miniatur|Zweites Vatikanisches Konzil Lumen gentium (LG) („[Christus ist das] Licht der Völker“) heißt, gemäß ihren Anfangsworten, die Dogmatische Konstitution über die Kirche, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 21. November 1964 von Papst Paul VI. promulgiert wurde. Erstmals in der bald 2000-jährigen dogmengeschichtlichen Entwicklung äußert sich darin das höchste kirchliche Lehramt ausführlich zur Lehre von der Kirche als solcher.
Das Hauptanliegen der Konstitution liegt darin, dass Christus als Mitte der Kirche deutlicher hervortritt. In deutlich biblisch geprägter Sprache und unter starkem Rückgriff auf die Theologie der Kirchenväter betont die römisch-katholische Kirche ihren Charakter als mystischer Leib Christi und „Wanderndes Gottesvolk“ und vermeidet insbesondere Engführungen auf den nur institutionellen Charakter der Kirche.
Zusammenfassung Die insgesamt 69 Artikel der Konstitution gliedern sich in acht Kapitel:
I. Das Mysterium der Kirche In Christus ist die Kirche das Sakrament der Vereinigung mit Gott wie der Menschen untereinander (1). Um die Menschen zur „Teilhabe am göttlichen Leben“ zu erheben, gewährt der Schöpfer ihnen „Hilfen zum Heil“, vorgeprägt im Volk Israel, zur Vollendung bestimmt in der Kirche „vom gerechten Abel bis zum letzten Erwählten“ (2). In Christus, dem Sohn, sind auch seine Erwählten zu Söhnen Gottes berufen. In der Kirche ist das mit Christus angebrochene Himmelreich auf Erden geheimnisvoll gegenwärtig (3). Der Heilige Geist wohnt in der Kirche und betet in den Herzen der Gläubigen. Er verjüngt die Kirche und führt sie als Braut zu Christus (4). Die Kirche gründet sich auf die Verkündigung Christi, der als Priester auferstanden ist und seine Sendung auf die Jünger übertragen hat (5). Das Wesen der Kirche erschließt sich seit alttestamentlicher Zeit in verschiedenen Bildern aus der Welt der Hirten (Herde, Schafstall), der Bauern (Acker, Pflanzung, Weinberg), des Wohnens (Zelt, Haus, Eckstein, Tempel, Stadt), der Erotik (geschmückte Braut) und in anderen Bildern. Auf Erden weiß sich die Kirche allerdings fremd und in Pilgerschaft begriffen (6). Die Gläubigen werden Glieder am Leib Christi mit verschiedenen Aufgaben. Sie wachsen allesamt auf Christus hin, der das Haupt dieses Leibes ist (7). Der göttlichen und menschlichen Natur Christi entsprechend ist die Kirche eine komplexe Wirklichkeit aus hierarchischer Struktur und mystischem Leib, aus sichtbarer Versammlung und geistlicher Gemeinschaft. Sie ist in der katholischen Kirche sichtbar in der Welt verfasst, ohne auszuschließen, „daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“. Die Kirche ist gerufen, den Weg Christi in Armut und Verfolgung zu gehen. Sie umfasst allerdings auch „Sünder in ihrem eigenen Schoß“, daher geht sie „zugleich heilig und reinigungsbedürftig“ der vollen Offenbarung des göttlichen Geheimnisses entgegen (8).
II. Das Volk Gottes Gott wollte die Menschen nicht einzeln retten, sondern als ein Volk. Dazu berief er als erstes das Volk Israel, bevor er in Christus einen Neuen Bund schloss mit seinem Volk aus Juden und Heiden, in dem die ganze Menschheit berufen ist zur Würde und Freiheit der Kinder Gottes (9). Durch den Heiligen Geist werden sie alle zum priesterlichen Amt Christi geweiht. Das hierarchische Priestertum vollzieht dabei die eucharistische Darbringung, an dem die Gläubigen teilnehmen „im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe“ (10). Unterschieden ist das hierarchische Priestertum vom gemeinsamen Priestertum der Gläubigen dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach, wenngleich sie einander zugeordnet sind (10). Geprägt wird die priesterliche Gemeinschaft durch die sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe und Ehe (11). Die Gläubigen haben aber auch Anteil am prophetischen Amt Christi Zeugnis abzulegen. Dank des Heiligen Geistes kann ihre Gesamtheit im Glauben nicht irren. Ihre ebenfalls vom Heiligen Geist den Einzelnen gegebenen Charismata werden aber von der Hierarchie geprüft (12). In der Kirche sind alle Menschen gerufen, in weltumspannende Gemeinschaft miteinander zu treten. Wenn sich die Kirche auch unter ihren Bischöfen und Patriarchen in verschiedene Teilkirchen gliedert, stehen diese doch in enger Verbindung und tauschen untereinander geistliche und materielle Güter aus (13). Die pilgernde Kirche ist zum Heil notwendig. Katholiken werden aber nicht gerettet, wenn sie abfallen oder der Kirche nur äußerlich anhangen (14). Dagegen weiß sich die katholische Kirche allen Getauften, auch wenn diese nicht in Gemeinschaft mit dem Papst stehen, vielfältig verbunden und betet um die Einheit aller Christen (15). Aber auch die Menschen, die das Evangelium nicht erreicht hat, sind auf das Gottesvolk hingeordnet, vor allem die Juden und die Muslime. Gott ist sogar den Heiden nicht fern, die ihn „in Schatten und Bildern“ suchen. Schließlich rettet er auch diejenigen, die ihn ohne Schuld nicht anerkennen, aber doch „ein rechtes Leben zu führen sich bemühen“ (16). Wie der Sohn vom Vater gesandt wurde, so sandte Christus die Apostel. „Jedem Jünger Christi obliegt die Pflicht, nach seinem Teil den Glauben auszusäen“, bis die ganze Welt Gott lobt und verherrlicht (17).
III. Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt Um das Volk Gottes zu weiden, sind gewisse Ämter im Dienste ihrer Brüder mit heiliger Vollmacht ausgestattet. Hirten sollen die Bischöfe sein. Das Konzil bekräftigt abermals den Primat des römischen Bischofs und sein unfehlbares Lehramt (18). Schon die Apostel wurden von Jesus nach Art eines Kollegiums eingesetzt und auf Petrus gegründet (19). Diese Sendung währt ewig. Daher haben die Apostel Nachfolger bestellt. Im Laufe der Zeit hat sich vor Presbytern und Diakonen das Amt der Bischöfe hervorgehoben (20). Die Bischöfe lenken das pilgernde Volk. In ihnen ist Christus anwesend. Ihnen ist die Fülle des Weihesakraments gegeben, die sie weitergeben können (21). Sie üben ihr Lenkungsamt in Einheit mit dem Papst, sowie in kollegialer Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen aus. Zusammen mit dem Papst hat das Konzil der Bischöfe die höchste Lehrgewalt in der Kirche (22). Die Bischöfe arbeiten über die Grenzen ihrer Teilkirchen hinweg zusammen, etwa innerhalb der altehrwürdigen Patriarchate oder der jüngeren Bischofskonferenzen (23). Die kanonische Sendung der Bischöfe geschieht auf verschiedene Weise, bei jeweils gegebenem Vorbehaltsrecht des Papstes. Dieser kann den Bischöfen auch die apostolische Gemeinschaft verweigern, sie dürfen ihr Amt dann nicht ausüben (24). Die Bischöfe sind authentische Lehrer des Glaubens, in Einheit mit dem Papst sind sie sogar unfehlbar, letzterer auch allein. Dazu ist allerdings erforderlich, dass er diesen Anspruch auch in der sprachlichen Formulierung eigens zum Ausdruck bringt. Bischöfliche Definitionen stellen verbindliche Auslegungen des Glaubensgutes dar, allerdings keine neue Offenbarung (25). Wesentliche Aufgabe des Bischofs ist die Feier der Eucharistie, es gibt keine Eucharistie ohne ihn (26). Rechtlich ist den Bischöfen „die eigene, ordentliche und unmittelbare“ Gewalt über ihre Teilkirche gegeben, sie sind also keine Stellvertreter des Papstes, wenn auch die Ausübung ihrer Autorität von diesem abhängig ist (27). Das Dienstamt in der Kirche ist aber dreifach abgestuft. Abhängig von den Bischöfen sind die Priester (Presbyter) als Mitarbeiter der Bischöfe, die sie in ihren Gemeinden verkörpern (28). Noch eine Stufe tiefer stehen die Diakone, welche die Handauflegung „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen“. Das Konzil stellt den Diakonat als eigenständigen Ordo wieder her und eröffnet ihn verheirateten Männern. Unverheiratete Diakone müssen allerdings ehelos bleiben (29).
IV. Die Laien Die Laien sind Teil des Volkes Gottes. Ihre Besonderheiten sollen in Grundzügen behandelt werden (30).
Als Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihe- und des Ordensstandes. Die Laien sind durch die Taufe Christus einverleibt und nehmen am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil. Die Laien leben „in der Welt“ mit ihren „irdischen Aufgaben“ („Weltcharakter“). Sie suchen die „zeitlichen Dinge“ auf Christus hin „zu durchleuchten und zu ordnen“ und so das „Reich Gottes“ zu verwirklichen, indem sie „von innen her“ zur „Heiligung der Welt“ beitragen (31). Laien und geweihte Amtsträger haben denselben Herrn, dieselbe Taufe, denselben Geist, denselben Glauben, dieselbe Würde und dieselbe Berufung zur Heiligkeit. Dem widerspricht nicht die Verschiedenheit der Aufgaben der Laien und der Hirten: Laien und Hirten sind eng verbunden, die Hirten sollen den Laien dienen und die Laien mit den Hirten als ihren Brüdern zusammen arbeiten (32).
Jeder Laie ist schon kraft Taufe und Firmung, gestärkt durch die Eucharistie, zum Apostolat in der Welt berufen. Einzelne Laien können beim Apostolat der Hierarchie unmittelbar mitarbeiten oder „zu gewissen kirchlichen Ämtern herangezogen“ werden (33).
Die Laien haben „Anteil“ am „Priesteramt zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der Menschen“. Sie sind „geweiht und mit dem Heiligen Geist, gesalbt“ und „dazu berufen“, „alle ihre Werke, Gebete und apostolischen Unternehmungen, ihr Ehe- und Familienleben, die tägliche Arbeit, die geistige und körperliche Erholung“ als „geistige Opfern“ (1 Petr 2, 5) in der Eucharistie durch Christus Gott darzubringen und so „die Welt selbst Gott“ zu „weihen“ (34).
Christus erfüllt sein prophetisches Amt auch durch die Laien. Dies in besonderer Weise in der Ehe und in der Familie. „Dort haben die Eheleute ihre eigene Berufung, sich gegenseitig und den Kindern den Glauben und die Liebe Christi zu bezeugen.“ Bei einem Mangel an geweihten Amtsträgern können Laien „gewisse heilige Aufgaben stellvertretend erfüllen“. Jeder Laie muss sich um eine „tiefere Kenntnis der geoffenbarten Wahrheit bemühen“ (35).
Die Laien müssen „die innerste Natur der ganzen Schöpfung, ihren Wert und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen“ und sich „gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen“. Sie sollen auf Grund ihrer „Zuständigkeit in den profanen Bereichen“ durch ihre Arbeit dazu beitragen, dass die geschaffenen Güter „gemäß der Ordnung des Schöpfers“ allen Menschen dienen und gerechte soziale Verhältnisse entstehen, die der „Ausübung der Tugenden“ dienen. Ihre doppelte Zugehörigkeit zur Kirche einerseits und zur menschlichen Gesellschaft andererseits erfordert genaue Unterscheidung und sucht harmonische Verbindung. Die „eigenen Prinzipien“ der „weltlichen Bestrebungen“ sind zu achten, wobei sich die Laien jedoch „in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen“. Ein Laizismus und eine Gesellschaft ohne Religionsfreiheit wird verworfen (36).
Alle Christgläubigen haben „das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, vor allem die Hilfe des Wortes Gottes und der Sakramente, von den geweihten Hirten reichlich zu empfangen“. Ihre Bedürfnisse und Wünsche dürfen und sollen sie offen und vertrauensvoll artikulieren. Die Amtsträger müssen sie respektieren und auch ihre irdischen bürgerlichen Freiheiten anerkennen (37).
Jeder Laie muss „vor der Welt Zeuge der Auferstehung und des Lebens Jesu […] und ein Zeichen des lebendigen Gottes sein“, so dass die Christen in der Welt das sind, was die Seele im Leib ist (38).
V. Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche