miniatur|Messgerät mit CE- und zusätzlicher Kennzeichnung, angebracht im Jahr 2007 (CE M 07)
Die Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte, kurz Messgeräterichtlinie (, abgekürzt MID) ist eine Richtlinie der Europäischen Union von 2004. Sie trat zum 30. Oktober 2006 in Kraft. Die Richtlinie wurde mit Wirkung vom 20. April 2016 durch Richtlinie 2014/32/EU ersetzt.
Inhalt Mit der MID-Richtlinie wurden ältere Einzelrichtlinien, die technisch überholt waren, aufgehoben und durch eine eigenständige Richtlinie auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung ersetzt.
Die bis dahin erforderliche Ersteichung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle entfiel. An ihre Stelle trat eine Konformitätsbewertung des Herstellers (CE-Kennzeichnung).Wilfried Schulz: Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte 194. PTB-Seminar, Braunschweig, 4./5. Mai 2004 Außerdem wurde eine Marktaufsicht beim Messgeräteverwender eingeführt. Merkblatt zur Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte - MID Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland, Stand 04/2014
Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf MI-001 Wasserzähler MI-002 Gaszähler und Mengenumwerter MI-003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch MI-004 Wärmezähler MI-005 Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten außer Wasser (Durchflussmesser) MI-006 Selbsttätige Waagen MI-007 Taxameter MI-008 Maßverkörperungen MI-009 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen MI-010 Abgasanalysatoren
Zum 20. April 2016 wurde die MID-Richtlinie durch die Europäische Richtlinie 2014/32/EU ersetzt.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 96, 29. März 2014, S. 149–250. Es wurden im Wesentlichen prozedurale Änderungen zur Marktaufsicht, jedoch keine Änderungen des Geltungsbereichs, der grundlegenden Anforderungen und der möglichen Konformitätsbewertungsverfahren vorgenommen. Informationsblatt zur Änderung der Messgeräterichtlinie und der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 15. Januar 2016
Umsetzung in nationales Recht Deutschland Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt im Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der aufgrund des MessEG erlassenen Mess- und Eich-Verordnung (MessEV), zuletzt reformiert mit Wirkung zum 1. Januar 2015.Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung vom 11. Dezember 2014, BGBl. I, 2010Dirk Ratschko: Start des neuen Mess- und Eichgesetzes und der neuen Mess- und Eichverordnung zum 1. Januar 2015 Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 2014 Neue Gesetzgebung Eichwesen Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen, abgerufen am 24. März 2017
Österreich In Österreich setzt das Maß- und Eichgesetz die Richtlinie in nationales Recht um.
Weblinks Burkhard Kramer: CE-Richtlinien Webseite der itk GmbH, abgerufen am 23. März 2017
Einzelnachweise
Messgeräterichtlinie ! Kategorie:Produktkennzeichnung Kategorie:Produktkonformität