__NOTOC__ Die eidgenössische Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei.
Anlass der Initiative war die am 25. September 2009 von der Bundesversammlung verabschiedeteAB 2009 N 1828, AB 2009 S 1004. Vorlage «Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern»Geschäft 09.045 auf der Website des Parlaments; Text des verabschiedeten Erlasses (AS 2010 455; PDF; 491 kB), vgl. auch die Botschaft des Bundesrates (BBl 2009 4729; PDF; 701 kB).. Diese Vorlage führte einen zusätzlichen Steuerabzug für die Fremdbetreuung eines Kindes ein (bei der direkten Bundessteuer bis zu 10 000 Schweizer Franken pro Kind bis 14 Jahren, der Höchstbetrag für die kantonalen Steuern wird von den Kantonen festgesetzt).
Am 2. Dezember 2009 beschloss der Zentralvorstand der SVP Schweiz die Lancierung einer Initiative, die verlangte, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, von einem mindestens gleich hohen Steuerabzug profitieren.SVP lanciert Familieninitiative, NZZ Online am 5. Dezember 2009. Nachdem die Delegiertenversammlung diesen Entscheid sanktioniert hatte, wurde die Initiative am 18. Dezember 2009 eingereicht und am 26. Januar 2010 von der Bundeskanzlei im Bundesblatt publiziert.Vorprüfung der Bundeskanzlei (PDF; 489 kB) vom 12. Januar 2010 (BBl 2010 281); Gleiche Kinderbetreuungsabzüge für alle Eltern NZZ Online am 26. Januar 2010. Somit lief die Sammelfrist am 26. Juli 2011 ab. Am 24. November 2013 wurde sie in einer Volksabstimmung mit einem Neinstimmenanteil von 58,5 % verworfen. Das Ständemehr wurde deutlich verfehlt: 20½ Stände lehnten die Initiative ab. In 2½ Ständen wurde die Initiative angenommen (Uri, Schwyz, Appenzell Innerrhoden).
Die Initiative wurde von der CVP vom 5. Dezember 2009., der FDP. Medienmitteilung der FDP Schweiz vom 15. April 2013 und der SPMedienmitteilungen der Vizepräsidentin der SP Schweiz vom 26. Januar 2010. abgelehnt. Unterstützt wurde sie von der SVP und der EDU, Bieler Tagblatt, 8. Mai 2010..
Initiativtext Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101). wird wie folgt geändert:
Abs. 4 (neu) Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Weblinks Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» in der Datenbank Swissvotes Website der Initianten Website der Gegner Website der Bundeskanzlei zur Initiative politnetz.ch: Schlussabstimmung im Nationalrat zur Familieninitiative
Einzelnachweise
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