Bürgerarbeit ist eine Bezeichnung für sehr unterschiedliche Konzepte zur Ausübung von Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, für die kein regulärer Arbeitsmarkt besteht.

Der diesbezügliche Sprachgebrauch ist im Einzelnen uneinheitlich. Teilweise wird darunter eine freiwillige Tätigkeit verstanden, teils aber auch die Zuweisung einer Maßnahme in Form von Gemeinwohlarbeit, die im Falle der Weigerung des Betroffenen mit für ihn nachteiligen Sanktionen bewehrt ist.

Im letzteren Fall handelt es sich um ein Konzept der sogenannten Workfare (Work + Social Welfare = workfare, also „Arbeit und Sozialhilfe“), das darauf abzielt, die Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland (vor 2005: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) zu aktivieren und in einer gemeinnützigen Arbeit auf kommunaler Ebene einzusetzen.

Konzept der Bayerisch-Sächsischen Zukunftskommission 1996/1997 Das Konzept der Bürgerarbeit geht ursprünglich auf die „Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen“ zurück, die in den Jahren 1996 und 1997 unter dem Vorsitz von Meinhard Miegel einen dreiteiligen Bericht vorlegte, der den Titel trug: „Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung, Ursachen, Maßnahmen“.. Bayerisches Landesportal. Abgerufen am 9. Juli 2010.

Die Kommission, der u. a. auch der Soziologe Ulrich Beck angehörte, prognostizierte ein Ende der „überkommene[n] arbeitnehmerzentrierte[n] Industriegesellschaft“ und forderte dazu auf, „Vorbehalte gegenüber einfachen Diensten, die nur mäßige Bereitschaft zu Selbständigkeit und Eigenverantwortung sowie die Fixierung auf Erwerbsarbeit als wichtigsten sinnstiftenden Lebensbereich“ zu ändern.Zitiert nach: Sie definierte die Bürgerarbeit als ein

Es handelt sich demnach bei der Bürgerarbeit um eine neue Form des Ehrenamts,Marcel Erlinghagen: Die sozialen Risiken „Neuer Ehrenamtlichkeit“. Zur Zukunft des Ehrenamtes am Beispiel der „Bürgerarbeit“. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. (B 25-26/2001), S. 33–38. das aber sozial anerkannt wird und das insbesondere auch eine Bezahlung in Form eines Bürgergelds mit sich bringt, welches höher bemessen sein sollte als die damaligen Fürsorgeleistungen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Wesentlich ist, dass es sich dabei um eine freiwillige Tätigkeit handeln soll, „jenseits der Erwerbsarbeit und jenseits der Arbeitspflicht für Sozialhilfeempfänger“.

Nach Daniel Dahm stellt „Bürgerarbeit fundamentale sozioökonomische, soziopolitische und soziokulturelle Grundlagen für gesellschaftliche, politische, kulturelle und besonders auch marktökonomische Aktivitäten bereit und trägt maßgeblich zu lokaler und regionaler Standortqualität wie auch alltäglicher Grundversorgung der Bevölkerung bei.“

Die frauenpolitischen Sprecherinnen des Landtags beider Bundesländer, Monica Lochner-Fischer und Gisela Schwarz, kritisierten in einer gemeinsamen Erklärung die Zusammensetzung und die Aussagen der Kommission. Diese sei ursprünglich ausschließlich mit Männern besetzt gewesen, und nur auf Druck von Frauen sei nachträglich auch Etta Schiller berufen worden, und keiner der Mitglieder der Kommission habe eine ostdeutsche Biographie. Die Unterstellung, die „erhöhte Erwerbsneigung“ der Frauen, insbesondere der ostdeutschen Frauen, sei für das hohe Niveau der Arbeitslosigkeit verantwortlich, kritisierten sie als „besonders skandalös“. Als Vorschläge der Kommission kritisierten sie: eine Ausweitung des Niedriglohnsektors, einen Ausbau einfacher personenbezogene Dienste, eine Bürgerarbeit, welche „nicht entlohnt, aber belohnt“ werden solle, sowie eine „Entlastung des Arbeitsmarktes durch die Erschließung von Lebensbereichen außerhalb von Erwerbsarbeit“, und sie unterstellten der Kommission die Sichtweise, Frauen sollten in unbezahlten oder sozial nicht gesicherten Arbeitsverhältnissen tätig sein. Mechthild Veil bezeichnet es als eine „irrtümliche, jedoch populäre Annahme, daß eine hohe Erwerbsbeteiligung die Arbeitslosigkeit vergrößere“ und verwies auf gegenteilige Beispiele in Skandinavien und den Niederlanden. Sie betonte die Ausrichtung der industriellen Arbeitsgesellschaft in Deutschland auf das Familienernährermodell und die Möglichkeit der Veränderung dieses Geschlechterarrangements.

Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2005 Die vorstehenden Grundgedanken wurden dann bei der Neufassung des Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilferechts im Zuge des sogenannten Hartz-Konzepts nicht mehr aufgegriffen. Das 2005 in Kraft getretene Zweite Buch Sozialgesetzbuch konzentriert sich in seiner Zielsetzung darauf, „erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit [zu] unterstützen und den Lebensunterhalt [zu] sichern“ ( SGB II). Der „Grundsatz des Forderns“ ist dort seitdem in  SGB II enthalten. Dort heißt es in § 2 Abs. 1, S. 3 SGB II: „Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen“.

Die Erbringung von Leistungen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene eine solche Tätigkeit aufnimmt, soweit sie ihm zumutbar ist. Rechtsgrundlage für solche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist  SGB II. Sie sind umgangssprachlich als sogenannte „Ein-Euro-Jobs“ bekanntgeworden. Die Ablehnung einer solchen Tätigkeit durch den Betroffenen kann mit der Kürzung der Leistungen nach  SGB II sanktioniert werden, wenn es ihm zumutbar gewesen wäre, die Tätigkeit anzunehmen und sie auszuüben.

Vornehmlich in Bayern, in SachsenDresden: Bürgerarbeit für Arbeitslose ab 1. April. de.wikinews.org, 20. Februar 2007. und in Sachsen-Anhalt wurden arbeitslose Hilfebedürftige zu einer sogenannten „Bürgerarbeit“ in öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, deren Bezahlung durch die Kommunen nur leicht oberhalb der Regelsätze zur Grundsicherung liegt.

Modellprojekt Bürgerarbeit ab 2011–2014 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juli 2010 nach dem Vorbild eines ähnlichen Projekts in Bad Schmiedeberg das Modellprojekt Bürgerarbeit gestartet. Dazu sollen ab dem 15. Januar 2011 rund 34.000 so genannte Bürgerarbeitsplätze zur Verfügung stehen. Getragen wird das Projekt von etwa der Hälfte der Jobcenter, die die Bezieher von Arbeitslosengeld II verwalten. Zunächst soll versucht werden, arbeitslose erwerbsfähige Hilfeempfänger in einer sechsmonatigen Aktivierungsphase durch eine Potenzialanalyse, durch Beratung und Qualifizierung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Scheitern die Integrationsbemühungen, können ausgesuchte Teilnehmer auf einen Bürgerarbeitsplatz vermittelt werden. Diese Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das kann zum Beispiel ein Begleitservice für Ältere und Behinderte bei Behördengängen und Arztbesuchen sein, die Unterstützung von Übungsleitern im Breitensport, das Kochen und die Essensausgabe bei Mittagstischen für Bedürftige oder die Pflege von Grünanlagen. Bürgerarbeiter, die pro Woche 30 Stunden arbeiten, sollen dafür 1.080 Euro im Monat erhalten, bei 20 Wochenstunden sollen es 720 Euro sein.Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern. Bundesarbeitsministerium. Pressemitteilung, 9. Juli 2010. In diesen Beträgen ist der Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers enthalten. Die Bürgerarbeiter sind bei ihrer Beschäftigung jedoch nicht arbeitslosenversichert (§ 421u SGB III). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verbleibt den Beschäftigten im Fall der 30-Stunden-Woche ein Entgelt von 900 Euro brutto, ca. 730 netto. Die Mittel für das Modellprojekt entstammten dem Bundeshaushalt (230 Mio. Euro pro Jahr) und dem Europäischen Sozialfonds (200 Mio. Euro pro Jahr). Das Projekt endet am 31. Dezember 2014.

Uwe Schummer (CDU), der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag, sagte, ALG II abschaffen: CDU-Politiker fordert: Hartz IV muss weg, B.Z. vom 2. August 2011.

Im September 2011 bestätigte die Bundesregierung auf Anfrage, es würden auch Zeitarbeitsunternehmen mit der Beschäftigung von Bürgerarbeitern beauftragt. Dies sei in den Fällen zugelassen worden, in denen es zwischen den Tarifvertragsparteien Streit um die Anwendbarkeit des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst auf die vorliegenden Rechtsverhältnisse gegeben habe. Es gebe bisher keine Statistik über den Umfang der Beschäftigung.Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/6756 – Arbeitnehmerüberlassung im Modellprojekt Bürgerarbeit (PDF; 194 kB), BT-Drucksache 17/6999, 16. September 2011. Abgerufen am 12. Oktober 2011.

Das mit der Umsetzung des Modellprojekts beauftragte Bundesverwaltungsamt (BVA) hat bis zum 2. Juli 2012 insgesamt 33.169 Bürgerarbeitsplätze bewilligt. Dies entspricht einem Anteil von rund 98 Prozent der insgesamt möglichen Stellen., Stichwort "Bürgerarbeit"

Das Programm umfasste zuletzt 27.000 Arbeitslose. Es lief 2014 aus und wurde durch ein Programm ersetzt, in dem 33.000 Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebracht werden sollten.

Arbeitsverpflichtung für Grundsicherungsgeld-Empfänger (Bürgergeld-Empfänger) ab 2026 Ende 2024 wurde in Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin beschlossen, ein Konzept zur Arbeitsverpflichtung von Bürgergeld-Empfängern für gemeinnützige Tätigkeiten zu erstellen. Bürgergeld-Empfänger, die sich weigern die zugewiesene Arbeit aufzunehmen, würden somit Leistungskürzungen riskieren oder zu Strafzahlungen verpflichtet werden. Derzeit gibt es ein Modell auf freiwilliger Basis. Nach der Aussage von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann solle dieses Modell auf ganz Deutschland ausgedehnt werden.https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorstoss-in-schwerin-wer-buergergeld-bekommt-soll-arbeiten-110216314.htmlhttps://www.welt.de/politik/deutschland/article255037302/Sozialleistungen-Arbeitspflicht-fuer-Buergergeld-Empfaenger-FDP-mahnt-Respekt-fuer-Steuerzahler-an.htmlhttps://www.focus.de/politik/deutschland/nach-thueringer-vorbild-schwerin-verhaengt-arbeitspflicht-fuer-buergergeld-empfaenger_id_260607674.htmlhttps://www.schwerin.de/news/richtigstellung-zu-berichterstattung-arbeitsverpflichtung/

Im Januar 2026 verkündete der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Sven Schulze (CDU) kurz nach seinem Amtsantritt den Plan zur Einführung einer Arbeitspflicht von langzeitarbeitslosen Grundsicherungsgeld-Empfängern und Asylwerbern in seinem Bundesland.https://www.focus.de/finanzen/news/arbeitspflicht-fuer-buergergeld-empfaenger-was-geht-und-was-nicht_4f92a0a0-68cc-467f-bf99-cb6dc84afa5a.html Der Modellversuch startete am 1. Juli 2026 unter der Bezeichnung Bürgerarbeit im Landkreis Mansfeld-Südharz.https://www.hwk-magdeburg.de/artikel/initiative-buergerarbeit-in-sachsen-anhalt-handwerkskammern-begleiten-modellstart-16,0,8077.htmlhttps://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/news-schulze-landkreistag-beschluss,buergerarbeit-100.htmlhttps://www.sachsen-anhalt.de/startseite/news-detail/ministerpraesident-treibt-buergerarbeit-voranhttps://www.merkur.de/politik/buergergeld-empfaenger-sollen-arbeiten-schulze-will-buergerarbeit-bundesweit-einfuehren-94126352.htmlhttps://www.n-tv.de/politik/Ministerpraesident-Schulze-fordert-Arbeitspflicht-fuer-Buergergeldempfaenger-id30337704.html

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