Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind von einer Sachverständigenkommission erarbeitete Berichte über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.
2005 legte der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erstmals fest, dass in jeder Legislaturperiode ein „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ erstellt werden soll. Anlässlich der Debatte über die Ergebnisse des Ersten Gleichstellungsberichts haben der Bundestag und der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, dass auch weiterhin einmal pro Legislaturperiode ein Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorgelegt wird. Entlang einer Leitidee formuliert die Sachverständigenkommission gleichstellungspolitische Ziele und Handlungsempfehlungen.Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 12. März 2025. Abgerufen am 21. Mai 2026. Zudem werden bei der Erstellung von Gleichstellungsberichten die Fachöffentlichkeit durch das Einholen von Expertisen und die Zivilgesellschaft im Rahmen von Fachveranstaltungen mit einbezogen. Die Bundesregierung fügt dem Sachverständigengutachten ihre Stellungnahme bei und legt anschließend beide Teile gemeinsam als „Gleichstellungsbericht“ dem Bundestag und der Öffentlichkeit vor.
Die regelmäßige Gleichstellungsberichterstattung ist ein wichtiges Element im Rahmen wirksamer institutioneller Mechanismen zur Durchsetzung von Gleichstellung. Mit Hilfe von Gleichstellungsberichten kann eine Regierung eine konsistente wie auch ziel- und wirkungsorientierte Gleichstellungspolitik entwickeln und umsetzen. Auch in anderen Politikbereichen gibt es Berichte der Bundesregierung, wie zum Beispiel der Altenbericht oder der Sozialbericht. Gleichstellungsberichte ermöglichen eine evidenz- und wissenschaftsbasierte Politikberatung und sind in Deutschland die zentrale Grundlage für eine politische Diskussion über zukünftige gleichstellungspolitische Handlungsoptionen. Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erschien im Juni 2011 für die 17. Legislaturperiode. Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode wurde im Juni 2017 veröffentlicht.
Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung Zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag von 2005 vereinbarten CDU, CSU und SPD, pro Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. 2008 beauftragte die damalige Bundesfamilienministerin, Ursula von der Leyen, eine Sachverständigenkommission mit der Erstellung des Gutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.
Der interdisziplinär zusammengesetzten Kommission gehörten folgende Professorinnen und Professoren an:
Ute Klammer (Vorsitz), Universität Duisburg-Essen Gerhard Bosch (ab Februar 2010), Universität Duisburg-Essen Cornelia Helfferich, Evangelische Hochschule Freiburg Tobias Helms (bis November 2010), Philipps-Universität Marburg Uta Meier-Gräwe, Justus-Liebig-Universität Gießen Paul Nolte, Freie Universität Berlin Marion Schick (Vorsitz und Mitglied bis Februar 2010), von Februar 2010 bis Mai 2011 Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg Margarete Schuler-Harms Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg Martina Stangel-Meseke, Business and Information Technology School gGmbH, Iserlohn
Zur administrativen und wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung der Sachverständigenkommission wurde im Januar 2009 in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft die „Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht“ eingerichtet, die ihre Tätigkeit bis Februar 2012 ausübte.
Am 25. Januar 2011 hat die Kommission nach über zweijähriger Arbeit ihr Gutachten mit dem Titel „Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben. Das BMFSFJ hat als federführendes Ressort die dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet und diese dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Am 15. Juni 2011 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung und das Sachverständigengutachten der Gleichstellungsberichtskommission als Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beschlossen. Im Anschluss ist der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung veröffentlicht worden. Er wurde sowohl dem Bundestag wie auch dem Bundesrat zugeleitet und dort besprochen.
Sachverständigengutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung im Überblick Das Sachverständigengutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bietet zum ersten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme der Gleichstellung in Deutschland. Es fokussiert in zentralen Schlüsselbereichen die aktuelle Situation von Frauen und Männern und zeigt unter der thematischen Vorgabe der Lebensverlaufsperspektive auf, wie eine konsistente Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer langfristig entwickelt werden kann. Erst die Lebensverlaufsperspektive macht dabei auch die langfristigen Folgen von Entscheidungen in einzelnen Lebensabschnitten deutlich. Um ihr Rechnung zu tragen, muss Gleichstellungspolitik künftig stärker sowohl als Quer- wie auch als Längsschnittaufgabe wahrgenommen werden.
Das Gutachten zeigt auf, dass es der Gleichstellungspolitik in Deutschland trotz erheblicher Fortschritte an einem konsistenten Leitbild fehlt. So stehen politische und rechtliche Maßnahmen für unterschiedliche Lebensphasen unverbunden nebeneinander. Die Folge ist, dass gleichzeitig Anreize für sehr verschiedene Lebensmodelle gesetzt werden oder dass die Unterstützung in der einen Lebensphase in der nächsten abbricht bzw. in eine andere Richtung weist. Diese Brüche, die einer unvollendeten Baustelle mit vielen Sackgassen gleichen, sind in Deutschland an vielen Stellen vorzufinden und sollten, so die Sachverständigenkommission, dringend abgebaut werden. Schließlich stellt eine konsistent gestaltete Gleichstellungspolitik einen wichtigen Bestandteil moderner Innovationspolitik dar. Sie birgt enormes – auch wirtschaftliches – Potenzial und erweist sich als unverzichtbar angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Fachkräftebedarfes. Die Nutzung aller Talente und die Verbesserung der Erwerbschancen von Frauen machen die Gesellschaft leistungsfähiger und helfen das Sozial- und Steuersystems zu stabilisieren. Erforderlich für eine solch konsistente Gleichstellungspolitik ist nicht allein staatliches Handeln, sondern auch Wirtschaft und Gesellschaft sind gefordert.
Das Leitbild des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zielt auf gleiche und tatsächliche Wahlmöglichkeiten und Verwirklichungschancen für Frauen und Männer. Wichtig ist, dass dabei neben der Erwerbsarbeit ausreichend Raum für gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Fürsorgearbeit, für Weiterbildungen sowie für Eigenzeit bleibt. Erwerbsunterbrechungen dürfen langfristig nicht zu Nachteilen führen. Insgesamt sind die längerfristigen Auswirkungen bestimmter Lebensentscheidungen stärker zu berücksichtigen und bewusst zu machen.
Die Themen des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung Zentrale Schwerpunkte des Sachverständigengutachtens sind die Themen „Gleichstellung in der Bildung“ sowie „Gleichstellung im Erwerbsleben“. Bildung und Beschäftigung prägen die Erwerbs- und Lebensläufe von Frauen und Männern nachhaltig und sind zugleich wichtige Schlüssel für die Teilhabe in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Eng hiermit verbunden sind die Rollenbilder im Recht, die Zeitverwendung von Männern und Frauen im Spannungsfeld von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie die soziale Sicherung im Alter, die die ungleichen Chancen vor allem im Erwerbsbereich über den Lebensverlauf bilanziert.
Die Themen und Inhalte des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung im Überblick: Lebensverlaufsperspektive: Nachhaltige Gleichstellungspolitik verlangt eine ganzheitliche Perspektive. Erst die Lebensverlaufsperspektive verdeutlicht, welche Folgen Lebensereignisse und getroffene Entscheidungen in unterschiedlichen Lebensphasen für unterschiedliche Gruppen von Frauen und Männern langfristig haben. In diesem Abschnitt des Sachverständigengutachtens werden die theoretischen und methodischen Grundlagen für eine Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive gelegt. Recht: Rollenbilder modernisieren und Recht konsistent am Leitbild der Gleichberechtigung ausrichten. Viele Regelungen im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht gehen immer noch von der lebenslangen Ehe und traditionellen Rollenverteilung aus. Die modernen, vielfältigen Formen partnerschaftlicher und individueller Lebensführung erfordern jedoch flexible, von traditionellen Rollenbildern losgelöste rechtliche Rahmenbedingungen. Die Herstellung eines konsistenten Rechts und die Abstimmung von Rollenerwartungen über den Lebensverlauf sind bedeutende Aufgaben der Gleichstellungspolitik als Rechtspolitik in Deutschland. Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern. Bildung ist ein Schlüssel für Verwirklichungschancen im gesamten Lebensverlauf. Daher sind im Bildungssystem gleich gute Chancen für Männer und Frauen zu schaffen. Beide sollen in gleichem Maß aus dem Spektrum der Bildungsmöglichkeiten wählen, frühe Bildungsphasen nutzen und sich später weiterqualifizieren können. Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen. Nach wie vor gibt es keine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben. So bestehen starke Anreize für Frauen, nicht oder nur in geringfügiger Beschäftigung zu arbeiten. Auch bei Maßnahmen der Karriereentwicklung und in Führungspositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Zeitverwendung: Flexibilität ermöglichen und unterschiedliche Formen von Arbeit stärken. Noch immer dominieren bei Männern die Erwerbsarbeit, bei Frauen die Haus- und Sorgearbeit. Dies entspricht selten den tatsächlichen Wünschen. Frauen wie Männer müssen die Möglichkeit haben, ohne langfristige Nachteile neben der Erwerbsarbeit andere notwendige Tätigkeiten wie Sorgearbeit und Pflege auszuüben. Alter: Alterssicherung armutsfest machen und Pflegearbeit besser honorieren. Die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Erwerbsleben, Erwerbsunterbrechungen oder auch Niedriglöhne wirken unmittelbar bis ins Rentenalter nach. Frauen erreichen im Durchschnitt deutlich geringere Renten als Männer, die vielfach nicht existenzsichernd sind. Eine mangelnde Anrechnung der Pflegezeiten bei der Alterssicherung verstärkt dies.
Weitere für die Gleichstellung wichtige Aspekte wie etwa gesundheitliche Ungleichheit oder Gewalt werden im Sachverständigengutachtens nicht beleuchtet. Sie erfordern vielmehr eine eigenständige und umfassende Analyse unter der Geschlechterperspektive im Lebensverlauf und sind daher in nachfolgenden Berichten zu beleuchten. Gleiches gilt für Gleichstellungsfragen im Themenfeld Migration und Integration, die im Bericht als Querschnittsthema behandelt werden.
Ausgewählte Forderungen des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung Der Weg zu echter Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland noch weit, so das zentrale Ergebnis des Sachverständigengutachtens. Es besteht an vielen Stellen Handlungsbedarf. Die Sachverständigenkommission hat diesen Handlungsbedarf entlang des Lebensverlaufs identifiziert und konkrete praktische Empfehlungen im Gutachten ausgesprochen.
Ausgewählte Forderungen des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sind: