Wappen Lage in Ostpreußen 130px|Wappen des Kreises Stallupönen 160px|Lage des Kreises Stallupönen in Ostpreußen Basisdaten Bestandszeitraum 1818–1945 Land PreußenDeutsches Reich Provinz Ostpreußen Regierungsbezirk Gumbinnen Verwaltungssitz Stallupönen Fläche 703,93 km² Einwohner 41.265 (17. Mai 1939) Bevölkerungsdichte 59 Einwohner je km² Kfz-Kennzeichen IC1953 vorgesehen: SPÖ (für Stallupönen) Kreisgliederung (1938) 200 Gemeinden1 Gutsbezirk in 23 Amtsbezirken Der Kreis Stallupönen (ab 1938 Kreis Ebenrode) in Ostpreußen bestand in der Zeit von 1818 bis 1945. Sein ehemaliges Gebiet gehört heute zur russischen Oblast Kaliningrad. Im Kreis lag unter anderem der für seine Pferdezucht bekannte Ort Trakehnen.
Geographie Der Kreis grenzte im Norden an den Kreis Pillkallen, im Osten an Litauen, im Süden an den Kreis Goldap und im Westen an den Kreis Gumbinnen.
Verwaltungsgeschichte Königreich Preußen mini|Der Kreis Stallupönen in den Grenzen von 1818 bis 1945 mini|Der Kreis Stallupönen (Ebenrode) vor dem Zweiten Weltkrieg Das Gebiet des Kreises Stallupönen gehörte seit der Einteilung Ostpreußens in landrätliche Kreise von 1752 zum damaligen Kreis Insterburg.Max Toeppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen. Gotha: Perthes 1858, Seite 320. Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen ergab sich mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in ganz Ostpreußen, da sich die 1752 eingerichteten Kreise als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten. Zum 1. September 1818 wurde im Regierungsbezirk Gumbinnen aus Teilen des alten Kreises Insterburg der neue Kreis Stallupönen gebildet. Dieser umfasste die Kirchspiele Bilderweitschen, Enzuhnen, Göritten, Kattenau, Kassuben, Pillupönen, Stallupönen und Szirgupönen. Das Landratsamt war in der Stadt Stallupönen. Am 1. Januar 1824 wurde das Kirchspiel Szirgupönen aus dem Kreis Stallupönen in den Kreis Gumbinnen umgegliedert.Amtsblatt der Königlich-Preußischen Regierung zu Gumbinnen, Jahrgang 1823, Nr. 50 vom 10. Dezember, S. 724.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der Provinzen Preußen und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Norddeutscher Bund und Deutsches Reich Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Stallupönen am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.
Zum 30. September 1928 fand im Kreis Stallupönen entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.
Am 7. September 1938 wurde der Kreis in Ebenrode umbenannt.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet während der Ostpreußischen Operation durch die Rote Armee besetzt und kam nach Kriegsende unter sowjetische Verwaltung. Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zur russischen Oblast Kaliningrad.
Einwohnerentwicklung Jahr Einwohner Quelle 1818 21.790 1846 37.560 1871 44.220 Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Preußen und ihre Bevölkerung 1871 1890 45.329 1900 44.336 1910 43.453 1925 43.515 1933 42.220 1939 40.823
Politik Landräte 1818–1841Otto von Kortzfleisch 1841–1860Carl Gamradt 1860–1867Karl Riemer 1867–1872Ludolf von Estorff 1872–1874Friedrich Otto Hermann von Wolffgramm 1874–1879Karl Schulz 1879–1889Franz BurchardActa Borussica Band 8/II (1890–1900), S. 506. (PDF-Datei; 2,19 MB) 1889–1900Otto Hoffmann 1900–1907Wilhelm von Redern 1907–1915Wilhelm Gaede 1915–1919Theodor Kramer 1919–1921Fritz Schoultz von Ascheraden 1921–1925Hero Kruse 1925–1934Leopold von Knobloch 1935–1945Otto Bochum
Wahlen Im Deutschen Kaiserreich bildete der Kreis Stallupönen zusammen mit den Kreisen Goldap und Darkehmen den Reichstagswahlkreis Gumbinnen 4.Datenbank der Reichstagsabgeordneten
Kommunalverfassung Der Kreis Stallupönen gliederte sich in die Städte Eydtkuhnen und Stallupönen, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigem Wegfall – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Gemeinden Nach der Gemeindereform von 1928 umfasste der Kreis Stallupönen die Städte Stallupönen und Eydtkuhnen, 198 weitere Gemeinden sowie einen Forstgutsbezirk. Bis 1939 kam es zu weiteren Eingemeindungen von bevölkerungsarmen Gemeinden sowie zu zahlreichen Umbenennungen.Kreis Stallupönen (territorial.de)