Eduard Tigges (* 13. Januar 1874 in Sachsenberg bei Schwerin; † 27. Juni 1945 in Wuppertal-Barmen) war von 1922 bis 1933 Präsident des Kammergerichtes.
Leben
Eduard Tigges war der Sohn von Wilhelm Tigges, eines Arztes an der Anstalt Sachsenberg, und späteren Geheimen Medizinalrats in Düsseldorf, und seiner Frau Louise, geborene Schramm zu Sachsenberg, und hatte dementsprechend die Gymnasien in Schwerin und Düsseldorf besucht. Nach kürzeren Aufenthalten an den Universitäten Marburg, Straßburg und Heidelberg blieb er drei Semester in Bonn. Seine Staatsprüfungen legte er in Düsseldorf ab, hier war er auch ab 1900 am Amtsgericht tätig, nachdem er 1895 in Göttingen mit einer Dissertation über den "Concursus duarum causarum lucrativarum" promoviert hatte. Im Jahre 1905 wurde er Landrichter. Aus seiner Düsseldorfer Heimat wurde er 1911 für zehn Jahre als vortragender Rat in das Justizministerium versetzt, wo er 1915 Geheimer Justizrat wurde. Im Jahre 1921 kehrte er als Präsident des Oberlandesgerichts nach Düsseldorf zurück, doch schon am 5. August 1922 wurde er abermals nach Berlin berufen, diesmal als Präsident des Kammergerichts. Bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten war Eduard Tigges gemeinsam mit dem Staatssekretär des Reichsjustizministeriums Curt Joël treibende Kraft der Weimarer Reform zum Ehegüterrecht und Anhänger der Zugewinngemeinschaft. Ein Rechtsreformmodell, das insbesondere von der damaligen deutschen Frauenbewegung und den ersten deutschen Juristinnen favorisiert wurde.Oda Cordes: Marie Munk (1885–1978) Leben und Werk. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2015, S. 198–199, 200–212 In den elf Jahren seiner Amtsführung bestätigte das Kammergericht erneut seinen alten, unantastbaren Ruf als unabhängiger Gerichtshof. Tigges setzte sich als Kammergerichtspräsident für die Berufung einer der ersten deutschen Juristinnen, Marie Munk, als erste Richterin in Berlin ein.Oda Cordes: Marie Munk (1885–1978) Leben und Werk. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2015, S. 114–116, 925–926
Als Mensch hochgeachtet, als Visitator der ihm unterstellten Gerichte gefürchtet, war Eduard Tigges nicht der Mann nach dem Geschmack der neuen Machthaber: im Juni 1933 wurde er zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Er blieb in Berlin, bis Bomben sein Heim im Grunewald zerstörten. Dann fand er Aufnahme bei Angehörigen in Barmen, wo er bald darauf starb. Er ist in dem Düsseldorfer Erbbegräbnis der Familie beigesetzt.Frdl. Auskunft des Universitätsarchivs Göttingen (Prof. v. Seile); Robert Volz: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft. Das Handbuch der Persönlichkeiten in Wort und Bild. Band 2: L–Z. Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1931, , Sp. 1911 (mit Bildnis aus jüngeren Jahren); Familiennachrichten
Ernennung zum Präsidenten
In dem noch erhaltenen handschriftlichen Begleitschreiben des Preußischen Justizministers am Zehnhoff heißt es unter dem 5. August 1922:
Absetzung durch die Nationalsozialisten Der Kammergerichtspräsident Eduard Tigges hatte sich bei den Rechtsradikalen missliebig gemacht, weil der große Disziplinarsenat des Gerichts unter seinem Vorsitz zwei zur Rechten gehörigen Richter Hoffmann und Kölling (zu den Hintergründen: Magdeburger Justizskandal) dienststrafrechtlich verurteilt hatte.
Die SA drang mit Gewalt ins Kammergericht ein, um jüdische Richter und Anwälte herauszuholen. Die Polizei blieb untätig. Einige drangen in die dort gelegene Dienstwohnung ein. Andere versuchten, auf der Kuppel des Gerichts die Hakenkreuzfahne zu hissen. Ohne Erfolg, da der Präsident rechtzeitig die Schlüssel zum Aufgang an sich genommen hatte. Der neu ernannte Justizminister Kerrl, zuvor Justizbeamter des mittleren Dienstes, war angeblich nicht erreichbar. Spontan fuhr der Präsident zum Ministerium, um das Eingreifen des verantwortlichen Mannes zu erzwingen. Dieser verweigerte ihm das Gespräch, indem er sich nicht blicken ließ. Darauf trat der Kammergerichtspräsident unter Protest von seinem Amt zurück, einmalig in der Geschichte der preußischen Justiz! Wochenlang suchten die Machthaber ohne Erfolg nach belastendem Material. Dann wurde er „mit dem Dank des Vaterlandes“ binnen 24 Stunden in den Ruhestand versetzt.Hans Tigges: Erinnerung eines Studenten an die Machtergreifung 1933
Literatur Oda Cordes: Marie Munk (1885–1978) Leben und Werk, Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2015, S. 114–116, 198–212, 925–926. Rudolf Wassermann: „Kammergericht soll bleiben“. Ein Gang durch die Geschichte des berühmtesten deutschen Gerichts (1468–1945). Berlin 2004, S. 88–90. Erik Amburger: Das Kammergericht und seine Präsidenten. Berlin 1955, S. 54–55.
Einzelnachweise
Kategorie:Präsident des Kammergerichts Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Düsseldorf) Kategorie:Richter (Kammergericht) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1874 Kategorie:Gestorben 1945 Kategorie:Mann Kategorie:Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf