mini|Hsuchow, China, 1938. Ein Graben mit Leichen chinesischer Zivilisten, getötet von japanischen SoldatenChina Weekly Review 22. Oktober 1938. Als japanische Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg werden die von Angehörigen der Kaiserlichen Japanischen Armee während des Pazifikkriegs in China, dem pazifischen Raum, Südostasien und dem indonesischen Archipel an Zivilisten und Kriegsgefangenen verübten Kriegsverbrechen bezeichnet.
Manchmal werden auch japanische Kriegsverbrechen hinzugezählt, die im Zuge der Besetzung der Mandschurei seit 1931 sowie der Eingliederung Koreas vor dem Zweiten Weltkrieg begangen wurden.
Einleitung Das Kaiserreich Japan war Anfang des 20. Jahrhunderts die einzige Industrienation Asiens und spielte im Vergleich zu seinem Nachbarn China eine große Rolle in der Weltpolitik. So war man 1905 aus dem Russisch-Japanischen Krieg siegreich hervorgegangen und kämpfte sowohl im Ersten Weltkrieg auf Seiten der Entente cordiale mit als auch im Russischen Bürgerkrieg auf Seiten der Weißen Armee. Dabei verlor die Kaiserliche Armee (wie schon seit über hundert Jahren) kein einziges bedeutendes Gefecht. Das daraus resultierende Überlegenheitsgefühl vermischte sich zusammen mit Japans wachsendem Bedarf an Rohstoffen zu einem zunehmenden Nationalismus. Durch vorangegangene Kriege und Konflikte (unter anderem mit China) war es dem Kaiserreich schon gelungen, sich bedeutende Gebiete einzuverleiben (Taiwan, Süd-Sachalin, Korea). Beim Friedensvertrag von Versailles hatte man große Teile der deutschen Kolonie Deutsch-Neuguinea zugesprochen bekommen.
Am 18. September 1931 verübten japanische Offiziere einen Sprengstoffanschlag auf die Mukden-Eisenbahn in der Mandschurei (siehe Mukden-Zwischenfall). Für den Anschlag wurden Chinesen verantwortlich gemacht, und er diente als Vorwand, um zusätzlich zu den bereits im Nordosten Chinas stehenden japanischen Truppen endgültig in die Mandschurei einzumarschieren. Zu dieser Zeit kam es zu ersten Kriegsverbrechen (Massaker von Pingdingshan).
Die Verbrechen geschahen aus unterschiedlichen Motiven. Sie fanden oft auf Anweisung des Regimes des japanischen Kaiserreichs statt oder wurden von Soldaten der Kaiserlich Japanischen Armee vor Ort verübt. Bei japanischen Einmärschen in sich ergebende Städte kam es zu großen Massakern wie 1937 bei Nanjing (Massaker von Nanking) oder im Verlauf von Kämpfen wie 1945 in Manila auf Anweisung aus Tokio. In anderen Fällen wurden gezielt ethnische Gruppen das Ziel von Massenmorden, wie die Chinesen der Malaiischen Halbinsel beim Sook-Ching-Massaker, oder es wurden bei der Partisanenbekämpfung ganze Landstriche präventiv entvölkert. Nach dem ersten amerikanischen Luftangriff auf Japan, dem Doolittle Raid, stürzten einige der Piloten über einem von der Kaiserlich Japanischen Armee besetzten Teil Chinas ab und wurden von der Bevölkerung versteckt. Daraufhin setzten die japanische Luftwaffe und Sondereinheiten der Armee als Vergeltungsaktion biologische Kampfstoffe in den Provinzen Zhejiang und Jiangxi ein. Dabei wurden Schätzungen zufolge 250.000 Zivilisten getötet.The Perilous Fight auf pbs.org.Nelson 2002, S. 226–228. Anderen Quellen zufolge wurden bei der Such- und Vergeltungsaktion über eine Million Zivilisten getötet.Chang 1997, S. 189.
Außerdem starben Millionen Menschen in Zwangsarbeitslagern und bei – durch das japanische Besatzungssystem verursachten – Hungerkatastrophen (vor allem in Indonesien und Indochina).
Weiterhin wurden von japanischen Armeeeinheiten (beispielsweise der Einheit 731) zahlreiche Menschenversuche durchgeführt, unter anderem die Erprobung von biologischen und chemischen Waffen an lebenden Menschen. Andere dieser Verbrechen waren rassistisch motiviert, wie das Sook-Ching-Massaker. Dies hing damit zusammen, dass in der Meji-Zeit in Japan die Vorstellung entstanden war, dass die eigene Rasse höherwertig sei als alle anderen. Die anderen asiatischen Völker wurden als minderwertig gegenüber dem eigenen und nur zu dessen Nutzen dienend empfunden. mini|Geschichtliche Hypotheken überschatten bis heute das japanisch-chinesische Verhältnis: Bronze im Nanjing Massacre Museum
Definitionen Es gibt von Land zu Land Unterschiede hinsichtlich der Definition der japanischen Kriegsverbrechen. Kriegsverbrechen können gemäß der Charta von Nürnberg als „Verstöße gegen die Gesetze oder Gebräuche des Krieges“ definiert werden, die durch ein gewissenloses Verhalten einer Regierung oder militärischer Streitkräfte gegen feindliche Zivilpersonen oder feindliche Kombattanten hervorgerufen werden.Nürnberger Tribunal (1. Oktober 1946) Judgment: The Law Relating to War Crimes and Crimes Against Humanity Yale Law School, abgerufen am 5. Juni 2010.
Für die Durchführung einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilisten und Kriegsgefangene in ganz Ostasien und der westlichen Pazifikregion wurde militärisches Personal des Kaiserreichs Japan vor Gericht verurteilt. Diese Ereignisse erreichten ihren Höhepunkt während des Zweiten Japanisch-Chinesischen Krieges von 1937 bis 1945 und der asiatischen und pazifischen Aktionen des Zweiten Weltkriegs (1941–1945).
In Japan selbst werden die einzelnen Ereignisse oder auch Einzelheiten von Kriegsverbrechen von japanischen Nationalisten wie Tsukurukai (Society for History Textbook Reform) oft bestritten. Solche Organisationen und ihre Aktivitäten sind Gegenstand von Kontroversen des historischen Revisionismus, 2005 version, May, 2005, Seite 57, 62, 70–74, abgerufen am 6. Juni 2010 (englisch). insbesondere im „Schulbuchstreit“.
Internationales Recht Obwohl das Kaiserreich Japan die Genfer Konventionen, die seit 1864 die Standarddefinitionen von Kriegsverbrechen festlegen, nicht unterzeichnet hat, ist es dennoch bezüglich der Kriegsverbrechen an internationales und japanisches Recht gebunden. Viele der Verbrechen, die von den kaiserlichen Streitkräften begangen wurden, waren auch nach dem japanischen Code-Kriegsrecht strafbar, das aber von den japanischen Behörden entweder ignoriert oder nicht durchgesetzt wurde.Wai Keng Kwok, 2001, (Genocide Studies Program Working Paper No. 18, Yale University; MS Word; 143 kB), Seite 27, abgerufen am 7. Juni 2010 (englisch). Das Kaiserreich Japan verstieß auch gegen Bestimmungen des Vertrags von Versailles wie Artikel 171, der den Einsatz von Giftgas (chemische Waffen) verbietet. Desgleichen wurden andere internationale Vereinbarungen wie die Haager Konventionen von 1899 und 1907, die den Schutz von Kriegsgefangenen enthalten und auch von Japan unterzeichnet wurden, missachtet.Chang, Maria Hsia; Barker, Robert P. (2003) Victor's Justice and Japan's Amnesia in Peter, Li. Japanese War Crimes: The Search for Justice. Transaction Publishers. Seite 44, ISBN 0-7658-0890-0. Nach Ansicht des Historikers Akira Fujiwara ratifizierte am 5. August 1937 der japanische Kaiser Hirohito persönlich die Haager Konventionen von 1899 und 1907, wobei er von seinem Generalstabschef des Heeres Prinz Kanin einen Satz über die Behandlung chinesischer Gefangener entfernen ließ, um die Einschränkung dieses Übereinkommens zu umgehen.Fujiwara: Nitchū Sensō ni Okeru Horyo Gyakusatsu, Kikan Sensō Sekinin Kenkyū 9 – 1995, Seite 22.
Internationale Verträge Japans In Japan bezieht sich der Begriff „japanische Kriegsverbrechen“ in der Regel auf Fälle, die gegen Verantwortliche der japanischen Kaiserlichen Armee durch das Internationale Militärtribunal für den Fernen Osten, auch als Tokioter Prozesse bekannt, nach dem Ende des Pazifischen Krieges angeklagt und verurteilt wurden. Gegen Kriegsverbrechen, die von Offizieren sowie von Unteroffizieren oder Soldaten gemäß der B- und C-Klassifizierung von Kriegsverbrechen verübt wurden, erhoben die Tokioter Prozesse keine Anschuldigungen. Diese Verfahren wurden im ganzen asiatischen Raum vor den Kriegsgerichten oder militärischen Kommissionen getrennt behandelt.Trial Watch , abgerufen am 7. Juni 2010.Philipp Osten, Der Tokioter Kriegsverbrecher Prozess und die japanische Rechtswissenschaft, Berliner Wissenschaftsverlag, 2003, ISBN 3-8305-0376-8.
Die japanische Regierung vertritt den Standpunkt, dass Japan nicht zu den Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen gehört und somit nicht gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Ferner vertritt sie die Auffassung, dass die alliierten Staaten bei Handlungen gegen japanische Zivilisten und Kriegsgefangene, einschließlich der Internierung ethnischer Japaner sowie der Bombardierung von Tokio und den Atombombenabwürfen von Hiroshima und Nagasaki, nicht gegen die Genfer Konvention verstoßen haben.
Die japanische Regierung unterzeichnete im April 1929 den Kellogg-Briand-Pakt, in dem insbesondere der aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg für völkerrechtswidrig erklärt wurde. Daraus resultierte, dass Japan wegen seiner Aktionen von 1937 bis 1945 wegen „Verbrechen gegen den Frieden“ angeklagt wurde.Lippman, Matthew (1. Januar 2004). The history, development, and decline of crimes against peace. George Washington International Law Review 36 (5): 25, abgerufen am 8. Juni 2010. Dieser Anklagepunkt wurde bei den Tokioter Prozessen eingeführt, um die Verfolgung der sogenannten „A-Klasse-Kriegsverbrecher“, denen allesamt Verbrechen gegen den Frieden vorgeworfen wurden, zu ermöglichen.Philipp Osten: abgerufen am 7. Juni 2010. Die Unterteilung in A-, B- und C-Klasse-Kriegsverbrecher geht auf das Londoner Abkommen der Alliierten vom August 1945 zurück. Als Kriegsverbrecher der A-Klasse wurden die sogenannten Hauptkriegsverbrecher, die politisch-militärische Führungsriege Japans, klassifiziert, die allesamt wegen „Verbrechen gegen den Frieden“ vor einem international besetzten Tribunal angeklagt werden sollten. B- und C-Klasse-Kriegsverbrecher hingegen wurden in der Regel wegen herkömmlicher Kriegsverbrechen (Mord, Vergewaltigung und Misshandlung von Kriegsgefangenen oder Nichtkombattanten sowie anderer Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung, das Kriegsgewohnheitsrecht und Ähnliches) vor konventionellen Militärgerichten der Alliierten beziehungsweise der asiatischen Staaten, die Schauplatz der jeweiligen Verbrechen waren, angeklagt. Von der japanischen Regierung sind jedoch keine Verurteilungen wegen solcher Verbrechen anerkannt worden, da der Kellogg-Briand-Pakt keine Vollstreckungstitel-Klausel enthält, die Strafen im Falle einer Vertragsverletzung vorsieht.
Mit der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der japanischen Streitkräfte am 2. September 1945 akzeptierte die japanische Regierung die Bedingungen der Potsdamer Erklärung vom 26. Juli 1945. Daraus resultiert gemäß Artikel 10 der Erklärung, dass die japanische Nation weder zerstört noch das japanische Volk versklavt wird, doch würden Kriegsverbrecher hart bestraft. Die Demokratie und Menschenrechte müssten in Japan eingeführt werden.
Japanisches Recht Japan hatte den Asiatisch-Pazifischen Krieg (1931–1945) in Ost- und später in Südostasien als einen totalen Krieg weitgehend ohne Rücksicht auf die internationalen Normen des Kriegsrechts geführt. Die militärische Auseinandersetzung mit China wurde dabei von beiden Seiten ohne formale Kriegserklärung geführt, was sowohl die japanische Bezeichnung für den Konflikt ab 1937 als „Chinesischer Zwischenfall“ in bewusster Abgrenzung zu einem Krieg mit seinen völkerrechtlichen Implikationen verdeutlichte als auch formaljuristisch eine Nichtanwendung des Kriegsvölkerrechts, gemäß Haager Abkommen und Genfer Konvention legitimierte.Fujiwara, Akira (1995): Nit-Chū sensō ni okeru horyo gyakusatu (Massaker an Kriegsgefangenen im Chinesisch-Japanischen Krieg), in: Kikan Sensō sekinin kenkyū 9 – 1995, Seite 18–23.