+ Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig) ASRalt: Arbeitsstättenrichtlinien, nun: Technische Regeln für Arbeitsstätten (oder Arbeitsstättenregeln) RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen SprengLR Sprengstofflager-Richtlinien TRAS Technische Regeln für Anlagensicherheit TRA Technische Regeln für Aufzüge (aufgehoben am 2. März 2011) TRAC Technische Regeln für Acetylenanlagenund Calciumcarbidlager (gültig bis 31. Dezember 2012) TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen TRB Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (gültig bis 31. Dezember 2012) TRBA Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (gültig bis 31. Dezember 2012) TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit TRD Technische Regeln für Dampfkessel (gültig bis 31. Dezember 2012) TREI Technische Regeln der Elektroinstallation TRF Technische Regel für Flüssiggas TRFL Technische Regel für Rohrfernleitungen TRG Technische Regeln für technische Gase (Druckgase) (gültig bis 31. Dezember 2012) TRGL Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (gültig bis 31. Dezember 2012) TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TRK Technische Richtkonzentration (gültig bis 31. Dezember 2004) TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen TRLV Lärm Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Vibration TROL Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks TROS Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TRR Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (Druckbehälterverordnung) (gültig bis 31. Dezember 2012) TRSK Technische Regeln für Schankanlagen TRWI Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen. Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmungen.

Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik“ angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EU-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI, DVGW}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.

Beispiele Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers Abs. 1 Satz 2 GPSG auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen Abs. 1 Nr. 2 BImSchG auf den „Stand der Technik“, bei der Genehmigung von Anlagen Abs. 2 Nr. 3 AtomG gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik“ in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z. B. bei der Entwässerung von Grundstücken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht eine Reihe von Richtlinien (BSI-TR) die in Projekten des Bundes bindend sind

Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.

Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.

Beispiele für technische Regeln sind die Technischen Regeln Arbeitsstätten oder Technische Regeln Gefahrstoffe.

Siehe auch die Listen der Technischen Baubestimmungen sowie Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1).

ASR · Technische Regeln für Arbeitsstätten +Gliederung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen ASR A1.5/1,2 Fußböden ASR A1.6 Fenster, Oberlichter. Lichtdurchlässige Wände ASR A1.7 Türen und Tore ASR A 1.8 Verkehrswege ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A3.4 Beleuchtung ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung ASR A3.5 Raumtemperatur ASR A3.6 Lüftung ASR A3.7 Lärm ASR A4.1 Sanitärräume ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe ASR A4.4 Unterkünfte ASR V3 Gefährdungsbeurteilung ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ASR V5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen

TRGS · Technische Regeln für Gefahrstoffe

+ Gliederung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung 100 – 199 Begriffsbestimmungen 200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen 300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge 400 – 499 Gefährdungsbeurteilung 500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren 700 – 899 Brand- und Explosionsschutz 900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS

TRD · Technische Regeln für Dampfkessel (aufgehoben) + Gliederung der Technischen Regeln für Dampfkessel 001 Allgemeines, Aufbau und Anwendung 100 ff. Werkstoffe 201 ff. Herstellung 300 ff. Berechnung 401 ff. Ausrüstung und Aufstellung 500 ff. Prüfung 520 Erlaubnis und Anzeigeverfahren 601 ff. Betrieb 701 ff. Dampfkessel der Gruppe II 801 Dampfkessel der Gruppe I 802 Dampfkessel der Gruppe III