Der folgende Artikel bietet einen listenartigen Überblick über die im Zuge der als Röhm-Putsch bekannt gewordenen politischen Säuberungswelle der Nationalsozialisten vom 30. Juni bis 2. Juli 1934 ermordeten Personen, soweit sie namentlich bekannt sind.
mini|Am 30. Juni 1934 erstellte Liste der Personen, die an diesem Tag in die Strafanstalt Stadelheim in München eingeliefert wurden. Hitler markierte, nachdem diese Liste ihm am Mittag des 30. Juni vorgelegt wurde, die Namen von sechs SA-Führern, deren Exekution er anordnete, mit einem kurzen Bleistiftstrich (/) vor dem Namen. Anschließend übergab er die Liste an den Kommandeur seiner Leibgarde, Sepp Dietrich, mit dem Hinweis, dass er für die Exekution der abgehakten Männer zu sorgen habe. Diese wurde am Abend des 30. Juni in einem Hof des Gefängnisses vollstreckt. Die Gefängnisverwaltung unterstrich die Namen dieser sechs in Stadelheim erschossenen Männer mit grünem Stift. Weitere Gefangene, die im Laufe des 1. Juli 1934 aus der Anstalt abgeholt und an anderen Orten erschossen wurden, wurden von der Gefängnisverwaltung rot unterstrichen.
mini|Liste der Strafvollzugsanstalt Stadelheim in München mit den dort am 30. Juni 1934 eingelieferten Personen.
Anzahl der Ermordeten Wie der Historiker Hermann Mau in seiner Studie von 1953 über die Röhm-Affäre festgestellt hat, gibt es „kaum einen Vorgang der nationalsozialistischen Zeit, dessen Spuren mit so peinlicher Sorgfalt verwischt worden sind“, wie die Mordaktion vom 30. Juni bis 2. Juli 1934.Hermann Mau: DIE „ZWEITE REVOLUTION“ – Der 30. Juni 1934. In: VJHfZG, Jg. 1 (1953), S. 120. So sind die exakte Anzahl der im Zuge der „Säuberungsmaßnahmen“ Ermordeten, der genaue Ablauf der Entscheidungsprozesse und Vorbereitungsmaßnahmen die der Aktion vorangingen, der Ablauf vieler Verhaftungen und Exekutionen, die Personalien eines großen Teils der ausführenden Täter und viele weitere Einzelheiten bis heute nicht vollständig aufgeklärt.
Unmittelbar nach dem Abschluss der Aktion begann die NS-Regierung, möglichst alle Beweismittel systematisch zu beseitigen, wohl vor allem aus dem Bestreben heraus, sich selbst für den Fall eines künftigen politischen Umbruchs in Deutschland vor einer juristischen Verfolgung zu schützen. Dies lief in der Praxis so ab, dass Hermann Göring, kurz nachdem Hitler am Abend des 1. Juli den Stopp der Mordaktion befohlen hatte, alle Akten im Zusammenhang mit der Röhm-Affäre verbrennen ließ. Die Täter aus der SS wurden durch ihre Vorgesetzten zu einem ehrenwörtlichen Eid verpflichtet, striktes Stillschweigen über ihre Taten während der Aktion bzw. (bei Erschießungen vor großem Publikum) über die Ereignisse, deren Zeuge sie geworden waren, zu wahren. Einige Quellen sprechen auch von der Androhung, dass jeder, der unerlaubt seine Kenntnisse an Dritte weitergeben würde, selbst erschossen würde.
Den Polizei- und Justizbehörden wurden Ermittlungen über die vom 30. Juni bis 2. Juli durchgeführten Mordtaten nur in Ausnahmefällen, so im Fall Kuno Kamphausen, gestattet. Anfang Juli 1934 erstellte der Kriminalkommissar Franz Josef Huber im Geheimen Staatspolizeiamt aufgrund der aus dem ganzen Reich einlaufenden Meldungen der untergeordneten Gestapo- und SD-Dienststellen eine amtliche Todesliste mit 77 Namen. Nachdem Hitler diese Liste von Heinrich Himmler vorgelegt bekommen und sie gebilligt hatte, durfte die Justiz nur noch die Ermordung solcher Menschen untersuchen, die nicht auf der 77er-Liste standen. Vermutlich entsprechen die 77 Personen, die Hitler in seiner Reichstagsrede vom 13. Juli als die Gesamtzahl der Getöteten angab, den 77 Personen auf der von Huber erstellten Liste.
Während des Reichsparteitags von 1934 konnten Himmler und der Staatssekretär im Justizministerium Roland Freisler Hitler überzeugen, sechs weitere getötete Personen auf die Liste der amtlich gebilligten Morde zu setzen, die somit auf 83 Personen anwuchs.
Seit den 1970er Jahren sind weitere Indikatoren aufgetaucht, die es ermöglichen die Zahl der Opfer weiter einzugrenzen: So konnte der Historiker Günther Kimmel im für das KZ Dachau zuständigen Standesamt Prittlbach die Sterbeurkunden der vom 30. Juni bis 2. Juli in München und Umgebung ermordeten Personen – mit Ausnahme der sieben im Gefängnis Stadelheim erschossenen SA-Führer (deren Tod beim Standesamt München II beurkundet wurde) – ausfindig machen. Zusätzlich zu sechzehn im Münchener Raum getöteten Personen, deren Namen sich auch auf der offiziellen Totenliste der Gestapo fanden, stieß Kimmel dort noch auf Sterbeurkunden für fünf weitere Personen, die während der Mordaktion im KZ Dachau umgebracht worden waren, deren Namen aber nicht in die Totenliste der Gestapo aufgenommen worden waren (nämlich: Adler, Gans, Häbich, Hereth, und Wilhelm Eduard Schmid).Günther Kimmel: „Das Konzentrationslager Dachau“, in: Bayern in der NS-Zeit, Bd. II, Wien 1979, S. 366. Wolfram Selig konnte wiederum Anfang der 1990er Jahre das Ministerialbuch des Münchener Krematoriums, in dem in den Tagen nach der Säuberungsaktion die Leichen der in München ermordeten Opfer verbrannt worden waren, ausfindig machen. In diesem sind die Namen von 28 Personen (nämlich die 23 Personen, die auch auf der offiziellen Totenliste auftauchen, sowie die fünf Personen, die Kimmel im Sterberegister des Standesamtes Prittlbach eruiert hatten) mit dem Hinweis verzeichnet, dass sie im Zusammenhang mit der Röhm-Affäre auf Veranlassung der Politischen Polizei verbrannt wurden.Wolfram Selig: „Die Opfer des Röhm-Putsches in München“, in: Winfried Becker, Werner Chrobak (Hrsg.): Staat, Kultur, Politik. Beiträge zur Geschichte Bayerns und des Katholizismus. Festschrift zum 65. Geburtstag von Dieter Allbrecht. Kallmünz 1992, S. 346. Aus der exakten Übereinstimmung der einerseits in den Sterberegistern den Standesämter Prittlbach und München II und andererseits im Verbrennungsbuch des Krematoriums verzeichneten Münchener Opfer ist später geschlossen worden, dass es zumindest in München keine weiteren – oder allenfalls eine geringe Zahl weiterer – Opfer gegeben hat.
Geographisch sortiert starben 27 Personen in Berlin und Umgebung (davon 2 in Potsdam), 28 Personen in München und Umgebung, 21 Personen in Schlesien (davon 9 in der Umgebung von Breslau, 4 in Hirschberg, 2 in Leobschütz, 2 in Landeshut, 1 in Glogischdorf, 1 in Schweidnitz, 1 Boberröhrsdorf und 1 in Waldenburg), 5 in Dresden, 2 im KZ Lichtenburg, 1 Person in Ellwangen, 1 Person in Gießen, 1 Person in Tilsit, 1 Person in Plauen, 1 Person in Deutsch-Eylau, 1 Person in Stettin und 1 Person an einem unbekannten Ort.
Angaben zur Opferzahl in der zeitgenössischen Presse und Publizistik In der deutschen Presse durften aufgrund der Vorgaben des Propagandaministeriums nur wenige Opfer namentlich genannt werden: Dies waren die sechs im Gefängnis Stadelheim erschossenen SA-Führer, des Weiteren Ernst Röhm, Gruppenführer Karl Ernst sowie General Kurt von Schleicher und seine Frau. Durch die Veröffentlichung des Wortlauts von Hitlers Reichstagsrede vom 13. Juli wurde außerdem der Standartenführer Julius Uhl als getötet bekannt.
Die ausländische Presse bemühte sich in den folgenden Monaten, die tatsächliche Zahl der getöteten Personen zu eruieren, konnte aber aufgrund der Entfernung zu den Tatorten und der Schwierigkeit, aussagewillige Zeugen aus Deutschland zu finden, nur sehr vage Angaben liefern. Die internationalen Presseberichte aus den Wochen unmittelbar nach den Erschießungen präsentierten überaus hohe Opferzahlen, die von der späteren Forschung weitgehend verworfen wurden. Außerdem wurden zahlreiche Personen fälschlicherweise als getötet angegeben, deren Überleben später festgestellt werden konnte, so zum Beispiel der Potsdamer Polizeipräsident Wolf-Heinrich von Helldorff, der bayerische Monarchistenführer Graf Guttenberg und Walther Schotte. So gab der Daily Telegraph vom 7. Juli die Zahl der getöteten Personen mit 255 an, während der Manchester Guardian sie in seiner Ausgabe vom 26. Oktober 1934 mit „etwa 1000“ bezifferte. Das Neue Wiener Journal veranschlagte sie wiederum mit „1184“. Die Autoren des im Herbst 1934 in Paris veröffentlichten Weissbuchs über die Erschießungen vom 30. Juni 1934 behaupteten, Gewissheit zu besitzen, dass mehr als 1000 Personen während der Röhm-Affäre umgebracht worden seien, von denen sie allerdings nur 113 namentlich aufführen,Weissbuch, S. 69 gibt an, es sei den Verfassern „gelungen 115 Personen [die ermordet wurden] namentlich festzustellen“. Beim Nachzählen kommt man auf 113 namentlich genannte Personen sowie zwei Personen, die mit ihrer Tätigkeit (Kellner und Zapfmeister) benannt werden. von denen sich ebenfalls einige später als definitiv nicht ermordet erwiesen. Der Historiker Wolfgang Sauer nannte die im Ausland veröffentlichten hohen Opferzahlen in den 1950er Jahren Phantasterei, obwohl er selbst von 150 bis 200 Ermordeten ausging. Unklar ist, inwieweit die verschiedenen überhöhten Opferzahlen, die im Ausland lanciert wurden, ehrliche Missverständnisse und Irrtümer oder in einigen Fällen auch bewusste Falschangaben waren, die aus politischen Gründen von NS-Gegnern in die Welt gesetzt wurden, um die ohnehin bedenklichen Zustände im Deutschen Reich in der Wahrnehmung des Auslandes weiter zu dramatisieren.
Angaben zur Opferzahl in der Forschungsliteratur In der wissenschaftlichen Forschung sind die Angaben zur Zahl der Getöteten seit den 1950er Jahren umstritten: Hermann Mau ging Anfang der 1950er Jahre von 150 bis 230 Toten aus. Wolfgang Sauer schätzte 1960 die Zahl auf 150 bis 200 Tote, was vom israelischen Historiker Charles Bloch in seiner Studie zur Röhm-Affäre von 1970 bestätigt wurde.Wolfgang Sauer in Die nationalsozialistische Machtergreifung: Studien z. Errichtung der totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34. Karl Dietrich Bracher; Wolfgang Sauer; Gerhard Schulz, Köln 1960. S. 963.Charles Bloch: Die SA und die Krise des NS-Regimes 1934, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1970, S. 104 Karl Martin Graß meinte 1968: „eine genaue Analyse aller Fälle zeigt, […] (dass) die Zahl der Ermordeten bei 85“ lag.Karl Martin Graß: Edgar Jung, Papenkreis und Röhmkrise, S. 292. Hans Mommsen kritisierte Blochs Einschätzung in seiner 1971 veröffentlichten Rezension seines Buches und insistierte, dass die „Schätzungen von 150 bis 200 Opfern“ veraltet seien und dass längst „unwiderleglich nachgewiesen“ sei, dass es sich „insgesamt um 85 Opfer“ gehandelt habe.Hans Mommsen: Auf falscher Fährte, in: Die Zeit vom 26. Februar 1971.
Michael Salewski schrieb in seinem Beitrag Die bewaffnete Macht im Dritten Reich 1933–1939 in Deutsche Militärgeschichte Band IV über „mindestens“ 200 Ermordete.Michael Salewski: Die bewaffnete Macht im Dritten Reich 1933–1939. In: Wehrmacht und Nationalsozialismus 1933–1933. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, München 1983 (Deutsche Militärgeschichte, Bd. 4). Bernard&Graefe, München 1979, S. 76. In seiner Himmler-Biographie von 2008 sprach Peter Longerich davon, dass „etwa 150 bis 200 Personen“ hingerichtet worden seien.