mini|Beispiel D-EBUT:D = Deutschland,E = einmotoriges Luftfahrzeug bis 2 t max. Startmasse (in Deutschland),BUT = individuelles Eintragungszeichen
Das Luftfahrzeugkennzeichen (umgangssprachlich oft fälschlich als Flugzeugkennung oder Registrierung bezeichnet) ist ein individueller alphanumerischer Code, der ein Luftfahrzeug eindeutig identifiziert. Bei zivilen Luftfahrzeugen setzt er sich zusammen aus dem Staatszugehörigkeitszeichen und dem nationalen Eintragungszeichen.
Beim Verkauf eines Luftfahrzeugs im Inland bleibt das Kennzeichen in der Regel erhalten. Wird ein Luftfahrzeug aus dem Verkehr gezogen oder in einem anderen Staat unter einem neuen Kennzeichen weiter geflogen, kann das freigewordene Kennzeichen in vielen Staaten erneut vergeben werden.
Allgemeines
Völkerrechtliche Grundlage
Artikel 20 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 lautet: „Führen von Kennzeichen: Jedes in der internationalen Luftfahrt verwendete Luftfahrzeug hat die ihm vorgeschriebene Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen zu führen.“ (Wortlaut der in Deutschland gültigen Übersetzung Deutsche Übersetzung des Chicagoer Abkommens (PDF; 269 kB)). Das Abkommen schreibt also vor, dass jedes Luftfahrzeug mit einem eindeutigen Kennzeichen beschriftet sein muss, das sich aus dem Staatszugehörigkeitszeichen des Staates, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, und einem nationalen Eintragungszeichen zusammensetzt.
Die Ausführungsbestimmungen zum Artikel 20 sind im Annex 7 festgelegt. Gemäß Abschnitt 2.3 wählt jeder Staat sein Staatszugehörigkeitszeichen aus dem Buchstabenbereich, der ihm von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für die Rufzeichen seiner Funkstationen zugewiesen wurde. Die Wahl ist der ICAO mitzuteilen. Das Eintragungszeichen wird von jedem Staat nach einem eigenen System vergeben. Annex 7 des Abkommens schreibt auch vor, wo und wie das Kennzeichen am Flugzeug angebracht sein muss.
Die Mitgliedsstaaten der ICAO sind verpflichtet, diese Vorgaben in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Wie alle Bestimmungen des Abkommens gelten auch diese nicht für Staatsluftfahrzeuge.
Geschichte
Die Vorschriften der ICAO gehen zurück auf das überarbeitete Luftverkehrsabkommen von Paris von 1932, auf dem das Chicagoer Abkommen von 1944 aufbaut. Darin wurde festgelegt, dass die Stationskennung der Bordfunkstation eines Luftfahrzeugs mit dem Luftfahrzeugkennzeichen übereinstimmen soll.
Für die Stationskennung von Funkstationen waren den Ländern aber schon im Washingtoner Radiotelephonieabkommen von 1927 Buchstabenbereiche zugeteilt worden. Somit konnten die Länder ihre Luftfahrzeug-Staatszugehörigkeitszeichen nur noch aus diesem Bereich wählen. Daneben war im Washingtoner Abkommen auch festgelegt, dass die Stationskennung der Bordfunkstation eines Luftfahrzeugs immer aus fünf Buchstaben bestehen soll. Deshalb umfassen die Luftfahrzeugkennzeichen in vielen Ländern noch heute fünf Buchstaben. (Im Chicagoer Abkommen von 1944 wurde diese Bestimmung dann fallengelassen.)
Zuordnung der Staatszugehörigkeitszeichen
mini|Europäische Staatszugehörigkeitszeichen
Im Washingtoner Radiotelephonieabkommen von 1927 wurde jedem Land ein Buchstabenbereich zugewiesen, aus dem es die Kennungen seiner Funkstationen nehmen musste. Die damaligen Großmächte USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland und Japan erhielten jeweils einen ganzen Buchstabenblock (die USA drei), alle anderen Länder einen Teilbereich eines Buchstabens (siehe auch ITU-Präfix).
+ Buchstabenbereich Land K, N, W USA F Frankreich und Kolonien I Italien und Kolonien CA … CE Chile CF … CK Kanada HA Ungarn HB Schweiz HC Ecuador
Während bei einigen Ländern die Wahl des Bereichs offensichtlich ist (F für Frankreich, I für Italien, G für Großbritannien), ist bei anderen zumindest auf den ersten Blick kein Zusammenhang erkennbar; sie dürften wohl zufällig aus den übrigen Bereichen zugeordnet worden sein (OO für Belgien, PH für die Niederlande). Bei einigen Ländern lässt sich eine bewusste Wahl immerhin vermuten (Cx für Chile und Kanada (Canada), Hx für Ungarn (Hungaria) und Schweiz (Helvetia)). Im Abkommen selbst wird die Zuordnung nicht begründet.
Ursprünglich waren in der Kennung nur Buchstaben und keine Zahlen erlaubt. Diese Regel wurde später geändert, als im Laufe der Entkolonialisierung viele neue Staaten entstanden und keine Buchstabenblöcke mehr verfügbar waren.
Deutschland
Zivil
Die Luftfahrzeugkennzeichen in Deutschland werden in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Anlage 1 festgelegt.LuftVZO Anlage 1, abgerufen am 11. März 2016.
Die hier angegebenen Kennzeichen beziehen sich auf den Zeitraum seit 1955; für die Zeit davor siehe Deutsche Flugzeugkennzeichen bis 1945.
Zivile, nationale Kennzeichen von Luftfahrzeugen in Deutschland bestehen jeweils aus dem Buchstaben „D“ für Deutschland und vier Ziffern für Segelflugzeuge bzw. vier Buchstaben für alle anderen Luftfahrzeuge. Der auf das „D-“ folgende Buchstabe kategorisiert die Art beziehungsweise die maximale Abflugmasse des Luftfahrzeugs. Erstmals eingeführt wurde die neue Kennzeichensystematik am 18. Januar 1955; sie wurde danach mehrfach geändert und ergänzt:Peter-Michael Gerhardt: The West German Civil Aircraft Register from 1955. In: Air-Britain Archive März 2014, , S. 2014/009. bis 1. Juli 1957: Flugzeuge 14–20 t = D-A, danach D-B bis 1. Juli 1957: mehrmotorige Flugzeuge bis 2 t = D-E, danach D-G bis 1. Juli 1959: Motorsegler = D-E, danach D-K bis 1999: Gas- und Heißluftballone/-luftschiffe = D-Name, danach D-O neu ab 1. Juli 1957: D-F neu ab 1982: D-M, D-N neu ab 2021: Luftfunkstellen für unbemannte zivile Luftfahrtsysteme wie Drohnen: D-P
+ Kennzeichen Art Höchstabflugmasse Beispiele D-A Flugzeuge > 20 t Airbus A320, Airbus A330, Airbus A380, Boeing 737, Boeing 747, De Havilland DHC-8-400, Dassault Falcon 7X D-B Flugzeuge 14 – 20 t De Havilland DHC-8-100/200/300, DO-328JET D-C Flugzeuge 5,7 – 14 t Saab 340, Cessna Citation CJ3, Learjet 35, Junkers Ju 52/3m D-E einmotorige Flugzeuge < 2 t Piper PA-28, Cessna 172, Robin DR400, Extra 330 D-F einmotorige Flugzeuge 2 – 5,7 t PC-12, An-2, Cessna 208 D-G mehrmotorige Flugzeuge < 2 t Diamond DA42 Twin Star, CriCri D-H Drehflügler(z. B. Hubschrauber) EC 135, EC 145 D-I mehrmotorige Flugzeuge 2 – 5,7 t Piaggio Avanti, Cessna Citation CJ1+, Piper PA-42 D-K Motorsegler Grob G 109, Scheibe Falke, Super Dimona sowie Segelflugzeuge mit Motor (eigenstartfähig oder mit Heimkehrhilfe) D-L Luftschiffe Zeppelin NT, Prallluftschiffe D-M motorisierte Luftsportgeräte(z. B. Ultraleichtflugzeuge) < 600 kg Webseite der DAEC, abgerufen am 17. April 2019.2. DV LuftGerPV Gesetze im Internet, abgerufen am 17. April 2019. FK 9, Ikarus C42, Shark Aero UL, VL-3 Evolution D-N nichtmotorisierte Luftsportgeräte(z. B. Hängegleiter, Gleitflugzeuge, u. ä.) ProFe Banjo, Windward Performance SparrowHawk D-O Bemannte Ballone GEFA-Flug AS 105 GD D-PUnbemannte Luftfahrtsysteme (ohne Eintragungszeichen in Luftfahrtregistern) DJI Mavic Air, Yuneec Typhoon H3 nichtmotorisierte Segelflugzeuge, wobeixxxx für eine vierstellige Zahl steht LS4, K 8, ASK 13, ASK 21, Discus, Astir, Salto
Beispiel: D-MABC (im Flugfunk nach dem ICAO-Alphabet Delta Mike Alpha Bravo Charlie gesprochen) ist ein motorisiertes Ultraleichtflugzeug.
Das Kennzeichen muss auf beiden Seiten des Flugzeugs am Heck angebracht sein, bei Flugzeugen bis 5,7 t zusätzlich auf der Unterseite der linken Tragfläche. Die Schrift muss kontrastreich und mindestens 30 cm hoch sein. Das Hoheitszeichen (Bundesflagge) hat eine Mindesthöhe von 15 cm. Für andere Arten von Luftfahrzeugen gelten ähnliche Bestimmungen.
Die DDR besaß folgende Staatszugehörigkeitszeichen: 1950–1956 DDR, 1956–1981 DM und 1981–1990 DDR. In den Jahren 1981/82 kam es zu parallel geführten Staatszugehörigkeitszeichen im Flugwesen der DDR.
Militärisch
mini|Ein ehemaliges Militärflugzeug DO-27, das neben dem zivilen auch das alte militärische Kennzeichen trägt
Bei der Luftwaffe der Wehrmacht wurden mehrmotorige, in seltenen Fällen auch einmotorige Flugzeuge mit einem Verbandskennzeichen versehen. Dieses setzte sich zusammen aus einer zweistelligen alphanumerischen Geschwaderkennung links vom Balkenkreuz und zwei Buchstaben rechts davon, die die Stellung des Luftfahrzeuges innerhalb des Geschwaders anzeigten. Solange Flugzeuge noch keiner Luftwaffeneinheit zugeteilt waren, führten sie das ihnen auf Dauer zugeteilte Stammkennzeichen.
Deutsche militärische Luftfahrzeuge der Bundeswehr werden seit 1968 mit einem numerischen System gekennzeichnet, das einen Rückschluss auf Typ und Seriennummer zulässt (z. B. 35+01, mit einem Eisernen Kreuz zwischen den Zahlen). Vor Einführung dieses Systems bestand ein System, bei dem zwei Buchstaben mit drei Ziffern kombiniert wurden. Die Buchstaben standen für die Einheit, der das Luftfahrzeug zugeordnet war. Dabei stand der erste Buchstabe für die Teilstreitkraft und den Geschwadertyp (nur Luftwaffe). Der zweite Buchstabe identifizierte dann, in Verbindung mit dem ersten Buchstaben, die jeweilige Einheit bzw. Dienststelle, welcher das Luftfahrzeug zugeordnet war. Aus den Ziffern konnte teilweise innerhalb der Geschwader/Einheiten die Zuordnung des Luftfahrzeuges zu einzelnen Staffeln erkannt werden.
Militärflugzeuge, denen nach Ausmusterung ein ziviles Kennzeichen zugeordnet wurde, können auf Sonderantrag das ursprüngliche militärische Kennzeichen als Dekoration weiter führen, verwendet wird jedoch ausschließlich das zivile Kennzeichen.
Österreich
mini|Ein in Österreich registrierter Rettungshubschrauber mit dem Kennzeichen OE-XEP
Ihre Gestaltung ist in und in geregelt. Auf das Staatszugehörigkeitszeichen „OE“ und einen Bindestrich folgen drei Buchstaben, wobei der erste die Art des Luftfahrzeugs angibt. Mögliche Anfänge für ein Kennzeichen sind: OE-A, OE-C einmotorig, <2.000 kg Höchstabflugmasse, 1–3 Sitze OE-B Luftfahrzeuge des Bundes (z. B. Bundesministerium für Inneres) OE-D, OE-K einmotorig, <2.000 kg Höchstabflugmasse, >3 Sitze OE-E einmotorig, 2.000–5.700 kg Höchstabflugmasse OE-F mehrmotorig, <5.700 kg Höchstabflugmasse OE-G 5.700–14.000 kg Höchstabflugmasse OE-H 14.000–20.000 kg Höchstabflugmasse OE-I, OE-L >20.000 kg Höchstabflugmasse OE-U Zwischenbewilligungen OE-V Testregistrierungen OE-W Wasser- und Amphibienfahrzeuge OE-X Hubschrauber OE-Y Unbemannte Luftfahrzeuge
Eine Ausnahme von den in Europa üblicherweise fünf Zeichen langen Luftfahrzeugkennzeichen bilden in Österreich Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler. Bei diesen werden die drei Buchstaben nach dem Bindestrich durch vier Ziffern ersetzt und sind demnach sechs Zeichen lang.„Runde“ Tausender werden (Stand Jan. 2013) nicht ausgegeben.
OE-0001 bis OE-0999 reine Segelflugzeuge OE-1001 bis OE-4999 keine Vergabe oder Zuteilung bekannt OE-5001 bis OE-5999 reine Segelflugzeuge OE-6001 bis OE-6999 motorisierte Hängegleiter (syn.: „Deltasegler“ od. „Drachen“) und motorisierte Paragleiter OE-7001 bis OE-7999 aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge OE-8001 bis OE-8999 gewichtskraft-gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Trikes) OE-9001 bis OE-9999 Motorsegler (TMG), eigenstartfähige Segelflugzeuge mit Hilfsmotor und nicht eigenstartfähige Segelflugzeuge mit Heimkehrhilfe
Schweiz
mini|Heißluftballon mit dem Kennzeichen HB-QNZ mini|Rega-Helikopter des Typs EC 145 mit dem Kennzeichen HB-ZRE mini|Pilatus PC-11 mit dem Kennzeichen HB-1505 mini|Airbus A320 mit dem Kennzeichen HB-IHY mini|FFA P-16 mit dem Kennzeichen X-HB-VAD mini|Kunstflugzeug Doflug Bü-133C Jungmeister mit dem Kennzeichen HB-MKM (2016)
Zivil