Im Burgenland gibt es 29 Naturschutzgebiete, die auf Grund einzelner Landesgesetze ausgewiesen sind.
Das Naturschutzgebiet im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftpflegerecht § 21 Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftpflegegesetz (NG 1990) bestimmt Art des Naturschutzgebietes:
Die Schutzbestimmungen werden in § 21a ausgeführt, und umfassen, wie , Maßnahmen von , Beschränkung auf bestimmte Wege (Wegegebot) bis hin zu Ausnahmen für , sowie , immer vorausgesetzt, dass – sind dabei ausdrücklich Teil des Schutzzwecks (§ 21 Abs. 1).
Abweichend zu meisten anderen Bundesländern setzt das Burgenland ganz allgemein strenge Kriterien an den Umwelt- und Landschaftsschutz (II. Abschnitt Allgemeiner Natur- und Landschaftsschutz NG). Besonders ist auch die ausdrückliche Voraussetzung einer günstigen Prognose der Entwicklung. Die ausdrücklicher Erwähnung der Mineralien und Fossilien ähnelt den Regelungen in Niederösterreich und Vorarlberg, solche Areale fallen sonst meist unter der Naturdenkmalsbegriff.
Liste
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
!Naturschutzgebiet Burgenland