mini|hochkant|Frauen in Brunei mit Hidschāb () mini|Frauen in Syrien mit Hidschāb in der Umayyaden-Moschee von Aleppo Hidschab oder HijabDuden: Hidschab.Vgl. auch DWDS (dort auch Hedschab). () ist ein arabischer Begriff, der verschiedene Formen der Abtrennung umfasst und aus der arabischen Grundform abgeleitet ist.Vgl. Hans Wehr: Arabisches Wörterbuch, Wiesbaden 1968, S. 141 f. Der Hidschāb bezeichnet nach islamisch-theologischen Vorgaben insbesondere unterschiedliche Formen der Abtrennung der Frau, speziell in Gestalt der Verschleierung oder der Bedeckung des Kopfes.
Formen des Hidschāb Die wohl bekannteste Variante ist die Verhüllung und Abschirmung der Frau durch ein Kopftuch. Deshalb wird unter Hidschāb häufig ein meist speziell geschneidertes, kapuzenartiges Kopftuch verstanden, das geeignet ist, Haare, Hals, Schulter- und Brustbereich mehr oder weniger ganz zu bedecken, aber das Gesicht frei zu lassen, in der Regel in Kombination mit einem lose fallenden Kleid (Abaya).Vgl. auch Angela Verena Steger: Kleidung und Recht oder: Kämpfe um Kopftuch, Turban und andere Kleidungsstücke. Rechtswissenschaftliche Dissertation, Wien 2008, unter anderem S. 74 („Hidschab“: „Körperbedeckung, welche aus einem Kopftuch und einem weiten, knöchellangen Mantel besteht“). PDF: Online. 50px|mini|Chimar Eine im deutschen Sprachbereich in der Öffentlichkeit seltener anzutreffende Version ist der Chimar, ein Kleidungsstück, das, besonders als Gebetskleidung apostrophiert, Kapuze und Mantel kombiniert, Kopf, Hals und Oberkörper, oder sogar die Beine bis zu den Unterschenkeln mit lose fallendem Stoff bedeckt, aber auch das Gesicht frei lässt; darunter wird ein langer Rock oder die Pluderhose Sirwal getragen. Das in Iran getragene MaghnaeNatalie Amiri: Zwischen den Welten. Von Macht und Ohnmacht im Iran. Aufbau, Berlin 2021, ISBN 978-3-351-03880-9; Taschenbuchausgabe ebenda 2022, ISBN 978-3-7466-4030-3, S. 65. ist eine bis zur Brust reichende Kopfbedeckung für Frauen.
Unter den Begriff Hidschāb im weiten Sinne fallen auch Schleier, die Körper und Gesicht mehr oder weniger ganz bedecken, wie z. B. der Niqab oder die Burka. Diese und weitere Formen sind im Abschnitt „siehe auch“ zu finden.
Zu den über die Bekleidung hinausgehenden Maßnahmen, die der islamische Hidschāb üblicherweise einschließt, gehören: die Zugänglichkeit der Frau nur für diejenigen Männer, die in einem die Heirat ausschließenden Verwandtschaftsverhältnis (Mahram-Verhältnis) zu ihr stehen, die Verhüllung der Frau vor allen Männern, die nicht in einem Mahram-Verhältnis zu ihr stehen, der Rückzug der Frau in das Frauengemach im Haus bei Besuch von Männern, die zu diesem Kreis zählen, die Verhüllung der Frau beim Ausgang auf der Straße und in der Öffentlichkeit.Vgl. Knieps 173. In Indien und Pakistan werden diese Vorschriften auch mit dem persischen Wort Parda bezeichnet, das die gleiche allgemeinsprachliche Bedeutung hat wie das arabische Wort hidschāb („Vorhang“, „Schleier“).
Die Nichteinhaltung der Hidschāb-Vorschriften und das Aufdecken des Schleiers werden auf Arabisch Sufūr () genannt.
Hidschāb im Koran Das Wort Hidschāb kommt im Koran an verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Bedeutungen vor.Vgl. dazu Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. 193, S. 365. In Sure 7:46 bezeichnet es die Trennwand zwischen den Insassen der Hölle und den Bewohnern des Paradieses, in Sure 17:45 und 41:5 die Trennwand zwischen Mohammed und den Ungläubigen, in Sure 42:51 die Trennwand zwischen Gott und Mensch beim Prozess der Offenbarung. In Zusammenhang mit Frauen wird das Wort in Sure 19:17 und 33:53 erwähnt. Als Grundlage für das islamische Gebot der Verhüllung und Abschirmung der Frau dient der Koranvers Sure 33:53, der auch Hidschāb-Vers () genannt wird. Darin heißt es:
Die zentrale Passage des Korans, aus welcher die Verschleierung der Frau durch ein Kopftuch als religiöse Pflicht abgeleitet wird, findet sich in Sure 24:31. Darin heißt es:
Die Einführung des Hidschāb für die Frauen des Propheten Im Hidschāb-Vers werden die Gläubigen aufgefordert, wenn sie die Prophetengattinnen um etwas bitten, dies hinter einer Abschirmung (ḥiǧāb) zu tun. Die islamische Überlieferung kennt verschiedene Offenbarungsanlässe für die Einführung dieser Vorschrift. Eine sehr bekannte Tradition, die auf Anas ibn Mālik zurückgeführt wird, besagt, dass der Vers anlässlich der Ereignisse bei der Hochzeit Mohammeds mit Zainab bint Dschahsch, die im März 627 stattfand, herabgesandt wurde. Der Prophet fühlte sich bei diesem Anlass durch Hochzeitsgäste belästigt, die offenbar ohne Erlaubnis sein Haus betreten und mit seinen Frauen Kontakt aufgenommen hatten. Als Folge dieses Vorfalls sei das Hidschāb-Gebot von Sure 33:53 erlassen worden.Vgl. Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. 1993, S. 183f.
Das Hidschāb-Gebot galt allerdings nur für Mohammeds freie Frauen. Im Zusammenhang mit der Eheschließung mit Safīya bint Huyaiy wird berichtet, dass Mohammed ihr zum Zeichen ihrer Freilassung den Hidschāb auferlegte.Vgl. V. Vacca und Ruth Roded: Artikel „Ṣafiyya“ in The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Bd. VIII, S. 817b.
Nach einem Hadith, der auf ʿĀ'ischa bint Abī Bakr zurückgeführt wird, musste Mohammeds Ehefrau Sauda nach der Auferlegung des Hidschāb einmal ins Freie hinausgehen, um ihre Notdurft zu verrichten. Da sie sehr korpulent war, so heißt es in dem Hadith, erkannte ʿUmar ibn al-Chattāb sie und ermahnte sie, weil sie sich nicht verborgen hatte. Sie kehrte daraufhin zum Propheten zurück und berichtete ihm von dem Vorfall. Er gab daraufhin seinen Ehefrauen die Erlaubnis, zur Verrichtung der Notdurft ins Freie hinauszugehen.Vgl. Sahīh al-Buchārī, Kitāb Tafsīr al-Qurʾān, Bāb Sūrat al-Aḥzāb Nr. 4517. Sofern dieser Bericht eine tatsächliche Begebenheit widerspiegelt, ist er ein Indiz dafür, dass der Hidschāb die Verhüllung des Gesichts einschloss.
mini|hochkant|Frau aus Malaysia mit Hidschāb beim Frühlingsfest 2009 in Moskau Ausweitung des Hidschāb-Gebots auf andere Frauen Zwar bezieht sich der Hidschāb-Vers nur auf die Frauen des Propheten, doch wurde er mit anderen sinnverwandten Koranversen (Sure 33:59 und Sure 24:31) zusammengelesen, die auf die Frauen der Muslime im Allgemeinen bezogen sind, und daraus abgeleitet, dass das Hidschāb-Gebot für alle muslimischen Frauen gilt.Vgl. Hartmut Bobzin: Der Koran. Eine Einführung. 5. Auflage. 2004, S. 80. Der wahhabitische Gelehrte Abd al-Aziz ibn Baz, der von 1992 bis 1999 Großmufti Saudi-Arabiens war, meinte, aus diesem Vers das Verhüllungsgebot der Frau sogar direkt ableiten zu können. In seinem Traktat „Der Schmuck und die Gefahr der Teilhabe der Frau am Arbeitsplatz des Mannes“ (at-tabarruǧ wa-ḫaṭar mušārakat al-marʾa li-r-raǧul fī maidān ʿamali-hī) schrieb er über den Hidschāb-Vers:
Verschiedene islamische Gemeinschaften legen den Hidschāb unterschiedlich aus, so verzichten Aleviten komplett auf ihn, da sie aus den entsprechenden, im Koran angeführten Stellen keine Pflicht für den Hidschāb ableiten. Mehrere arabische Frauenrechtlerinnen, so zum Beispiel Nazīra Zain ad-Dīn, kämpften in den 1920er Jahren gegen das Hidschāb-Gebot. Der islamische Gelehrte und ehemalige ägyptische Religionsminister Mahmoud Zakzouk, der auch Präsident des Obersten Islamischen Rates der Arabischen Republik Ägypten war, kann ebenfalls keinen Zwang für den Hidschāb im Islam erkennen.
Regeln für Hidschāb-Kleidung mini|rechts|Hidschāb (rechts Tragevariante als Niqab)
Im Koran finden sich keinerlei Regeln, wie ein Kleidungsstück auszusehen hat, das dem Verhüllungsgebot entspricht. Rechtsgelehrte des Islam haben Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. ʿAura) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Dabei wurden Koran und Hadithe herangezogen.
Nach Ansicht des Salafī-Gelehrten Muhammad Nāsir ad-Dīn al-Albānī muss der Hidschāb folgende Anforderungen (šurūṭ) erfüllen:Vgl. Muḥammad Nāṣir ad-Dīn al-Albānī: Ḥiǧāb al-Marʾa al-muslima fī l-kitāb wa-s-sunna. 4. Aufl. Manšūrāt al-Maktab al-islāmī, Beirut, 1398h (1974 n. Chr.), S. 15. Er muss den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken. Er darf selbst kein Schmuck (zīna) sein. Er muss blickdicht (ṣafīq) sein und darf nichts durchschimmern lassen. Er muss wallend (faḍfāḍ) sein und darf nicht eng anliegen. Er darf nicht parfümiert sein. Er darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln. Er darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln. Es darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt.
Die Vorschrift, dass die Hidschāb-Kleidung wallend sein müsse, leitete al-Albānī aus einem Hadith ab, demzufolge Mohammed nicht damit einverstanden war, dass die Frau von Usāma ibn Zaid ein ihr geschenktes feines Kleid aus Ägypten ohne festes Untergewand (ġilāla) trug, weil er fürchtete, dass so ihre Konturen (ḥaǧm ʿiẓāmi-hā) sichtbar seien. Usāmas Ehefrau durfte nach diesem Hadith das ägyptische Gewand (al-qibṭīya) nur noch dann tragen, wenn sie das feste Untergewand darunter anhatte.Vgl. al-Albānī: Ḥiǧāb al-Marʾa al-muslima. 1974, S. 60.
Bei der Hidschāb-Kleidung gibt es große regionale Unterschiede. In der Türkei ist eine Form der Hidschāb-Kleidung der Çarşaf, in Iran und bei den irakischen Schiiten der Tschador. In arabischen Ländern wird der Dschilbab mit einem Niqab genannten Gesichtsschleier kombiniert. In Pakistan und Afghanistan wird die Burka getragen. Im modernen internationalen Sprachgebrauch wird mit Hidschāb insbesondere ein Kopftuch bezeichnet, das die Haare, den Hals und die Brust der Frau bedeckt.
Kolonialismus In Französisch-Algerien organisierte die Kolonialverwaltung im Jahre 1958 öffentliche Entschleierungszeremonien. Muslimische Frauen wurden unter Druck gesetzt, ihre Schleier öffentlich abzulegen, um die vermeintliche Befreiung vom Patriarchat zu demonstrieren. Diese Veranstaltungen waren sorgfältig choreografiert und dienten propagandistischen Zwecken. Frauen wie Monique Améziane nahmen unter Zwang teil – ihr wurde mit der Hinrichtung ihres Bruders gedroht. In einem symbolischen Akt wurde sie als „Marianne“, die weibliche Allegorie der Französischen Republik, verkleidet. Bemerkenswert ist, dass sie vor der Zeremonie gar keinen Schleier getragen hatte – dieser wurde ihr eigens für die Inszenierung angelegt. Bereits im 19. Jahrhundert verfolgte die britische Kolonialmacht ähnliche Strategien in Ägypten. Lord Cromer initiierte eine öffentliche Debatte über den Hidschab und stellte die Verschleierung als Zeichen der Rückständigkeit und Unterdrückung dar. Gleichzeitig engagierte er sich in England gegen das Frauenwahlrecht und schränkte in Ägypten die Ausbildung von Frauen zu Ärztinnen ein. Missionare, Feministinnen und Ärzte wurden eingesetzt, um muslimische Frauen zur Entschleierung zu bewegen, teils mithilfe von Handbüchern zur schrittweisen Ablegung des Schleiers. Die kolonialen Bemühungen zur „Zwangsemanzipation“ waren Teil eines umfassenden Projekts zur kulturellen Kontrolle. In Algerien wurde der Traum einer vollständig domestizierten Gesellschaft besonders intensiv verfolgt. Da viele Frauen ihren Schleier nicht freiwillig ablegten, griffen die Kolonialbeamten zu kreativen Methoden. Der französische Schriftsteller Frantz Fanon dokumentierte Fälle, in denen Frauen für Entschleierungszeremonien in folkloristische Gewänder gesteckt wurden – oft handelte es sich um Inszenierungen mit Prostituierten, deren Bilder als „normale muslimische Frauen“ verbreitet wurden, um orientalistische Fantasien zu bedienen. Fanon zeigt jedoch auch, dass muslimische Frauen sich zur Wehr setzten. Einige Widerstandskämpferinnen nutzten die koloniale Besessenheit mit Entschleierung strategisch: Sie legten den Schleier ab, kleideten sich westlich und schmuggelten Waffen in ihren Handtaschen, um die französischen Grenzposten zu täuschen.
Moderne Mode mini|hochkant|Aus zwei Tüchern drapierter Hidschāb