130px|border|Monaco150px|Europäische Union300px|Monaco und die EU in Europa
Das an Frankreich und das Mittelmeer grenzende Fürstentum Monaco ist kein Teil der Europäischen Union, jedoch mit dieser durch besondere Vereinbarungen eng verbunden.
Beziehungen zwischen Monaco und der Europäischen Union Das Fürstentum Monaco ist kein Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und gilt somit im Verhältnis zur EU als Drittstaat.https://www.gouv.mc/Action-Gouvernementale/Monaco-a-l-International?OpenDocument&4Fr Monaco ist jedoch eng mit der EU verbunden und unterhält seit Januar 2000 eine diplomatische Vertretung bei der EU in Brüssel.https://www.gouv.mc/Action-Gouvernementale/Monaco-a-l-International?OpenDocument&2Fr
Ein besonderes Verhältnis besteht seit dem 17. Jahrhundert zwischen Monaco und Frankreich. Der derzeitige Stand der Beziehungen geht auf den am 18. Mai 1963 unterzeichneten bilateralen Vertrag zur Schaffung gutnachbarlicher Beziehungen (Convention de voisinage) zurück.Convention de voisinage du 18 mai 1963 Das Abkommen wurde am 15. Dezember 1997 – auch im Hinblick auf das Verhältnis zwischen der EU und Monaco – durch einen Briefwechsel ergänzt.Échange de lettres du 15 décembre 1997 relatif à l'application de l'article 7 modifié de la convention de voisinage entre la France et la Principauté de Monaco, signée à Paris le 18 mai 1963 Es ermöglicht Monaco durch Zusatzvereinbarungen die direkte Teilhabe an ausgewählten Politikbereichen der EU. Außerdem wurden mehrere direkte Abkommen zwischen der EU und Monaco abgeschlossen.Kleinstaaten und die EU
Zollunion und Binnenmarkt Monaco nimmt seit 1997 an der Europäischen Zollunion teil.Art. 4 Absatz 2 (a) des Zollkodexes der Union Über ein Zusatzprotokoll vom Mai 2000 ist Monaco in die Warenverkehrsfreiheit des Europäischen Binnenmarkts einbezogen. Sie erstreckt sich nur auf das Innenverhältnis Monaco–EU, nicht auf den Außenhandel. Güter aus der EU können in Monaco, Güter aus Monaco innerhalb des Europäischen Binnenmarkts frei verkehren. Waren aus Monaco gelten allerdings im Außenhandel nicht als EU-Güter. Präferenzielle Handelsvereinbarungen der EU mit Drittstaaten finden auf Güter aus Monaco keine Anwendung.
Monaco und die EU haben darüber hinaus ein Abkommen zur Anwendung der Gemeinschaftsregelung über Pharmazeutika, kosmetische Produkte und medizinische Geräte unterzeichnet, die für die monegassische Wirtschaft Bedeutung besitzt. Das Abkommen ist am 1. Februar 2004 in Kraft getreten. Ein gemeinsamer Ausschuss (EC-Monaco Joint Committee) dient der Durchführung und korrekten Umsetzung des Abkommens. Er tritt zusammen, sofern eine der Vertragsparteien eine Sitzung einberuft oder Entscheidungen notwendig sind.
Monaco wendet die meisten EU-Vorschriften über Umsatz- und Verbrauchssteuern an, insbesondere in Bezug auf den freien Warenverkehr mit der EU.
Schengener Abkommen Monaco ist kein Schengen-Mitglied. Zwischen Frankreich und Monaco finden allerdings trotzdem keine Grenzkontrollen statt.Entscheidung des Exekutivausschusses vom 23. Juni 1998 Der Hafen von Monaco gilt jedoch als Schengen-Grenze; die dortigen Kontrollen obliegen Frankreich. Da Monaco keinen Flughafen besitzt, stellt sich diese Frage für den Luftverkehr nicht. Ausländische Schengen-Visa werden von Monaco uneingeschränkt anerkannt und alle Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) genießen ein Aufenthaltsrecht in Monaco. Die Schengen-Staaten erkennen umgekehrt die Aufenthaltserlaubnisse Monacos grundsätzlich an und Staatsbürger Monacos besitzen Visumfreiheit in allen EWR-Staaten. Damit herrscht faktisch Freizügigkeit für monegassische Einwohner innerhalb Europas.
Finanzfragen und Euro Traditionell galt in Monaco, neben dem monegassischen, der französische Franc als gesetzliches Zahlungsmittel. Im Zuge einer Währungsvereinbarung mit Frankreich vom Dezember 2001 (2006 überarbeitet) nimmt Monaco an der Europäischen Währungsunion teil. Seit der Einführung des Euros in Frankreich ist der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Monaco. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 ersetzt die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco jene mit Frankreich.
Seit 2002 besitzt Monaco ein Prägerecht für Euromünzen mit nationaler monegassischer Rückseite. Monaco kann vom 1. Januar 2002 an Euromünzen in einem Umfang ausgeben, der 1/500 der Anzahl der von Frankreich geprägten Euromünzen entspricht. Die Zahl der monegassischen Euromünzen wird dem Anteil Frankreichs zugerechnet.
Die Kreditinstitute Monacos unterliegen den rechtlichen Modalitäten der Banque de France.Art. 10 der Währungsvereinbarung Monaco hat sich verpflichtet, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Fälschung von Euro-Banknoten und -MünzenArt. 8 der Währungsvereinbarung und FinanzvorschriftenArt. 9 und 11 der Währungsvereinbarung anzuwenden bzw. in innerstaatliches Recht umzusetzen. Außerdem hat Monaco eine Kooperationsvereinbarung mit Europol abgeschlossen.
Seit 1. Juli 2005 ist ein Abkommen zwischen der EU und Monaco über die Zinsbesteuerung in Kraft. Es sieht eine Quellensteuer auf Zinseinkünfte von Ausländerkonten in Monaco vor. Monaco hat am 13. März 2009 seine Bereitschaft erklärt, in Steuerfragen und beim Bankgeheimnis die OECD-Standards anzuerkennen. Ein Betrugsbekämpfungsabkommen EU–Monaco für eine vertiefte Zusammenarbeit beim Informationsabgleich der Finanzbehörden wurde 2016 abgeschlossen.
Ausblick Ein Beitrittsantrag Monacos zu EU oder EFTA – letzteres wäre Voraussetzung für einen Antrag Monacos auf EWR-Mitgliedschaft – existiert derzeit nicht.
Monaco nimmt aktiv an der EU-Initiative Union für den Mittelmeerraum (UfM) teil.
Die EU plante den Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit Andorra, San Marino und Monaco. Während die Verhandlungen mit Monaco 2023 ausgesetzt wurden, gehen sie mit Andorra und San Marino weiter.
Weblinks Abkommen zwischen Monaco und der Europäischen Union (englisch und französisch) EU-Dokumente zu Monaco (englisch) Außenministerium des Fürstentums Monaco (englisch und französisch)
Einzelnachweise
Kategorie:Außenpolitik (Monaco) Kategorie:Erweiterungspolitik der Europäischen Union