Ein Endurteil ist ein Urteil, das eine Gerichtsinstanz ganz oder teilweise abschließt, , Zivilprozessordnung (ZPO). Ist nicht der gesamte Rechtsstreit, sondern von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentscheidung reif, ergeht ein Teilurteil. Auch ein Vorbehaltsurteil ist in Betreff der Rechtsmittel und der Zwangsvollstreckung als Endurteil anzusehen ( Abs. 3 ZPO), ebenso ein Zwischenurteil über den Grund ( Abs. 2 ZPO). Endurteile können als Sach- oder als Prozessurteil ergehen.Robin Matzke: Zivilprozessrecht. Entscheidungen Humboldt-Universität zu Berlin, 2017.

Das Gericht ist an die Entscheidung, die in den von ihm erlassenen End- und Zwischenurteilen enthalten ist, gebunden ( ZPO). Die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile sind mit der Berufung angreifbar ( Abs. 1 ZPO).Michael Thielemann, Alexander Walter: § 17 Das Berufungsrecht. aa) Ausgangspunkt: Verkündetes Endurteil Haufe.de, abgerufen am 23. April 2021. Gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile ist die Revision statthaft ( Abs. 1 ZPO).

Ein durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenes Verfahren kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage wieder aufgenommen werden ( ZPO).

Aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, findet die Zwangsvollstreckung statt ( ZPO). Sie gehören zu den praktisch bedeutsamsten Vollstreckungstiteln.

Weblinks Martin Fries: Zivilverfahrensrecht. Einheit 8: Urteil und Rechtskraft Universität München, ohne Jahr, abgerufen am 23. April 2021.

Einzelnachweise

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