Als Normatag (auch: Norma-Tag) oder gesperrter, großer FesttagBarth-Bartenheim: System der österreichischen administrativen Polizei ... Wien 1829, (2. Band, S. 637) wurde in Österreich ein Tag bezeichnet, an dem öffentliche Musik- und Theateraufführungen untersagt waren. Wenn das Veranstaltungsverbot nur das k. k. Hoftheater betroffen hat, sprach man von einem Hofnormatag. HofnormatageJoseph Kropatachek,W. G. Goutts, Franz Xaver Pichl: Sammlung der Gesetze, Band 52;1828, S. 335. wurden per DekretSammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens, Band 8, 1829, S.xxvii Zahl 247. der Hofkanzlei festgelegt. In Fällen besonderer Hindernisse war „mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage“Oesterreichisch-ungarischer Bau-Kalender für das Jahr 1907; Verlag von Moritz Perles, Wien 1906 (S. 1). möglich.
Allgemeine Normatage, an denen Theatervorstellungen und Konzerte in der k. u. k. Monarchie nicht stattfinden durften, waren im Jahr 1907 die drei letzten Tage der Karwoche, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, der Tag des Fronleichnamfestes, der Weihnachtsabend und der Christtag. Am Ostersonntag, Pfingstsonntag und Christtag war eine Ausnahmegenehmigung zu wohltätigen Zwecken durch die Behörde möglich.
Im Jahr 1906 wurden beispielsweise folgende Normatage festgelegtKalender für Vermessungsbeamte 1906 herausgegeben vom Verein der k. k. Vermessungsbeamten Österreichs; Verlag des Vereines, Wien November 1905 (S. 81–82):
1. Hof-Normatage: 28. Juni (Vorabend des Sterbetages weiland Sr. Majestät Kaiser Ferdinand I.) 9. September (Vorabend des Sterbetages weiland Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Elisabeth) 2. Kirchliche Normatage (ohne nähere Angabe, welche Einschränkungen sich daraus ergeben): Aschermittwoch Mariä Verkündigung die ganze Charwoche (sic) Oster- und Pfingstsonntag Frohnleichnamstag (sic) Maria Geburt Allerheiligen die drei letzten Adventtage der Christtag das Fest des Landespatrones in jedem Kronlande 3. Gesetzliche Normatage (die gleichen wie oben für das Jahr 1907 angeführt)
Die Anzahl der Normatage konnte aber auch ein Vielfaches davon ausmachen. In Jaksch (1830) werden dazu unter dem Stichwort „Schauspieleinstellung“ zusätzlich aufgezählt: alle Freitage, das ganze Jahr hindurch, alle Tage im Advent ab dem 15. Dezember, alle Vorabende aller Frauenfeste, alle Frauentage (Mariä Himmelfahrt, Mariä Verkündigung, Mariä Empfängnis) Allerheiligen und Allerseelen und andere mehr.Peter Karl Jaksch: Gesetzeslexikon im Geistlichen, Religiösen= und Toleranzfache ... für das Königreich Böhmen; Prag 1828. online:(Fünfter Band, S. 267)
In Deutschland gibt es heute noch vergleichbare Regelungen, die sogenannten stillen Feiertage, zum Beispiel mit Tanzverboten.
Einzelnachweise
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