Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften, abgekürzt InvMaRisk, war eine normeninterpretierende Verwaltungsvorschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Investmentgesellschaften. Das Rundschreiben sollte die aus Sicht der Aufsicht wesentlichen Anforderungen des Investmentgesetz (InvG) zusammenfassen und den Investmentgesellschaften Rechts- und Planungssicherheit verschaffen sowie eine konsistente Anwendungen des InvG sicherstellen. Die InvMaRisk wurden von der Bafin am 10.01.2017 zugunsten der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften, abgekürzt KaMaRisk aufgehoben.

Überblick Das Rundschreiben legte auf der Grundlage des § 9a des Investmentgesetzes (InvG) den Instituten einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltenden Investmentaktiengesellschaften fest.

Aufbau der MaRisk Das MaRisk-Rundschreiben war im Gegensatz zu den MaRisk (BA) nicht modular strukturiert. Die wesentlichen Kernregelungen waren von der Grundidee her weitgehende identisch, aber mit spezifischem Bezug zu den typischen geschäftlichen Aktivitäten der Investmentgesellschaften.

Kernregelungen / Struktur der InvMaRisk Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst insbesondere: ein angemessenes Risikomanagementsystem geeignete Regelungen für die persönlichen Geschäfte der Mitarbeiter geeignete Regelungen für die Anlage des eigenen Vermögens in Finanzinstrumenten angemessene Kontroll- und Sicherheitsvorkehrungen für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen eine angemessene Dokumentation angemessene Kontrollverfahren (einschließlich der Internen Revision)

Das Risikomanagementsystem und die übrigen Kontrollverfahren schafften die Grundlage für die sachgerechte Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans der Gesellschaft und beinhalteten deshalb auch dessen angemessene Einbindung.

Historische Entwicklung Die InvMaRisk stellten die Weiterentwicklung der qualitativen Finanzmarktaufsicht dar, die 1975 mit den Mindestanforderungen für bankinterne Kontrollmaßnahmen bei Devisengeschäften begann.

Weblinks Ausführlicher Artikel über die InvMaRisk

Einzelnachweise

Kategorie:Risikomanagement (Bank)