Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ehemals Die Deutsche Bibliothek (DDB), ist die zentrale Archivbibliothek für alle Medienwerke in deutscher Sprache aus dem In- und Ausland und das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands.

Die Deutsche Nationalbibliothek hat zwei Standorte: Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei, seit 2010 auch Deutsches Musikarchiv) und Frankfurt am Main (ehemals Deutsche Bibliothek).

Sie erfüllt die Aufgaben einer Nationalbibliothek ab dem Erscheinungsjahr 1913. Ihre vordringlichste Aufgabe ist zu sammeln, zu verzeichnen und die Medienwerke der Öffentlichkeit zur freien Verfügung zu stellen. Sie ist die größte Bibliothek Deutschlands und im deutschen Sprachraum sowie eine der größten Bibliotheken der Welt.

Name Die Bezeichnung Deutsche Nationalbibliothek, die durch das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek im Jahr 2006 eingeführt worden war, wurde kritisiert.Siehe auch die Diskussion in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 19. Januar 2006, Plenarprotokoll 16/11 (PDF; 1,5 MB), S. 769–776. Im Gegensatz zu Nationalbibliotheken anderer Länder beginne das Sammelgebiet im Wesentlichen erst mit dem Erscheinungsjahr 1913, ältere deutschsprachige Literatur wäre durch mehrere Bibliotheken im Rahmen des Programms Sammlung Deutscher Drucke erworben; fremdsprachige Literatur des Auslandes wird repräsentativ vor allem von den Sondersammelgebietsbibliotheken, einschließlich der Zentralen Fachbibliotheken, gesammelt. Klassisch liegt diese Aufgabe ebenfalls bei der Nationalbibliothek, weshalb bisher in der Fachliteratur von einer verteilten Nationalbibliothek gesprochen wurde.Zum Beispiel in:

Insbesondere die beiden großen Universalbibliotheken der Bundesrepublik Deutschland, die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbibliothek, bewerteten die Namensänderung eher negativ, weil sie den Eindruck hätten, dass dadurch ihre Rolle im Bereich der Literaturversorgung nicht ausreichend gewürdigt würde. Nach einer gemeinsamen Erklärung der Leiter der Deutschen Nationalbibliothek und der Staatsbibliotheken in Berlin und München ändert die Umbenennung „nichts an der arbeitsteiligen Wahrnehmung nationalbibliothekarischer Aufgaben im Sinne des bewährten Modells einer Virtuellen Nationalbibliothek, das seine Leistungsfähigkeit und Reputation erst aus der gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung gewinnt“.Rolf Griebel, Elisabeth Niggemann, Barbara Schneider-Kempf: Die Deutsche Nationalbibliothek und die Staatsbibliotheken in Berlin und München definieren ihre zukünftige Wahrnehmung nationalbibliothekarischer Aufgaben. In: Bibliotheksdienst. Bd. 40 (2006), , H. 11, S. 1316 (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. Band 53) 2006, , H. 6, S. 304.

Mit einem Abstand von zehn Jahren bezeichnete 2016 der Urheberrechtler Eric W. Steinhauer die damalige Debatte um die Umbenennung der Bibliothek als „kaum noch nachvollziehbar“. Das Thema habe sich seitdem „vollkommen erledigt“.

Geschichte Im deutschen Sprachraum gab es aufgrund der föderalen Struktur und geschichtlichen Entwicklung bis 1912 keine Bibliothek, welche die nationalbibliothekarischen Aufgaben zentral betreute. Die Aufgaben übernahmen mehrere große national bedeutende Bibliotheken für ihre jeweiligen Länder. Für Bayern war dies die Bayerische Staatsbibliothek und für Preußen die Preußische Staatsbibliothek, heute Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz. Weitere Länderbibliotheken handelten entsprechend.

Vor 1912 Ein früher Vorschlag zur Einrichtung einer deutschen Nationalbibliothek wurde im Oktober 1843 an die Preußische Akademie der Wissenschaften herangetragen und abgelehnt. Karl Bernhardi, der als Bibliothekar in Kassel Nachfolger von Jacob Grimm war, schlug die Einrichtung einer deutschen Nationalbibliothek mit Pflichtexemplarrecht vor, da die damaligen Regionalbibliotheken nur Gelehrten in ihrer nächsten Umgebung zugänglich waren. Der erste Versuch einer deutschen Nationalbibliothek ist die inzwischen unter dem Namen Reichsbibliothek bekannte Paulskirchenbibliothek, als deren Reichsbibliothekar der Sinologe Johann Heinrich Plath fungierte. Die Sammlung von mehreren tausend Bänden wurde ursprünglich 1848/49 von deutschen Buchhändlern der Paulskirchenversammlung als Grundstock einer Parlamentsbibliothek zur Verfügung gestellt. Sie befindet sich inzwischen in der Deutschen Bücherei in Leipzig.. In: uni-goettingen.de, abgerufen am 2. Januar 2024. Schließlich erarbeitete Hofrat Erich Ehlermann für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels einen Entwurf für eine Reichsbibliothek.Gerhard Menz (Hrsg.): Der deutsche Buchhandel der Gegenwart in Selbstdarstellungen. Heft 1: Erich Ehlermann. Verlag von Felix Meiner, Leipzig 1925.

1912 bis 1945

mini|Haupteingang des Hauptgebäudes in Leipzig

Am 3. Oktober 1912 wurde in Leipzig die „Deutsche Bücherei“ als Archivbibliothek gegründet. Gründer war der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, unterstützt durch das Königreich Sachsen und die Stadt Leipzig. Die „Deutsche Bücherei“ sollte das nationale Schrifttum ab 1913 vollständig sammeln und archivieren und als Archiv des deutschen Schrifttums fungieren. Ihr Auftrag war es, die gesamte ab 1. Januar 1913 in Deutschland erschienene deutschsprachige und fremdsprachige Literatur sowie die ausländische Literatur in deutscher Sprache zu sammeln, in einer Nationalbibliografie zu verzeichnen und für jedermann unentgeltlich zur freien Verfügung zu stellen.

1921 wurde der „Deutschen Bücherei“ die Bearbeitung des „Täglichen Verzeichnisses der Neuerscheinungen“ und des „Wöchentlichen Verzeichnisses der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des Buchhandels“ durch den Börsenverein der Deutschen Buchhändler übertragen. 1931 erschienen erstmals die „Deutsche Nationalbibliographie“ in den Reihen A (Neuerscheinungen des Buchhandels) und B (Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels). Die Bearbeitung des „Halbjahresverzeichnisses der Neuerscheinungen des Deutschen Buchhandels“ und des „Deutschen Bücherverzeichnisses“ wurde nun durch die „Deutsche Bücherei“ übernommen. mini|NS-Propagandaminister Joseph Goebbels (Mitte) in der Deutschen Bücherei, links Direktor Heinrich Uhlendahl (1936). 1933 wurde die Deutsche Bücherei dem nationalsozialistischen Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Das NS-Regime traf in Leipzig auf eine, ihm gegenüber durchaus als affirmativ eingestellt zu bezeichnende Haltung seitens der Bibliotheksleitung. Das Bibliotheksdirektorat unter Heinrich Uhlendahl hatte sich 1936 bemüht, das „Augenmerk des Herrn Reichsministers [Goebbels] auf sein schönes Institut zu lenken und diesen zu einem Besuch der Bibliothek“ zu bewegen. Und das mit Erfolg: Denn am 1. März 1936 besuchte NS-Propagandaminister Joseph Goebbles die Deutsche Bücherei in Leipzig (siehe Foto). Goebbels zeigte sich beeindruckt von diesem „gigantischen Riesenwerk“ und beteuerte gegenüber Uhlendahl, dass der Deutschen Bücherei künftig seine „besondere und auch finanzielle Fürsorge“ gelten solle.

Die nationalsozialistischen Maßnahmen zur kulturellen und geistigen Gleichschaltung wurden in Leipzig durch eine Dienststelle der NSDAP überwacht. Politisch missliebige Schriften oder Schriften von Exilanten durften nicht mehr in der Nationalbibliografie angezeigt werden. 1939 bis 1944 erschien die „Liste der in der Deutschen Bücherei unter Verschluss gestellten Druckschriften“. Bereits 1935 verpflichtete eine Anordnung der Reichskulturkammer die ihr unterstellten Verbände, Verlage und Einzelpersonen zur Abgabe ihrer Schriften an die Deutsche Bücherei; dies führte zur ersten gesetzlichen Pflichtexemplarregelung für den deutschsprachigen Raum. Während des Zweiten Weltkriegs lagerte die „Deutsche Bücherei“ rund 1,6 Millionen Bände aus. Trotz Brandschäden erlitt die „Deutsche Bücherei“ nur geringe Kriegsverluste.

1945 bis 1990

mini|Deutsche Bibliothek, Frankfurt am Main, um 1959 mini|hochkant|Beginn der Sammlung nach dem Zweiten Weltkrieg im Magazin in Frankfurt am Main Die „Deutsche Bücherei“ in Leipzig wurde im November 1945 wieder eröffnet, dort erschien auch die „Deutsche Nationalbibliographie“ wieder. Durch die Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen verlor die „Deutsche Bücherei“ aber ihren Status als zentrale Archivbibliothek. In den Westzonen Deutschlands entwickelte sich ein Neuaufbau der buchhändlerischen und bibliothekarischen Institutionen in Frankfurt am Main. Die dort neu gegründete Archivbibliothek erhielt am 4. November 1946 offiziell den Namen „Deutsche Bibliothek“. Am 12. Dezember 1946 erschien dort erstmals die „Bibliographie der Deutschen Bibliothek, Frankfurt am Main“. Damit bestanden im geteilten Deutschland zwei Bibliotheken, welche die Aufgaben und Funktion einer Nationalbibliothek separat für den Osten (spätere Deutsche Demokratische Republik) und Westen (spätere Bundesrepublik Deutschland) wahrnahmen. Die erscheinenden nationalbibliografischen Verzeichnisse waren inhaltlich fast identisch. 1955 erhielt die „Deutsche Bücherei“ das Pflichtexemplarrecht per Anordnung und 1969 die „Deutsche Bibliothek“ per Gesetz.

Nach 1990 mini|Magazin der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die „Deutsche Bücherei“ und die „Deutsche Bibliothek“ zu „Die Deutsche Bibliothek“ mit Standorten in Leipzig und Frankfurt sowie Sitz in Frankfurt vereinigt. Die Deutsche Bücherei hatte damals 8,8 Millionen und die Deutsche Bibliothek (einschließlich des Deutschen Musikarchivs in Berlin) 4,5 Millionen Medieneinheiten. Am 3. Januar 1991 erschien das erste gemeinsame Heft der „Deutschen Nationalbibliographie“. In beiden Häusern wurde weiter parallel das Schrifttum gesammelt und erschlossen, jedoch bestanden Vereinbarungen zur kooperativen Erwerbung und Erschließung. Die Deutsche Bibliothek Frankfurt bezog im Mai 1997 ein neues Gebäude in der Adickesallee. Mit einem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 wurde das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geschaffen. Diese oberste Bundesbehörde übernahm vom Bundesinnenministerium die Rechtsaufsicht. 2006 wurde „Die Deutsche Bibliothek“ durch das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. In: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16. August 2017. in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt. Sie ist zentrale Archivbibliothek und nationalbibliografisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. 2010 wurde das Deutsche Musikarchiv nach Leipzig verlegt.

Hundertjähriges Jubiläum 2012 Am 2. Oktober 2012 fand in Leipzig ein Festakt zum 100. Gründungsjubiläum statt. Das Jubiläumsprogramm umfasste Veranstaltungen in Leipzig und Frankfurt am Main. Außerdem war online die Teilnahme an der Aktion „Wir sind ein Jahrgang!“ In: dnb.de, abgerufen am 16. August 2017. möglich.

Anlässlich des Jubiläums erschien in vier Ausgaben das Magazin HUNDERT. Dies widmete sich allerdings nur zu einem geringen Teil der Historie der Deutschen Nationalbibliothek und ergab in der Außenwahrnehmung ein sehr lückenhaftes Bild. In der Folge veranlasste die Generaldirektion im Jahr 2014, dass zwei nicht dem Haus angehörende Wissenschaftshistoriker, Sören Flachowsky für den Zeitraum 1912 bis 1945 und Christian Rau für den Zeitraum 1945 bis 1990, umfassende bibliothekshistorische Studien zur Hausgeschichte verfassten, die im Jahr 2018 in drei Bänden mit zusammen über 2000 Seiten veröffentlicht wurden.

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