mini|hochkant=1.2|Luftaufnahme der Saigerhütte Grünthal

Die Saigerhütte Grünthal ist ein historisches Hüttenwerk etwa 2,5 Kilometer südöstlich des Stadtzentrums von Olbernhau im Erzgebirge. Wegen seines geschlossenen und noch weitgehend erhaltenen Bestandes von 22 funktional miteinander verbundenen Einzeldenkmalen gilt es als weltweit einmaliges Ensembledenkmal für die Erzverhüttung im Saigerverfahren.

Ursprünglich für das Ausschmelzen von Silber aus Schwarzkupfer errichtet, entwickelte sich das 1537 zunächst von Kaufleuten gegründete Werk bald zum Zentrum der Kupferverarbeitung im Kurfürstentum Sachsen. Besondere Bekanntheit erlangte das Grünthaler Dachkupfer, das auch weit über die sächsischen Grenzen hinaus in vielen Bauten Verwendung fand. 1567 übernahm der sächsische Staat die Hütte. Im Jahr 1873 erwarb sie der Unternehmer Adolph Lange und führte die Hütte unter dem Namen Sächsische Kupfer- und Messingwerke F. A. Lange in Kupferhammer-Grünthal weiter. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging 1947 die historische Bausubstanz an die neu gegründeten Sächsischen Blechwalzwerke Olbernhau, den späteren VEB Blechwalzwerk Olbernhau, über.

Zwischen 1958 und 1960 erfolgte die Umgestaltung zur technischen Schauanlage. Der heutige Museumskomplex ist Teil des UNESCO-Welterbes Montanregion Erzgebirge.

Geschichte 1537–1945 Gründung und Betrieb als privates Hüttenwerk 1537–1567 Gründung durch den Annaberger Bergmeister Hans Leonhardt Von 1530 bis 1533 hatte Hans Leonhardt als Bergmeister von Annaberg die oberste technische Leitung des seinerzeit reichsten Silberbergbaureviers Sachsens inne. Leonhardt muss ein beträchtliches Vermögen besessen haben, da er für Heinrich von Elterlein, der für sein Amt als Zehntner des Landesherren eine Bürgschaft von 6000 Gulden stellen musste, als Oberbürge eintrat. Von Elterlein wurde 1533 aufgrund des Vorwurfs, schlecht gewirtschaftet zu haben, seines Amtes enthoben, womit die Bürgschaft fällig wurde. Leonhardt leistete seine Zahlung und ließ sich im Gegenzug von Elterlein, der im Besitz des Saigerhandels im Bergrevier Annaberg war, die Hälfte dieses Handels abtreten. Beide betrieben in den folgenden Jahren den Saigerhandel, unter welchem die Verhüttung und der Handel mit Schwarz- und Garkupfer sowie Blei zusammengefasst wurde, gemeinsam und erzielten damit Gewinn.

Leonhardts Motiv für die Errichtung einer Saigerhütte lag in seiner Beteiligung am Saigerhandel und dem großen Bedarf an der Verhüttung silberhaltiger Kupfererze aus dem Erzgebirge.

Der steigende Energie- und Materialbedarf des Annaberger Bergbaus verteuerte Holzkohle und Brennholz und verknappte das Aufschlagwasser für Pochwerke und Hütten. Leonhardts Standortwahl für die Saigerhütte fiel deshalb auf mit ausreichend nutzbarer Wasserkraft und Waldreichtum, wie der Belehnungsvertrag vom 24. Juni 1537 mit den von Berbisdorfs bezeugt. Dadurch ergaben sich zwar größere Aufwendungen für die Anlieferung von Kupfer und Blei, demgegenüber wog der Holzreichtum diesen Nachteil auf. Die Hütte wurde 1538 in Betrieb genommen und bezog in den ersten Jahren ihr Schwarzkupfer aus Schlema, Geyer, Annaberg, dem nahen Katharinaberg, Freiberg und Ehrenfriedersdorf sowie von Metallhändlern aus Breslau. Jenseits der Grenze erwarb Leonhardt 1538 vom dortigen Grundherrn Sebastian von Weitmühl im Dreieck zwischen Flöha und Natzschung drei Hufen Land mit anstehendem Wald.

Bildung einer Saigerhandelsgesellschaft Obwohl die Baukosten der Hütte bis Ende des Jahres 1538 mit 2061 Gulden relativ gering blieben, überstiegen die Vorschüsse für die Lieferung der Kupfer- und Bleivorräte Leonhardts finanzielle Möglichkeiten. Vorerst half u. a. Heinrich von Elterlein mit 6000 Gulden aus. Zur Herbstmesse 1538 in Leipzig traf sich Leonhardt mit einem Diener des Nürnberger Kaufmanns Caspar Nitzold. Das Treffen hatte ein gewisser Kilian Moler vermittelt, den Leonhardt an seinem Unternehmen beteiligt hatte. In dem Treffen kamen die Partner überein, dass sich Nitzold mit einer größeren Summe am Saigerhandel in Grünthal beteiligen würde. Im Nachgang dieses Treffens reiste Moler zum Zwecke weiterer Absprachen nach Nürnberg. Einen Brief mit Nitzolds Vorschlägen über Art und Weise seiner Beteiligung ließ Moler heimlich kopieren. Die Abschrift spielte er dem Nürnberger Kaufmann Conrad Weber zu, der sich mit seinem Schwager Georg Österreicher aus Augsburg in Verbindung setzte. Österreicher beschloss Kapital in Grünthal zu investieren und verband sich hierzu mit dem Augsburger Metallgroßhändler Matthias Manlich. Gemeinsam mit Conrad Weber und einem Diener Manlichs reiste Österreicher nach Grünthal und verhandelte mit Leonhardt über einen Eintritt ihrerseits in den Saigerhandel. Weber gelang in einem Gespräch mit Leonhardt, Nitzold aus dem angestrebten Saigerhandel zu verdrängen. Nach einer Inventur vom 18. Dezember 1538 kam es zum Gesellschaftsvertrag zwischen Leonhardt und Weber sowie seinen „Mitverwandten“, wie die tatsächlichen Geldgeber Österreicher und Manlich im Vertragstext anonymisiert bezeichnet wurden. Die finanzielle Beteiligung der Großkaufleute über Mittelspersonen verdeutlicht die Bestrebungen des Metallhandels, Einfluss über die Produktion zu erhalten, um den Markt zu dominieren und ggf. zu monopolisieren.

Bestrebungen der Mitgesellschafter um einen Ausschluss Leonhardts Gemäß Gesellschaftervertrag musste Leonhardt eine Einlage von 15.000 Gulden leisten. Da er diesen Betrag nicht allein stemmen konnte, lieh er sich wiederum von Nürnberger Kaufleuten, darunter die Gebrüder Heurig, insgesamt 5000 Gulden. Der Gesellschaftervertrag regelte die Zuständigkeiten von Leonhardt und Österreicher: Ersterer hatte weiterhin die Betriebsführung inne, wohingegen sich Letzterer um die Zufuhr von Schwarzkupfer kümmerte. Österreicher war an einer Ausdehnung der Produktion interessiert und versuchte daher in Österreich und Ungarn neue Liefermöglichkeiten zu erschließen – bis dahin waren die Lieferungen nur aus benachbarten Bergrevieren im sächsisch-böhmischen Erzgebirge gekommen. Jedoch zeigte sich, dass für weitere Zukäufe größerer Mengen aus dem Ausland das Kapital der Gesellschaft nicht ausreichte. Österreicher schlug daher vor, die Einlage beiderseits zu verdoppeln, um so das Kapital der Saigerhütte auf 60.000 Gulden zu erhöhen. Durch weitere Anleihen besorgte sich Leonhardt seinen zu leistenden Anteil. Zur gleichen Zeit gab es Schwierigkeiten mit der Produktion, die auf die Verwendung minderwertiger Rohstoffe sowie Unerfahrenheit der Arbeiter und mangelnde Fähigkeiten in der Leitung des Verhüttungsprozesses zurückzuführen waren. Leonhardts verstärkte Abwesenheit während seiner Rohstoffeinkäufe sowie die Klagen der Abnehmer des Garkupfers nutzte der offizielle Vertragspartner Conrad Weber, um auf die Ablösung Leonhardts aus der Leitung des Saigerhandels zu drängen und die Leitung selbst zu beanspruchen. Um dem Vorwurf, dem gemeinsamen Handel Schaden zugefügt zu haben, zu entgehen, ließ sich Leonhardt darauf ein. Ihm wurden 1200 Gulden ausgezahlt, um in Freiberg ein Haus zu kaufen und dorthin zu ziehen.

Prozess um den Ausschluss Leonhardts aus dem Saigerhandel mini|hochkant|Leonhardts Haus in Freiberg(heute Waisenhaus­straße 4)

Der Hauptschlag gegen Leonhardt wurde über das Rechnungswesen geführt. Durch seine geringen Erfahrungen in buchhalterischen Angelegenheiten musste er sich hier auf seinen Angestellten Kilian Moler verlassen, was die im Hintergrund stehenden Mitgesellschafter ausnutzten. Leonhardt zweifelte an der Richtigkeit der ersten Abrechnung, die 1540 vorgelegt wurde. Die dritte Abrechnung, die 1543 veranlasst wurde, bestätigte seine Zweifel. Demnach sollte er 9526 Gulden, 3 Groschen aus der Gesellschaft abgezogen oder verloren haben. Leonhardt protestierte gegen diese Abrechnung und verlangte die Überprüfung aller Rechnungen von Beginn an. Nachdem alle Versuche Österreichers, Leonhardt zum Einlenken zu bewegen, gescheitert waren, wurde ihm eine Einspruchsfrist bis zur Leipziger Ostermesse 1544 gewährt, jedoch konnte er gegen die buchhalterischen Kniffe seiner Partner nichts vorbringen. Während Leonhardt auf Reisen war, trafen zur Ostermesse in Leipzig Österreicher, Weber und als Vertreter von Manlich Silvester Rodt zusammen. Da Leonhardt nicht erschienen war, erklärten sie ihn für flüchtig und gaben an, dass er ihnen über 20.000 Gulden schulde. Mit dieser Forderung ließen sie die Saigerhütte samt allen Vorräten beschlagnahmen.

Im Ergebnis eines 1544 geführten Prozesses um die verschleierte Misswirtschaft des Werkes wurde vom in Freiberg zusammengekommenen Schiedsgericht ein Kompromiss festgehalten: Leonhardt sei aus dem Saigerhandel auszuschließen, alles Kupfer, Silber, Handelsbücher und Schuldverschreibungen musste er abgeben. Sein Haus in Freiberg wurde beschlagnahmt. Im Gegenzug sollte Österreicher 10.000 Gulden an Leonhardt auszahlen, womit dieser alle Schulden begleichen musste – Leonhardt war praktisch bankrott.

Gegen dieses Urteil erhob Leonhardt Einspruch, erreichte jedoch nur, dass ihm von Herzog Moritz ein Buchhalter zugeordnet wurde, der die Prüfung der Abrechnungen begann. Dieser konnte nachweisen, dass die Abrechnung von 1539/40 falsch war – statt eines Verlusts war Gewinn angegeben worden. Eine zweite Rechnungsprüfung vom 4. Februar 1546, die zudem die anderen Abrechnungen beinhaltete, kam zu ähnlichen Ergebnissen. Leonhardt erreichte darauf bauend eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Leipzig. Aufgrund der Belagerung Leipzigs im Verlauf des Schmalkaldischen Krieges musste ab Januar 1547 das Verfahren in Freiberg fortgeführt werden. Am 11. März 1547 wurde das Urteil gefällt. In diesem wurde die Schlussrechnung, die Österreicher Ende 1543 veranlasst hatte, mit einer Korrektur von 968 Gulden zu dessen Lasten bestätigt. Das Vermögen des Saigerhandels wurde mit 10.978 Gulden, 6 Pfennigen ermittelt und sollte nach der Abrechnung zwischen beiden Parteien geteilt werden. Allerdings hatten die Prozesskosten Leonhardts die Entschädigung bei weitem überstiegen. Mit Bestätigung des Urteils durch den obersten Gerichtsherrn Herzog Moritz am 20. März 1547 ergaben sich keine weiteren Rechtsmittel gegen dieses Urteil.

Leonhardt versuchte jedoch weiterhin, das seiner Auffassung nach ungerechte Urteil anzufechten. Aufgrund dessen wurde er am 13. Oktober 1547 wegen Widerstandes gegen den Rechtsspruch des Landesherrn in Haft gesetzt. Durch Stellen einer Kaution kam er wieder auf freien Fuß. Mit dem Verlust des Saigerhandels, durch den Leonhardt einen großen Teil seines Vermögens verloren hatte, begann jedoch ein weiterer Prozess. In diesem forderten die Gebrüder Heurig aus Nürnberg an Leonhardt geliehenes Geld zurück. Im Verlauf dieses Prozesses starb Leonhardt vermutlich im November 1548, denn bereits am 7. Dezember 1548 veranlasste die kurfürstliche Kanzlei den Rat der Stadt Freiberg, sein Vermögen für seine Erben und Gläubiger freizugeben.

Erwerb durch die Familie Uthmann mini|hochkant|Nachdem ihr Ehemann Christoph Uthmann bereits drei Jahre nach Erwerb des Werkes 1553 gestorben war, gelangte das Hüttenwerk in den Besitz der Witwe Barbara Uthmann

Um 1550 erwarb Christoph Uthmann die Anlagen. Sein Vermögen legte er mit Erfolg in verschiedenen Zechen an und wurde so einer der kapitalkräftigsten Bergbauunternehmer in Annaberg. Er ließ sich vom Kurfürsten August ein Privileg ausstellen, nach dem ihm silberhaltiges Kupfer von allen Kupferzechen des Landes zu einem festen Preis geliefert werden musste – dies war eine gute Geschäftsgrundlage und jede Konkurrenz ausgeschlossen. Uthmann starb 1553 im Alter von 46 Jahren. Sein Erbe trat die 39-jährige Witwe Barbara mit ihren zwölf Kindern an, von denen sich Lucas, Paul, Jacob, Heinrich und Hans dem Saigerhandel widmeten. Tochter Barbara heiratete 1555 den Dresdner Münzmeister Hans Bienert. Nicht bekannt ist, ob sich Barbara Uthmann selbst um die Geschäfte kümmerte oder ob ihre Söhne Heinrich und Paul, ggf. auch ihr Schwiegersohn Hans Bienert, die Leitung übernahmen.