Die Fernmeldehoheit bezeichnet die Legitimation, Fernmeldeanlagen zu betreiben oder ihr Betreiben zu legitimieren. Die Fernmeldehoheit liegt in den meisten Ländern heutzutage beim Staat. Die Staaten regeln über Lizenzen, wer welche Dienstleistung im Bereich der Telekommunikation anbieten darf.

Deutschland In der Bundesrepublik Deutschland ist die Fernmeldehoheit durch das Grundgesetz geregelt. Darin heißt es:

Aufgrund des Postverwaltungsgesetzes vom 24. Juli 1953, geändert durch das Poststrukturgesetz 1998 und das Telekommunikationsgesetz (TKG), übt die Bundesnetzagentur die Fernmeldehoheit in der Bundesrepublik Deutschland aus. Sie vergibt im Rahmen der Fernmeldehoheit auch die Lizenzen für Telekommunikationsunternehmen.

Aktuelle Regelung im Telekommunikationsgesetz:

Österreich In Österreich hat die Fernmeldehoheit ebenfalls Verfassungsrang. Sie wird in der Bundesverfassung geregelt.

In Österreich ist die Kommunikationsbehörde Austria für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig und hat damit auch die Fernmeldehoheit. Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz 2021.

Kategorie:Telekommunikation und Recht Kategorie:Staatsrecht (Deutschland) Kategorie:Öffentliches Recht (Österreich)