Als Zivilreligion wird der religiöse Anteil einer politischen Kultur verstanden, der nach Robert N. Bellah notwendig ist, damit ein demokratisches Gemeinwesen funktioniert. Prinzipiell können alle Identität stiftenden oder Akzeptanz schaffenden Elemente für eine Kultur die Funktion religiöser Anteile erfüllen. Zivilreligiös sind in diesem Sinne alle kulturellen Anteile, die alleine durch politisches Handeln nicht verändert, abgeschafft oder eingeführt werden können.

Die Voraussetzung für Zivilreligion ist die Trennung von Kirche und Staat. Staatliche und religiöse Zielsetzungen differieren. Da religiöse Aspekte aber auch in anderen als nur religiösen Angelegenheiten mitentscheidend sind, entsteht der Begriff Zivilreligion.

Ältere Theoretiker Der Begriff einer Zivilreligion ist ein Produkt der Aufklärung: Er stammt aus Jean-Jacques Rousseaus (1712–1778) politischer Abhandlung Contrat social („Gesellschaftsvertrag“, 1762). Nach Rousseau ist die Religion politischen Erfordernissen nicht gewachsen (Krieg, Machtmissbrauch). Er versteht die religion civile als ein bürgerliches, verpflichtendes Glaubensbekenntnis mit einfachen Dogmen: Die Existenz Gottes, das Leben nach dem Tod, die Vergeltung von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, die Heiligkeit des Gesellschaftsvertrages und der Gesetze, die Toleranz. Sie sorgt dafür, Mensch und Bürger, Privatheit und Öffentlichkeit, zu trennen.Michaela Rehm: Bürgerliches Glaubensbekenntnis. Moral und Religion in Rousseaus politischer Philosophie. Wilhelm Fink Verlag, München 2006. Gottfried Wilhelm Leibniz operierte mit einem Begriff von cultus civilis. Eine Form der säkularen Vernunftreligion entwickelt Immanuel Kant als Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft.

Aus philosophischer Sicht gehen sowohl der Grundgedanke von einer Religion der Weisheit als auch die Vorstellung von einer Seele, mit welcher der Mensch am höchsten Guten seinen Anteil hat, auf die Ideenlehre und auf die Seelenlehre von Platon zurück: „Das Göttliche aber ist das Schöne, das Wahre, das Gute und was sonst derartig ist. Von diesen nun nährt und kräftigt sich der Seele Gefieder am meisten, vom Häßlichen aber und Bösen und was sonst von jenem das Gegenteil ist, schwindet es und vergeht.“Platon: Phaidros. 246 e, In: Platon. Sämtliche Werke. Band 2: Lysis, Symposion, Phaidon, Kleitophon, Politeia, Phaidros. Übersetzung von Friedrich Schleiermacher, herausgegeben von Ursula Wolf. 2004.

Zivilreligion in den USA Robert N. Bellah griff diese Hinweise 1967 auf, um damit Funktionen im amerikanischen Gemeinwesen zu beschreiben. Seine These ist, dass es neben den Kirchen eine von ihnen deutlich unterscheidbare, entwickelte und fest institutionalisierte Religion gibt, die sog. Civil Religion. Bellah beschreibt Phänomene einer allgemeinen Religiosität im politischen Bereich. Als Beispiele nennt er PräsidentenredenVgl. Werner Holly: Präsidialrede. In: Gert Ueding (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Rhetorik. Band 10, WBG, Darmstadt 2011, Sp. 952–958. mit dem wiederkehrenden Thema der amerikanischen Bestimmung unter Gott („In God we trust“). Weitere Elemente einer solchen Religion sind für ihn die amerikanische Geschichtsdeutung, die oft starke Parallelen zum Alten Testament hat, mit den USA als New Israel (God’s own nation), dem Atlantik als Schilfmeer und der Unabhängigkeits- und Grundsatzerklärung analog zu den Zehn Geboten. Teil eines zivilreligiösen Ritus sind für ihn auch die dazugehörigen Feiertage.

Robert N. Bellah hat das Konzept der Zivilreligion in seinen Studien über die US-amerikanische Gesellschaft neu verwandt. Zivilreligion als analytisches Konzept eignet sich zur Beschreibung bestimmter religiöser Einstellungen, die von den meisten Mitgliedern der Gesellschaft geteilt werden. Für den von Bellah untersuchten Fall USA lässt sich folgendes feststellen: Zivilreligiöse Einstellungen werden mit Hilfe verschiedener Symbole ausgedrückt, zu denen neben nationalen Symbolen, z. B. der amerikanischen Flagge, auch Symbole mit stark biblischer Konnotation gehören. Diese zivilreligiösen Symbole treten vor allem im öffentlichen Raum auf und weniger in den eigentlichen religiösen Räumen der verschiedenen amerikanischen Religionsgemeinschaften. Besonders hervorzuheben ist die Benutzung von zivilreligiösen Symbolen in der politischen Rhetorik: Elemente der US-amerikanischen Zivilreligion sind der häufige Bezug zu Gott in Politikerreden. Aber auch die häufige Erinnerung und Ermahnung, dass die Vereinigten Staaten von Amerika für bestimmte Werte stehen, die von allen Amerikanern geteilt werden (sollten), können als zivilreligiös angesehen werden, da hierdurch ein ideelles Selbstbild der amerikanischen Gesellschaft zum Ausdruck kommt.

Die allgemeine Religiosität wird also mit Verfassungs-Patriotismus und Nationalstolz zu einer Einheit verbunden. Diese US-amerikanische Art des politischen Denkens spiegelt das Schlagwort vom Kampf der Kulturen wider, das wiederum mit der „post-säkularen“ Idee von der „Rückkehr der Religionen“ zusammengebracht wird.Siehe aus religionssoziologischer Sicht: Martin Riesebrodt: Die Rückkehr der Religionen: Fundamentalismus und der „Kampf der Kulturen“. C. H. Beck, 2000, vgl. etwa S. 48 ff. Ein anschauliches Dokument der Verbindung von Religion und Patriotismus in den USA ist das noch heute populäre Lied The Battle Hymn of the Republic aus der Zeit des Amerikanischen Bürgerkriegs mit dem Refrain „Glory, glory, hallelujah …“.

Anwendbarkeit für Deutschland und Europa Verglichen mit den USA lässt sich das – dortige – Konzept der Zivilreligion für Deutschland nicht im gleichen Maße anwenden. Weder gibt es nationale Symbole mit vergleichbarer Stellung, die ähnliche Reaktionen in der Gesamtbevölkerung hervorrufen, noch ist der öffentliche Raum von religiösen Symbolen geprägt, die einem ideellen Selbstbild Ausdruck verleihen (siehe dazu das Kruzifix-Urteil). Allerdings zeigt die Diskussion um das Konzept einer „Leitkultur“, wie auch die deutsche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, erste Anzeichen, die auf eine Entstehung eines zivilreligiösen Symbolschatzes hinweisen.

Die Frage nach einer Zivilreligion bzw. nach einem gemeinsamen Fundus an Ritualen und religiös konnotierten Selbst-Bildern lässt sich hingegen auf der europäischen Ebene feststellen: Die Diskussion um eine ‚europäische‘ Leitkultur, um einen Gottesbezug in der Europäischen Verfassung und um einen möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union sind hier aktuelle Diskussionsfelder.

Für die Evangelische Kirche Deutschlands erklärt Bischof Wolfgang Huber, dass Amerika und Deutschland über „zwei konträre Zivilreligionen“ verfügten.

Diskutiert werden in Deutschland aber die Idee und der Begriff des „Verfassungspatriotismus“. Dieser enthält wesentliche Elemente des Begriffs der Zivilreligion in einem hochpolitischen Sinne. Hans Küngs Idee von einem Weltethos verbindet ebenfalls nicht nur die säkulare Ethik mit der Idee der Religion, sondern setzt auch auf eine politische Bewegung.

Deutsche Diskussion Überblick Der Gedanke der Zivilreligion beruht auf seinen zwei Teilen, auf dem des Zivilen, der auf das römische Bürgerrecht (civis) zurückgeht und auch den status civilis im Sinne des Naturrechts mitbestimmt, sowie auf der Idee der Religion. An sich Getrenntes wird damit in einer für beide Seiten, der weltlichen wie der religiösen Seite, letztlich provokativen Weise vereint, um damit einen sozial-realen Zustand zu beschreiben.

Dabei bündelt der Begriff Zivilreligion zumindest drei verschiedene Sichtweisen.

So vereint die Idee der Zivilreligion schon bei Rousseau zwei große Ausrichtungen. Rousseau bezieht sich einerseits allgemein auf das „Göttliche“, aber dann schreibt er: „Es gibt demnach ein rein bürgerliches Glaubensbekenntnis, und die Festsetzung seiner Artikel ist lediglich Sache des Staatsoberhauptes“.Jean-Jacques Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze des Staatsrechtes. übersetzt von Hermann Denhard, 1880. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-50905-X, 4. Buch, Kap. 8: Die bürgerliche Religion. In der Demokratie ist dies also die Sache der zivilen Gesellschaft der Demokraten. Mit ihrer religiösen Ausrichtung, etwa dem Gottesbezug, umfasst die Idee von der Zivilreligion also heute zum einen die Frage nach der Rolle der Religionen „in der Zivilgesellschaft“. Aber zumindest gleichrangig verfügt die Idee der Zivilreligion, und zwar je nach ihrem nationalen Staats- und Gesellschaftsverständnis unterschiedlich, über eine weitgehend weltliche Seite,Ernst–Wolfgang Böckenförde: Der säkularisierte Staat. Sein Charakter, seine Rechtfertigung und seine Probleme im 21. Jahrhundert. 2007, S. 11ff. im Sinne einer „säkularen Religion der Zivilgesellschaft“.

Eine neue dritte, die sozial-anthropologische Idee der Religiosität im Sinne einer menschlichen Konstante zeigt Thomas Luckmann, schon 1967, in seiner berühmten Schrift „Die unsichtbare Religion“ auf. Zum einen gehe es vor allem um die „Aufrechterhaltung von Symbolwelten über die Generationenfolge hinweg“. Zum anderen und bezüglich der Ausbildung eines individuellen Selbst werde ein menschlicher „biologischer Organismus zur Person, indem er mit anderen einen objektiv gültigen, aber zugleich subjektiv sinnvollen innerlich verpflichtenden Kosmos bildet“.Thomas Luckmann: Die unsichtbare Religion. 2. Auflage. suhrkamp, 1991, ISBN 3-518-28547-5 (suhrkamp taschenbuch wissenschaft 947).

Deutsche Ansätze In die Diskussion um Bedeutung und Wesen der Zivilreligion bringen die Fachwissenschaften ihre jeweiligen Grundausrichtungen mit ein:

Rousseaus Idee von der bürgerlichen Religion in ihrer vollen Breite hat zunächst der politische Philosoph Hermann Lübbe wieder aufgegriffen. In seiner Nachfolge begreift Heinz Kleger die Zivilreligion vor allem als Bürgerreligion. Er prüft, ob schon von einer „europäischen Zivilreligion“ zu sprechen sei, und verneint dies, weil es an einem gemeinsamen Bürgerempfinden fehle.Heinz Kleger: Gibt es eine europäische Zivilreligion? Pariser Vorlesung über die Werte Europas. Widerstände und politische Verpflichtung in einer lernfähigen Demokratie. 2008, S. 9 f. Nach den „vorpolitischen Grundlagen politischer Ordnung“ fragt der Politologe Herfried Münkler, und zwar unter dem Generaltitel Bürgerreligion und politische Bürgertugend und der Konkretisierung als „moralischer Ordnung“.Herfried Münkler: Einleitung: Was sind vorpolitische Grundlagen politischer Ordnung. In: Herfried Münkler (Hrsg.): Bürgerreligion und politische Bürgertugend. Debatten über die vorpolitischen Grundlagen moralischer Ordnung. 1996, ISBN 3-7890-4254-4, S. 7 ff. Der Soziologe Niklas Luhmann verwendet den Begriff der „Religion der Gesellschaft“. „Funktion“, „Leistung“ und „Reflexion“ des Religionssystems würden sich zwar unter Bedingungen funktionaler Differenzierung des sozialen Systems verändern, aber sie blieben grundsätzlich erhalten.Niklas Luhmann: Funktion der Religion. suhrkamp, 1977, S. 56 ff., 261 ff.; posthum: André Kieserling (Hrsg.): Niklas Luhmann: Die Religion der Gesellschaft. Suhrkamp Verlag, 2002, ISBN 3-518-29181-5. Auf die „Werteordnung der Verfassung“, die auch das Bundesverfassungsgericht betone, verweist der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde. Er unterstreicht zudem deren Funktion der Selbststabilisierung, sorgt sich aber auch darüber, dass diese Idee auf eine Art von staatlichem Totalitarismus hinaus laufe.Ernst–Wolfgang Böckenförde: Der säkularisierte Staat. Sein Charakter, seine Rechtfertigung und seine Probleme im 21. Jahrhundert. 2007, S. 11 ff, 29.