1 GG kein Problem mit der Legitimität bestünde. Alternativ zu dieser Ansicht müsste der Verfassungsgeber eine klare Gesetzgebungszuständigkeit für übergreifende Digitalisierungsfragen, also eine Digitalverfassung schaffen.
Mitglieder Zum Mai 2026 waren das: Name Bezeichnung Heiko Geue Finanz- und Digitalisierungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Vorsitz) Luise Hölscher Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Ronja Kemmer Ministerialdirektorin im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg und Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO) Hans Michael Strepp Amtschef des Bayerischen Digitalministeriums Florian Hauer IKT-Staatssekretär in der Senatskanzlei des Landes Berlin Ernst Bürger Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg Martin Hagen Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Jan Pörksen Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg Nicolas Sölter Staatssekretär für Digitale Strategie und Entwicklung, CIO des Landes Hessen Anke Pörksen Staatssekretärin für Digitalisierung im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Daniel Sieveke Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Denis Alt Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Elena Yorgova-Ramanauskas Staatssekretärin und CIO im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Daniela Dylakiewicz Amtschefin der Sächsischen Staatskanzlei und CIO des Freistaates Sachsen Bernd Schlömer Staatssekretär für Digitalisierung im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO) Dirk Schrödter Minister und Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein Milen Starke Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur Beratende Mitglieder Moritz Hennemann Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Christoph Lahmann Vertreter aus dem Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten André Göbel Präsident der FITKO Kay Ruge Beigeordneter des Deutschen Landkreistages Uda Bastians Beigeordnete des Dezernats Recht und Verwaltung im Deutschen Städtetag Alexander Handschuh Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds
Abteilungsleiterrunde Der beträchtliche Umfang an Themen für die einzelnen Sitzungen des IT-Planungsrates wird im Rahmen einer Abteilungsleiterrunde (AL-Sitzung) vorbereitet und vielfach auch inhaltlich vorberaten.
Neben der fachlichen Vorbereitung der Sitzungen des IT-Planungsrats und der Eingabe von Beschlussempfehlungen unterstützt die Abteilungsleiterrunde (AL-Runde) den IT-Planungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben; insbesondere bei der Umsetzung laufender Projekte (z.B. in Form von Controlling- und Sachstandsberichten) und bei der näheren Ausgestaltung und Umsetzung der Beschlüsse des IT-Planungsrats auf dessen Anweisung.
Föderale IT-Kooperation (FITKO) Am 1. Januar 2020 wurde mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) als Anstalt des öffentlichen Rechts eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder geschaffen, die den IT-Planungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen soll.
Projekte und Produkte des IT-Planungsrates Eine Aufgabe des IT-Planungsrates besteht laut IT-Staatsvertrag darin, „Projekte und Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“ zu steuern (§ 1 Absatz 1 IT-Staatsvertrag). Projekte sind dabei zeitlich befristete Vorhaben, die der Umsetzung des IT-Staatsvertrages und Onlinezugangsgesetzes dienen.
Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Definition können Projekte des IT-Planungsrates sehr unterschiedliche Vorhaben umsetzen: Sie reichen vom Aufbau technischer Systeme über Lernplattformen bis hin zu Standardisierungsvorhaben.
Der Bund, ein Land oder ein Konsortium mehrerer Länder oder von Bund und Ländern erklären sich bereit, die Federführung von Projekten zu übernehmen. Bei der Steuerung der Projekte wird der IT-Planungsrat von der FITKO unterstützt.
Projekte in direkter Verantwortung Projekte zur Umsetzung der Aufgaben des IT-Staatsvertrages liegen in direkter Verantwortung des IT-Planungsrates.
xDomea Regierung Registermodernisierung
Umsetzung der Leitlinie für Informationssicherheit
Projekte