mini|Sitzung des Böhmischen Landtags im Jahre 1564 unter dem Landesherrn Maximilian II. Der Herrenstand () war ein Teil der böhmischen Ständeordnung. Wegen seiner staatsrechtlichen Stellung unterschied sich der Herrenstand vom übrigen titulierten Adel im Heiligen Römischen Reichs. Diese Adligen wurden zunächst als satrape, nobiles, primates und im 14. Jahrhundert als barones bezeichnet.František Graus: S. 136

Geschichte In schriftlichen Quellen des 9. und 10. Jahrhunderts erscheint in Böhmen und Mähren eine Gruppe vermögender Personen, welche die moderne Geschichtswissenschaft als Magnatenaristokratie bezeichnet hat.Václav Bůžek, S. 41 Die vornehmste Sippe stellte den Fürsten, der Rücksicht auf die Anführer anderer edler Sippen nehmen musste und damit nicht ganz autonom herrschen konnte.Karl Richter, S. 313 nach Josef Pekař: Dějiny československé(deutsch: Tschechoslowakische Geschichte für die höchsten Klassen der Mittelschulen), S. 71 Diese Gesellschaftsschicht übertraf besitzmäßig die übrigen Bewohner des Landes. Ihre exklusive Stellung versuchte sie in der Regel durch das Verbot von Heiraten mit niedriger gestellten Personen zu bewahren. Mit der Zeit gelang es einem Teil dieser Magnaten sowie anderen fähigen Personen, wichtige Posten im bewaffneten Gefolge des Landesherrn oder in der Verwaltung der landesfürstlichen Burgen einzunehmen. Aus dem Umfeld des Landesherrn aus der Dynastie der Přemysliden, zu denen diese Gefolgschaftsaristokratie in einem – zuweilen auch erblichen, Dienstverhältnis stand – bildete sich seit dem 11. Jahrhundert mit seinem Einverständnis aus wenigen Individuen der Adel heraus, dessen Aufstieg zunächst mit dem Militärdienst für den Landesherrn verbunden war.

Ab der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert verlieh der Landesherr seinen Gefolgsleuten außerdem für ihre Tätigkeit in der Hof- und Landesverwaltung und für Kriegsdienste auch Grundbesitz, den er ihnen zur persönlichen Nutzung überließ. Zu den moralischen Anforderungen eines Adeligen des Frühmittelalters gehörte die Treue gegenüber dem Landesherrn, die Nützlichkeit des Dienstes, Tapferkeit und Mut. Die Herkunft von adeligen Eltern musste noch nicht unbedingt ein vorrangiges Merkmal eines Adeligen sein. Mehr als die vornehme Herkunft trugen persönlicher Reichtum und Macht zur Distinktion von den übrigen Bevölkerungsgruppen bei. Ohne größere Schwierigkeiten konnten auch vermögende Männer, die auf keine altehrwürdigen Ahnenreihen zurückblicken konnten, in den Adelsrang aufsteigen. Diese einflussreichen und wohlhabenden Männer in den Diensten des Landesherrn umgaben sich mit kleinen Gefolgschaften mittelloser Personen, die ihnen zur Durchsetzung ihrer Macht- und Vermögensinteressen in Gebieten helfen sollten, die ihnen der Landesherr für treue Dienste als Einflusssphäre zugewiesen hatte. In späterer Zeit wuchs gerade aus dieser weniger einflussreichen und weniger vermögenden Schicht der künftige Niedere Adel.

Einfluss der Magnaten unter den Přemysliden Obwohl ab der Mitte des 11. Jahrhunderts in der Přemyslidendynastie eine Erbfolgeordnung galt, sind in der Umbruchszeit des 11. und 12. Jahrhunderts sich wiederholende Kämpfe um den Prager Fürstenthron zu beobachten. Die Schlüsselrolle spielte dabei die relativ kleine Gruppe böhmischer Magnaten, die über das Wahlrecht verfügte. Der Kreis der möglichen Kandidaten für den Fürstenthron war jedoch auf Angehörige der Přemyslidendynastie beschränkt, wobei die Wahlen oft nur den Charakter einer Akklamation hatten. Die wiederholten Wahlen und Entthronungen standen im Zusammenhang mit dem Machtkampf innerhalb der Přemyslidendynastie, der fürstlichen Gefolgschaften der einzelnen Kandidaten und einzelner böhmischer Magnatengruppen.Dalibor Janiš, S. 278

Am Beginn der Entwicklung des Adels stand die přemyslidische Gefolgschaft (), deren führende Mitglieder ab dem 10. Jahrhundert fürstliche Beamte wurden und einen Teil der staatlichen Einnahmen erhielten. Diese „Großen“ (Magnaten, velmoži), wie sie von einem Teil der gegenwärtigen tschechischen Geschichtswissenschaft genannt werden, verfügten über praktisch keinen politischen Einfluss. Ihre Rolle habe sich vielmehr auf Äußerungen der Zustimmung zur Politik des Herrschers beschränkt.Bůžek, Jan Grubhoffer: Wandlungen des Adels, S. 273

Die sogenannten Großen hätten ursprünglich keinen eigenen freien Grundbesitz gehabt, da sich alles Land im Obereigentum des Fürsten befunden habe. Allenfalls besaßen sie kleinere Höfe mit einer familia aus Sklaven oder Unfreien. Ab dem späten 12. Jahrhundert sollen diese Großen oder Benefiziarier sich an der faktischen Privatisierung des Staates beteiligt und den Boden des Herrschers usurpiert haben, der die Ausstattung ihrer Benefizien bildete. So entwickelten sie sich nach und nach zu großen Grundeigentümern.

Der Adel, insbesondere die Verwalter wichtiger Burgen, gewann während der Thronkämpfe an Einfluss und stärkte seine Macht weiter durch die Binnenkolonisation, die Ansammlung von Allodialgut und die Entfremdung von Königsgut. Dabei übernahmen die Amtsträger des Fürsten die ihnen für die Gewährung ihres Lebensunterhalts übertragenen Güter und wurden nicht mehr nur Verwalter, sondern Eigentümer dieser Ländereien. Der alte Amtsadel wurde zum grundbesitzenden Adel. Ausweitungen wurde durch die Immunitäten der Kirche und die fortschreitende Urbanisierung gebremst. In der Folge mussten die Herrscher Böhmens eine neue Grundlage für ihre Autorität aufbauen.Stefan Albrecht: Böhmen. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (Stand 4. Februar 2021) Online Herzog Konrad III. Otto (reg. ab 1189) gewährte den Adligen schließlich volle Vererbbarkeit ihrer Benefizien.

Entwicklungen Erst die Erblichkeit der Eigentumsverhältnisse und die Zugehörigkeit zum Umfeld des Herrschers erlauben es, die böhmische und mährische Elite des 10. bis 13. Jahrhunderts als Erbadel zu klassifizieren. Im 13. Jahrhundert kam es zu einer größeren Territorialisierung des Adels, was nicht nur mit einer Umstrukturierung der Besitzverhältnisse innerhalb des Landes, sondern auch mit einer Übernahme der Standards der Ritterkultur, vor allem in der Form privater Residenzen (Burgen) verbunden war.Bůžek, Jan Grubhoffer: Wandlungen des Adels, S. 281

Die starke Institutionalisierung der adeligen Mitherrschaft im Lande wurde durch die chaotischen Verhältnisse nach dem Tode des Königs Premysl Otakars II.1278 erleichtert, da der Adel zum ersten Mal als politischer Faktor hervortrat. Seine Befriedungs- und staatserhaltenden Bemühungen hatten jedoch unmittelbar eine weitere wesentliche Einschränkung der Herrschergewalt in Form der Beherrschung des Landesgerichtes und der Durchsetzung der Landtafeln als ewige Garantien für das freie Eigentum des Adels zur Folge. Die neuen Institutionen sicherten im Verein mit dem wachsenden politischen Einfluss des Adels bei den Landtagen der früher nur informellen Landesgemeinde das unifizierende Skelett für das Landrecht.František Šmahel, S. 220 Im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts konnte jeder Adelige, der im Land ein Allodialgut besaß und dessen Besitz vor dem Landgericht durch die Eintragung in die Landtafeln – diese öffentlichen, beim Landgericht geführten Bücher entstanden nach 1260 – nachzuweisen vermochte, zu einem vollberechtigten Mitglied der adeligen Landesgemeinde werden. Im Gegensatz dazu unterlagen Adelige, die auf lehensrechtlicher Basis ein Gut besaßen und nutzten, nicht dem Landgericht.Václav Bůžek: Böhmen: Entstehung und Entwicklung des Adels, S. 42

mini|Wappensaal auf der Wenzelburg in Lauf: Schlafzimmer des böhmischen Königs und deutschen Kaisers Karls IV. mit den Wappen der böhmischen Herren Das faktische machtpolitische Gewicht des Adels zeigte sich nachhaltig nach dem Aussterben der Přemysliden im Jahre 1306. Die Führer der Landesgemeinde setzten nicht nur eine echte Wahl des Königs, sondern auch ihre eigenen Forderungen in Form der Wahlkapitulationen durch.František Šmahel, S. 221 In seinen Wahlkapitularien musste König Johann dem einheimischen Adel 1311 zugestehen, dass Ämter nur mit Böhmen und Mährern besetzt werden durften. Darin drückten sich der grundlegende Machtgewinn des fortan selbstbewussten böhmisch-mährischen Landadels aus. In der Konfrontation mit den böhmischen Herren, musste Johann weitgehende Zugeständnisse machten und seine Berater aus den Rheinlanden entlassen. Johann legte die Verwaltung in die Hände des böhmischen Hochadels, dem er auch die Interessen der Städte preisgab. Mit der Thronbesteigung Johanns von Luxemburg in Böhmen sind die so genannten „Inauguraldiplome“, das heißt zu Gunsten der böhmischen und mährischen Adeligen erlassene Privilegien, verbunden. Die ursprüngliche Version des Privilegiums formulierten wahrscheinlich die Adeligen im Laufe des Landtages im Dezember 1310 in Prag.Dalibor Janiš S. 285 Dies blieb auch unter seinem Sohn, dem böhmischen König und römisch-deutschen Kaiser Karl IV. so.

Im Lauf des 14. und 15. Jahrhunderts grenzte sich der Adel von der übrigen Bevölkerung zunehmend schärfer ab. Damit näherte er sich in steigendem Maße jenem Ganzen an, das oben beschrieben ist. Die edle Geburt, also die Herkunft von adeligen Eltern und Voreltern, wurde immer stärker zum entscheidenden Ausweis adeliger Existenz.Jaroslav Merznik, S. 73 Obwohl die Angehörigen des Niederen Adels versuchten, in den Herrenstand einzudringen, schloss sich dieser spätestens nach der hussitischen Revolution definitiv ab. Ganz abgeschlossen konnte er allerdings nicht sein: aus demographischen und politischen Gründen nahm der Herrenstand immer neue Personen und damit Familien auf.Jaroslav Mezník, S. 78

siehe Entstehung der Landstände

Erste Anlässe zu einer rechtlich kodifizierten inneren Gliederung des Adels in einen höheren (Herren-) und einen niederen (Ritter-)Stand stellten die Macht- und Religionskämpfe der Zeit nach den Hussitenkriegen dar. Bei der Besetzung der Stellen im erneuerten Landesgericht trat erstmals 1435 unter den Beisitzern der weniger vornehme „Kriegeradel“ auf. Während des langwierigen Konfliktes begannen sich die beiden Schichten der Adeligen, die sich voneinander im Hinblick auf die vornehme Herkunft, das Vermögen und den politischen Einfluss im Land unterschieden, abzuschließen und zwischen sich für lange Zeit fast unüberwindbare rechtliche und politische Barrieren zu errichten.Václav Bůžek: Böhmen: Entstehung und Entwicklung des Adels S. 43 In: Residenzforschung

Es ist kennzeichnend für den Hochadel des 15. Jahrhunderts, dass zur Neuaufnahme in den Herrenstand Reichtum und Macht nicht genügten. Adelige, die eine Aufnahme anstrebten, suchten meist nachzuweisen, dass schon ihre Vorfahren zu diesem Stand gehört hatten. So berief sich z. B. Beneš von Veitmil (Weitmühl) darauf, dass Karl IV. schon bei dessen Vorfahren Benesch von Weitmühl für gewöhnlich einen Herrentitel benutzte. Andere Kandidaten beriefen sich auf ihr Wappen, das mit dem Wappen einer Herrenfamilie gleich oder ihm ähnlich sei. In einigen Fällen schreckten die Adeligen auch vor Urkundenfälschungen nicht zurück, um den Herrenrang ihrer Vorfahren zu beweisen. Die Stosch von Kaunitz (Stošové z Kounic) z. B. ließen sogar ein Epos verfassen, das in seiner Form der sogenannten Dalimil-Chronik ähnelte. Damit wollten sie beweisen, dass ihre Vorfahren im 12. Jahrhundert namhafte Große gewesen seien.Jaroslav Mezník, S. 79 Damit wird belegt, dass damals der edle Ursprung beim Herrenstand als das bedeutendste Kriterium galt. Zudem ist bezeichnend, dass einige reiche und mächtige Ritterfamilien in Böhmen, beispielsweise die Trčka von Lípa (Trčkové z Lípy), in Mähren die Ritter von Ojnic, zu dieser Zeit nicht einmal versuchten, in den Herrenstand aufzusteigen.