Im Bundesland Tirol gibt es 17 Landschaftsschutzgebiete (LSG), die auf Grund einzelner Tiroler Landesgesetze ausgewiesen sind.
Das Landschaftsschutzgebiet im Tiroler Naturschutzrecht Das „Tiroler Naturschutzgesetz 2005“ (TNSchG 2005) trifft im Abschnitt II umfassende Regelungen über Landschaftsschutz (§ 5 Allgemeine Verbote, § 6 Allgemeine Bewilligungspflicht und Detailregelungen zu Gewässern, Auwäldern und Feuchtgebieten §§ 7–9). Landschaftsschutzgebiete als spezielle Schutzkategorie sind im erklärt, und sind
Schutzziel ist der (§ 10 Abs. 2 TNSchG), der Schutz von Tieren und Pflanzen tritt hier in den Hintergrund.
Erklärt werden Landschaftsschutzgebiet durch Verordnung der Landesregierung. Einer naturschutzrechtlichen Bewilligung – sofern das für das Schutzziel ist – bedürfen etwa gröbere Baumaßnahmen (Bauwerke wie Grundbau, § 10 Abs. 2 a–d), Neuaufforstungen (2 e), aber auch jede Lärmentwicklung und die Verwendung von Kraftfahrzeugen (2 e,f), sowie – mit Ausnahmen – Außenlandungen und -abflüge mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen. Schutzmaßnahmen wie Ausnahmen werden in den Einzelverordnungen für den gesamten Bereich, oder Teile, konkretisiert.
Liste der Landschaftsschutzgebiete
In Summe sind in Tirol 54.312,08 ha in Landschaftsschutzgebieten oder 16,8 % der gesamten landesrechtlichen Schutzfläche geschützt.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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