Eine Finanztransaktionssteuer, gelegentlich auch Finanzmarkttransaktionssteuer (, FTT), ist eine Steuer bzw. Mikrosteuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Sie gehört zu den Verkehrsteuern.

Geschichte mini|hochkant|John Maynard Keynes (1933)

Eine der ersten Überlegungen zu einer Finanztransaktionssteuer in Bezug auf den Aktienmarkt geht auf John Maynard Keynes nach der Great Depression aus dem Jahre 1936 zurück.John Maynard Keynes: The General Theory of Employment, Interest and Money. 1936, S. 105. Stephen Spratt: A Sterling Solution. 2006, S. 17. Keynes argumentierte, dass durch die Verminderung der kurzfristigen Spekulation durch die Finanztransaktionssteuer sich Unternehmen mehr auf langfristige nachhaltige Gewinnmaximierung fokussieren könnten.

Keynes sah aber auch gleichzeitig die bis ins 21. Jahrhundert anhaltende Diskussion und das von Gegnern der Finanztransaktionssteuer immer wieder angeführte Problem, dass eine Finanztransaktionssteuer zu geringerem Handelsvolumen und geringerer Liquidität führen könne.

Ferner wird das Prinzip der Finanztransaktionssteuer häufig auch mit der 1972 von James Tobin vorgeschlagenen Tobin-Steuer verbunden. Tobin war der Auffassung, dass eine Finanztransaktionssteuer auf Devisengeschäfte eine wirksame Möglichkeit wäre, die Auswirkungen einzudämmen, die das Finanzkapital durch die ungehemmte Möglichkeit der Verschiebung – insbesondere nach dem Ende des Bretton-Woods-Systems – auf die realen wirtschaftlichen Kosten der Länder beziehungsweise Volkswirtschaften haben kann.

In Europa geriet die Diskussion über die Finanztransaktionssteuer mit der Einführung des Euros Ende des 20. Jahrhunderts in den Hintergrund, da die einheitliche Währung Währungsspekulationen unmöglich machte. Die Russlandkrisen und die Asienkrise in den 1990er Jahren führten jedoch zum Wiederaufleben der Diskussion über die potenziellen Vorteile einer Finanztransaktionssteuer primär im Bereich der Devisentransaktionen. Im Zuge der weltweiten Finanzkrise ab 2007 wurde insbesondere in Europa und dort insbesondere in Deutschland eine politische Diskussion bezüglich einer Einführung einer Finanztransaktionssteuer angeregt.Petition auf Einführung einer Finanztransaktionssteuer (abgefragt am 18. Mai 2010) Die entsprechenden Verhandlungen der EU-Kommission führten jedoch bisher nicht zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer, was Beobachter auf Lobbyarbeit der Finanzbranche zurückführen.S. Schulmeister: Die vernünftigste Steuer in unserer Zeit. Le Monde diplomatique, deutsche Ausgabe, Dezember 2014, S. 1 + 10 ff. (, abgefragt am 2. Juni 2016)

Entwicklung von Finanztransaktionssteuern Ein Beispiel für Finanztransaktionssteuern sind die Stempelsteuer des Deutschen Reiches auf Wertpapiere oder Urkunden nach dem Gesetz über die Reichsstempelabgabe vom 1. Juli 1881Börsensteuer. In: Meyers Konversations-Lexikon 1888. Band 3, Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1885–1892. (online) und die Reformierung durch die Kapitalverkehrsteuer nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz vom 8. April 1922Walter Bayer, Mathias Habersack: Aktienrecht im Wandel. Mohr Siebeck, 2007, ISBN 978-3-16-149242-6, S. 518. bis zum Außerkrafttreten am 1. Januar 1992 im Zuge des Finanzmarktförderungsgesetzes vom 22. Februar 1990.

Bis heute wurden in vielen Ländern verschiedene Kapitalverkehrsteuern eingeführt, die allerdings immer nur Teilaspekte des Finanzmarktes abdeckten bzw. abdecken. Am häufigsten ist die Börsenumsatzsteuer, die auf Umsätze an Wertpapierbörsen erhoben wird. Nur für Neuemissionen greift die Emissionsabgabe in der Schweiz, während die Umsatzabgabe den Handel mit Wertpapieren erfasst, aber umfassende Ausnahmetatbestände kennt.

Finanztransaktionssteuern gibt es derzeit nur in zwei Ländern: Im August 2012 führte Frankreich eine begrenzte Finanztransaktionssteuer ein (siehe Abschnitt Situation in Frankreich), im März 2013 folgte Italien bei Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 500 Millionen Euro (siehe Abschnitt Situation in Italien).

In ihrem Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union im Zeitraum 2014–2020 hat die Europäische Kommission die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer (siehe Abschnitt EU-Finanztransaktionssteuer) vorgesehen.EU plant Finanzsteuer. In: Der Standard. 30. Juni 2011. (PDF; 147 kB) vom 28. September 2011.

Keine konkreten Finanztransaktionssteuern, sondern in der Diskussion befindliche Modelle sind die Tobin-Steuer und die Robin-Hood-Steuer.

Finanztransaktionssteuern in der Europäischen Union EU-Finanztransaktionssteuer mini|EU-Finanztransaktionssteuer (Stand: März 2012):

Laut Eurobarometer 2010 befürworteten 61 % der EU-Bürger die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Im September 2011 legte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU vor, . Original: „to make the financial sector pay its fair share“ Die EU-Kommission wies darauf hin, dass der gering besteuerte Finanzsektor im Zuge der Finanzkrise mit 4600 Milliarden Euro unterstützt wurde.

Der Steuersatz sollte 0,1 Prozent auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivate von Aktien und Anleihen betragen. Devisengeschäfte am Spotmarkt sowie andere Derivate sollen von der Steuer befreit sein. In Summe ließen sich laut internen Berechnungen der Europäischen Kommission dadurch rund 50 Milliarden Euro einnehmen,EU-Direktive: Brüssel will Finanztransaktionssteuer schon 2014. In: Der Standard, 23. September 2011. die großteils den Mitgliedsländern zugutekommen sollen.

Im Frühjahr 2012 starteten neun EU-Länder einen neuen Vorstoß, eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene einzuführen, scheiterten aber vor allem am Widerstand der beiden Nicht-Euro-Länder Großbritannien und Schweden. Die Alternative, die Steuer nur in der Eurozone einzuführen, scheiterte wiederum am Widerstand von Luxemburg und den Niederlanden.

Im Juni 2012 wurde die Zielsetzung einer Einführung in der gesamten Eurozone aufgegeben. Die verbleibenden EU-Länder einigten sich darauf, die Finanztransaktionssteuer nunmehr nur in den befürwortenden Ländern einzuführen. In: focus.de.Schäuble sucht die Koalition der Willigen. In: zeit.de. Juni 2012. Die Basis dafür findet sich im EU-rechtlichen Rahmen einer sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ von mindestens neun EU-Ländern, die sich daran beteiligen. Anfang Oktober hatten mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Portugal und Slowenien jedoch erst sieben Länder ihre Beteiligung zugesagt und auch ihren diesbezüglichen schriftlichen Antrag bei der EU-Kommission eingebracht. Am EU-Finanzministerrat in Luxemburg am 9. Oktober 2012 sollten – um die Mindestzahl von neun zu erreichen – noch Italien und Spanien umgestimmt werden, um sich an der Finanztransaktionssteuer zu beteiligen. Nicht nur wurde dieses Ziel zum Ende des Ministerrates erreicht, es schlossen sich auch noch Estland und die Slowakei an, sodass nun insgesamt elf EU-Länder die Transaktionssteuer einführen werden.Überraschende Einigung: Die Finanztransaktionssteuer kann starten – zumindest im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU. In: ORF.at, 9. Oktober 2012. Abgerufen am 10. Oktober 2012.Elf EU-Staaten wollen Finanzmarktsteuer einführen. In: zeit.de. 9. Oktober 2012.Durchbruch bei Finanzsteuer – Elf Länder sind dabei. In: welt.de. 9. Oktober 2012. Die Details sollten bis Weihnachten 2012 ausgearbeitet werden. Offen waren u. a. die Fragen danach, was konkret wie besteuert werden soll und in welche Budgets die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer fließen sollen: Ob die Erträge in den nationalen Budgets bleiben oder dem gemeinsamen EU-Budget zugeführt werden sollen, wobei sich bei letzterem auch die Frage stellt, ob die nationalen Zahlungsverpflichtungen der beteiligten Länder gegenüber dem EU-Haushalt um diese Beträge reduziert werden. Nach Meinung der damaligen österreichischen Finanzministerin Fekter wäre dies auch ein Anreizsystem, dass sich doch noch weitere Länder an der Transaktionssteuer beteiligen. Großbritannien und Polen hingegen forderten von den Ländern der verstärkten Zusammenarbeit, dass die fertigen Konzepte den nicht beteiligten Ländern zur Prüfung auf EU-Auswirkungen vorgelegt werden – und sogar (so von Seite Polens geäußert) dem Paket von allen EU-Ländern zugestimmt werden müsste.Fekter will Entlastung für Österreich: „Haben erst Autobahnauffahrt geschafft“. In: ORF.at. 9. Oktober 2012. Abgerufen am 10. Oktober 2012.

Am 22. Januar 2013 beschloss der Rat der EU-Finanz- und Wirtschaftsminister in Brüssel, dass die elf Staaten Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien die Finanztransaktionssteuer einführen dürfen. Die Steuer soll möglichst alle Finanzinstrumente erfassen und eine breite Bemessungsgrundlage mit einem niedrigen Steuersatz haben.http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/ecofin/134949.pdf PDF-Datei; 76 kB Im gleichen Jahr beendete Frankreich seine Unterstützung für eine so umfassende Steuer nach dem Widerstand aus der Lobby der Finanzdienstleister, aus Sicht von Kritikern vor allem durch Goldman Sachs.

Eine Klage Großbritanniens gegen eine Einführung der Finanztransaktionssteuer in den elf Staaten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit wies der Europäische Gerichtshof am 30. April 2014 ab.

Nachdem Estland im Dezember 2015 aus den Verhandlungen ausstieg, befanden sich 2017 die verbleibenden zehn Länder weiterhin in Verhandlungen. Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2017 stellten einige Parteien ihre Haltung zu einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene klar: Während die Grünen und die CDU weiterhin an der Einführung einer solchen Steuer festhalten wollen, zeigte sich die FDP eher skeptisch. Vor dem Hintergrund des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs und der somit vermuteten Verlagerung von Finanzinstitutionen aus London weg hin zu anderen Finanzstandorten in der EU gibt es Anzeichen, dass einige Regierungen die Attraktivität nationaler Standorte nicht durch die Einführung einer solchen Steuer mindern wollen. Nachdem Frankreichs Präsident Emmanuel Macron im Rahmen einer Grundsatzrede zur Europäischen Union zwar die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer befürwortete, sie jedoch nur auf Aktien, nicht jedoch auf Derivate anwenden wollte, herrschte weiterhin Uneinigkeit über die konkrete Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene.

Im Juni 2019 verständigten sich die zehn Länder auf einen Vorschlag aus Frankreich und Deutschland, nach dem die Finanztransaktionssteuer lediglich Käufe und Verkäufe von Aktien betrifft und ab 2021 gelten soll. Die Höhe steht noch nicht fest; nach der von Finanzminister Olaf Scholz vorangetriebenen Vereinbarung sollen mindestens 0,2 Prozent pro Transaktion erhoben werden.

Kritiker wenden ein, dass nur 10 % aller Finanztransaktionen von der in dieser Form vorgeschlagenen Steuer betroffen wären. Ein Gutachten im Auftrag der österreichischen Regierung geht sogar von nur 1 % aus. Demnach wäre das Aufkommen durch die Steuer nur 2,3 Milliarden Euro statt mindestens 28,3 Milliarden Euro. Auch der österreichische Bundeskanzler Kurz bemängelte, dass hochspekulative Geschäfte und Derivate von der Steuer ausgenommen seien. Österreichs Finanzminister Blümel kritisierte, der Vorschlag aus Paris und Berlin sei „genau das Gegenteil von dem, was die [EU-]Kommission vor einigen Jahren vorgeschlagen hat.“ Der Befürworter der Finanztransaktionsteuer Stephan Schulmeister macht die erfolgreiche Lobbyarbeit von Goldman Sachs dafür verantwortlich, dass spezielle Finanztransaktionen (bei denen Wertpapiere von den Beteiligten hin- und wieder zurückwechseln) von den Plänen der kooperierenden Ländern ausgenommen wurden.

Situation in Frankreich