mini|500px|Grundlegender Staatsaufbau mini|500px|Verwaltungsgliederung
Das politische System Nordrhein-Westfalens basiert auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ein teilsouveräner, parlamentarisch regierter Gliedstaat, der nach den Grundsätzen eines republikanischen, sozialen und demokratischen Rechtsstaats organisiert ist. Die Exekutive wird vom Ministerpräsidenten geleitet, der im Übrigen als Staatsoberhaupt das Land nach innen und außen vertritt. Die Legislative liegt beim Landtag und im Falle des Volksentscheids bei den stimmberechtigten Bürgern. Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit wird durch den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ausgeübt.
Nordrhein-Westfalen ist das mit Abstand bevölkerungsreichste deutsche Land und bildet wirtschaftlich einen Schwerpunkt der Bundesrepublik, es übt daher erheblichen Einfluss auf die Bundespolitik aus. Über mehrere Jahrzehnte bis 2017 wurde die Landespolitik von der SPD dominiert. Seit der Landtagswahl 2022 regiert derzeit eine schwarz-grüne Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit einer absoluten Mehrheit von 115 der insgesamt 195 Sitze. Landtagswahlen fanden zuletzt am 15. Mai 2022 statt.
Verfassung
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Da sie erst nach dem Grundgesetz entstanden ist, verfügt sie über keinen eigenen Grundrechtekatalog, sondern stützt sich auf die im Grundgesetz verankerten Grundrechte; einige Grundrechte werden lediglich ein wenig genauer charakterisiert. Der Landtag nahm die Verfassung mit 110 gegen 97 Stimmen an, bei einer Volksabstimmung am 18. Juni 1950 sprachen sich 3,62 Millionen Einwohner für die Verfassung und 2,24 Millionen dagegen aus. Hauptstreitpunkt zu dieser Zeit war die Frage, ob die Verfassung Konfessionsschulen oder Gemeinschaftsschulen den Vorrang geben sollte. Ergänzt wurde die Landesverfassung durch landesspezifische Rechtsgarantien und Staatszielbestimmungen. Dazu gehören etwa Bestimmungen zur Arbeits- und Sozialordnung oder ausführlichere Bestimmungen für den Bereich des Kultur- und Sozialwesens. Verfassungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Landtag. Wichtige Verfassungsänderungen waren 1968 die Vorrangstellung der Gemeinschaftsschule vor der Konfessionsschule, 1978 ein Grundrecht auf Datenschutz sowie die Einführung der Staatszielbestimmung Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (1985).Andreas Kost: Nordrhein-Westfalen. Vom Land aus der Retorte zum „Wir-Gefühl“. In: Hans-Georg Wehling (Hrsg.): Die Deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft. 3. aktualisierte Auflage. Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-43229-X, S. 206 f.
Staatsorgane Die Souveränität liegt beim Volk. Der Aufbau und die Aufgaben der einzelnen Landesorgane werden nach dem Prinzip der Funktionentrennung festgelegt. Das Volk wählt den Landtag sowie die kommunalen Vertreter und Organe direkt. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten, kontrolliert die Landesregierung und wählt die Richter am Verfassungsgerichtshof NRW. Weil der Ministerpräsident vom Landtag gewählt wird, ist es in der Praxis selten, dass sich die Landesregierung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht auf eine gesicherte parlamentarische Mehrheit stützen kann. Gesetzesvorlagen der Landesregierung finden daher im Landtag ganz überwiegend eine Zustimmung. Elemente direkter Demokratie im Gesetzgebungsprozess sieht die Verfassung zwar vor, sie spielen in der Praxis jedoch keine Rolle. Daher dominiert im Staatsaufbau das System der Gewaltenverschränkung das Prinzip der strikten Gewaltenteilung.
Staatsoberhaupt
Staatsoberhaupt des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Ministerpräsident. Amtsinhaber ist seit dem 27. Oktober 2021 Hendrik Wüst (CDU). Er vertritt das Land nach innen und außen, ernennt und entlässt Minister und Beamte, unterzeichnet Gesetze und Staatsverträge und verleiht die Landesorden. Im Unterschied zum repräsentativen und neutralen Amt des Bundespräsidenten hält der Ministerpräsident zusätzlich die Regierungsgewalt der Exekutive des Landes in den Händen. Daher ist das Amt des Ministerpräsidenten das eines Staatschefs.
Legislative mini|Landtag Nordrhein-Westfalen, Zentrum des Regierungsviertels in Düsseldorf
Die Legislative wird überwiegend durch den Landtag Nordrhein-Westfalen ausgeübt. Ihm obliegt also in der Regel die Landesgesetzgebung. Der Landtag hat mindestens 181 Mitglieder, die in der Regel alle fünf Jahre durch die Wahlberechtigten (über 17-jährige Deutsche mit Hauptwohnsitz im Land) nach einem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt werden. Der Landtag ist ein Arbeitsparlament; der größte Teil der parlamentarischen Arbeit findet in den Ausschüssen statt, nicht im Plenum. Die tatsächliche Anzahl der Abgeordneten im Landtag kann von der festgelegten Mindestzahl abweichen: Seit der Landtagswahl 2022 beträgt die Mitgliederzahl 195. In der Regel handelt es sich bei den Mitgliedern des Landtags um Berufspolitiker. Zum Beginn einer Wahlperiode wählen die Abgeordneten Präsidium und Ältestenrat und besetzen die Ausschüsse.
Gesetzesvorlagen können dem Landtag aus den eigenen Reihen, durch die Landesregierung oder durch ein Volksbegehren vorgelegt werden. Etwa drei Viertel der Gesetzentwürfe stammen von der Landesregierung, etwa ein Viertel aus dem Landtag. Der Landtag entscheidet über alle Gesetzesvorlagen. Volksbegehren spielen in der Praxis keine bedeutende Rolle. Bisher war nur ein von der damaligen CDU-Opposition unterstütztes Volksbegehren im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung der kooperativen Schule im Jahr 1978 erfolgreich, so dass die damalige SPD-Regierung ihre Schulpolitik änderte. Seit 2002 liegt das Quorum für ein Volksbegehren bei 8 Prozent der Stimmberechtigten. Folgt der Landtag dem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid, bei dem eine Mehrheit von mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen muss. Die Landesregierung kann eigene Gesetzesvorlagen dem Wahlvolk zum Volksentscheid vorlegen. Der Landtag muss aber zuvor die identische Vorlage der Regierung abgelehnt haben. Nimmt das Wahlvolk die Vorlage an, kann die Landesregierung den Landtag auflösen und damit Neuwahlen herbeiführen. Lehnt das Wahlvolk die Vorlage ab, muss dagegen die Landesregierung zurücktreten und vom Landtag eine neue Regierung gewählt werden. Der Landtag kann sich nach Art. 35 der Landesverfassung auch selbst auflösen. Während die gesetzgeberischen Aufgaben durch die Bundeskompetenzen und durch die Ausweitung der EU-Befugnisse seit Jahrzehnten abnehmen, nehmen die Landtagsabgeordneten verstärkt lokale und regionale Interessen gegenüber der Landesverwaltung wahr.
Gegenüber der Landesregierung besitzt das Landesparlament umfangreiche Kontroll- und Einflussmöglichkeiten. Der Landtag beschließt den Landeshaushalt und muss Staatsverträgen der Landesregierung zustimmen. Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Ministerpräsidenten und kann diesen durch ein konstruktives Misstrauensvotum jederzeit ersetzen, so dass der Landtag erheblichen Einfluss auf die Exekutive hat. Gegenüber der Verfassungsgerichtsbarkeit ist seine Macht begrenzt. Der Landtag wählt die Verfassungsrichter. Da ihre Amtszeit jedoch zehn Jahre beträgt, kann ein neu gewählter Landtag so gut wie nie sofort die Richter neu bestimmen. Die Entsendung der Vertreter in die Bundesversammlung, neben der Vertretung im Bundesrat eine der Partizipationsmöglichkeiten der Länder im Bund, folgt der relativen Anteile der im Parlament vertretenen Parteien.
Die Landtagswahl vom 15. Mai 2022 führte zu folgendem Ergebnis: +Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen (Legislaturperiode 2022–2027) Partei (Gültige) Zweitstimmen Anteil [%] Sitze Anteil [%] Grafik zur Sitzverteilung CDU 2.552.276 35,7 76 39,0SPD 1.905.002 26,7 56 28,7 GRÜNE 1.299.821 18,2 39 20,0 FDP 418.460 5,9 12 6,2 AfD 388.768 5,4 12 6,2 Sonstige 566.230 7,9 – – Summe 7.130.557 100,0 195 100
Judikative mini|Der Verfassungsgerichtshof in Münster
Die Judikative liegt in der Hand von unabhängigen Gerichten (siehe: Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen). Ihre Organisation und ihre Rechte sind weitestgehend bundeseinheitlich geregelt. Die Richter sind in ihren Entscheidungen nur an die geltenden Gesetze gebunden und insofern frei. Das Ministerium der Justiz übt als Teil der Exekutive Einfluss aus, soweit die Gerichte als Behörden fungieren und sich in Trägerschaft des Landes befinden sowie darüber hinaus bei der Richterauswahl an solchen Gerichten und bei der Ausgestaltung anderer Organe der Rechtspflege.
Verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ausgetragen. Der Landtag wählt alle sieben Verfassungsrichter für eine Amtsdauer von zehn Jahren, kann also diese Wahlmitglieder in der Regel nicht zu Beginn einer Legislaturperiode neu bestimmen. Der Verfassungsgerichtshof kann von den Organen der Legislative und Exekutive angerufen werden, und in bestimmten Fällen auch von Bürgern mit Hinweis auf die Verletzung der in der Verfassung garantierten Grundrechte. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet insbesondere über Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren, über Ministeranklagen, über die Auslegung der Landesverfassung aus Anlass von Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen wie dem Landtag oder der Landesregierung über deren Rechte und Pflichten sowie auf Antrag der Landesregierung oder eines Drittels der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung.
Exekutive Die Exekutive wird von der Landesregierung, die sich aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern zusammensetzt, sowie der Landesverwaltung ausgeübt. Die unteren Ebenen der mehrstufig aufgebauten Landesverwaltung werden dabei auch zum Teil durch Organe der Kommunen ausgeübt, denen das Grundgesetz der Bundesrepublik (Art. 28) und die Landesverfassung (Art. 78) das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung zusichert.
Landesregierung mini|hochkant|Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung ist das oberste Organ der Exekutive des Landes und vertritt das Land nach außen, insbesondere im Bund. Dazu schließt die Landesregierung Staatsverträge und entsendet Regierungsmitglieder in den Bundesrat. Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten (Hendrik Wüst, CDU) und den Landesministern. Der Landtag wählt eines seiner Mitglieder ohne Aussprache zum Ministerpräsidenten.
Der Ministerpräsident besitzt die Richtlinienkompetenz und ernennt und entlässt seine Landesminister nach eigenem Ermessen. In der Praxis sind diese Kompetenzen aber durch die Bildung von Regierungskoalitionen eingeschränkt und die Politik der Regierung sowie die Besetzung der Ministerien spiegeln die Kräfteverhältnisse der die Regierungskoalition tragenden Parteien im Landtag wider. Auch führen die Landesminister ihre Ressorts eigenständig. Insgesamt gilt der Ministerpräsident aber als dominierende Figur im politischen System des Landes.