alt=|mini|Das Hohe grobgünstige Narrengericht zu Stocken mini|Narrengericht 2017 mini|Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird Stockacher Laufnarr 2014

Das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stockach, kurz Stockacher Narrengericht, ist eine traditionelle, jährlich am „Schmotzige Dunschtig“ in Stockach stattfindende Veranstaltung der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, bei der eine Persönlichkeit aus der Landes- oder Bundespolitik „angeklagt“ wird. Das Brauchtum geht auf die „Schlacht am Morgarten“ im Jahr 1315 zurück. Der Hofnarr des habsburgischen Herzogs Leopold, Kuoni von Stocken, stammte aus der kleinen Amtsstadt Stockach. Er soll vor der Schlacht geraten haben, man solle nicht darüber reden, wie man zum Schlachtplatz hinkommt, sondern wie man wieder herauskommt. Für den guten Rat versprach der Habsburger dem Kuoni ein Privileg für dessen Heimatstadt Stockach. 1351 soll der habsburgische Herzog Albrecht das Privileg schließlich ausgestellt haben. Es besagt, dass die Stockacher „zwischen Lichtmeß und Lätare“ selbst regieren dürfen. Daraus entwickelte sich im Lauf der Jahrhunderte der Brauch des „Hohen Grobgünstigen Narrengerichts zu Stocken“. Lange Zeit wurde auf der Straße eine Verhandlung abgehalten. Seit 1960 lädt das Gericht prominente Politiker zur Verhandlung ein.Nils Köhler (Interviewer), Thomas Warndorf (Interviewter): „Die Beklagten sind viel normaler als man vorher dachte.“ In: Südkurier. 8. Februar 2013, S. 3. Einige Male wurde seither auch an anderen Orten verhandelt, so in Furtwangen (Streit um den Ursprung der Donau) oder in Berlin (Streit, wem der Hafen von Lindau gehört).

Geschichte mini|links|Schlacht am Morgarten

Das Stockacher Brauchtum geht auf einen Bericht zurück, in dem der Hofnarr Kuony von Stocken dem Erzherzog Leopold I. von Habsburg vor der Schlacht am Morgarten gegen die Einwohner des Dorfes Steinen (heute Teil von Schwyz im gleichnamigen Kanton) einen Rat gab.

Der erste Bericht in der Chronik des Konrad Justinger, um 1420 verfasst, nennt weder einen Ort der Schlacht noch berichtet er von der anschließenden Zusage, Leopold habe dem Hofnarren ein Privileg versprochen. Andere Schweizer Chronisten haben die Erzählung übernommen und mit weiteren Erzählungen ausgeschmückt. Ein Original des Privilegs von 1351 ist nicht mehr vorhanden, es gibt nur eine Abschrift von 1743. Ob diese inhaltlich dem Original entspricht, kann nicht geklärt werden. Zusätzlich gibt es aus dem Jahr 1687 die „Satzung und Ordnung“, in der das Brauchtum schriftlich niedergelegt ist. Darin wird das Narrengericht erwähnt und das Privileg als „Hauptbrief“ bezeichnet. In Stockacher Ratsprotokollen ist erstmals 1661 von einem „Narrengericht“ die Rede. In älteren Chroniken wird als Name des Hofnarren nur von einem Kuony (Kueni, Chuni) gesprochen. Der Vorname „Hans“ wurde ihm erst in späterer Zeit angedichtet, vermutlich durch falsches Abschreiben einer älteren Version des Privilegs. Konservative Historiker in der Schweiz haben die „Schlacht am Morgarten“ zu einem Freiheitskampf umgedeutet. In Veröffentlichungen wandelten sie das Schweizer Adelsgeschlecht der Habsburger zu Österreichern um und machten aus den Bewohnern des Dorfes Steinen „Schwyzer“ oder „Eidgenossen“. In einem Dokumentationszentrum bei Sattel im Kanton Schwyz wird in jüngster Zeit darauf hingewiesen, dass es vermutlich eine Auseinandersetzung zwischen einem habsburgischen Haufen und den Bauern aus Stein unterhalb des Morgartenberges zwischen Ägerisee und dem Ort Sattel gegeben haben könnte, der vermeintliche Freiheitskampf aus Sicht der modernen historischen Forschung aber ein Ableger der national gesinnten Geschichtsschreibung ist.

Ablauf alt=|mini|Narrenbaumsetzen am Schmotzige Dunschtig

An der Spitze des Narrengerichts, das höchstens 21 Mitglieder umfasst, steht der Narrenrichter. Weitere Ämter wie Laufnarrenvater, Kläger, Fürsprech, Säckelmeister, Narrenschreiber usw. kommen hinzu. Kläger, Fürsprech und Narrenrichter wählen jeweils einen Beklagten oder eine Beklagte aus der Bundes- oder Landespolitik aus und laden diesen zur Gerichtsverhandlung am Schmutzigen Donnerstag. Absagen erfolgen selten. Der Name des Beklagten bleibt bis zur ersten Narrenversammlung am 6. Januar (Dreikönigssitzung) auch dem Rest des Kollegiums unbekannt. Der Kläger schreibt seine Klageschrift, übergibt sie an den Fürsprech, der wiederum seine Verteidigung formuliert. Klage- und Fürsprachetexte werden dem Beklagten rechtzeitig zugestellt. Der Beklagte wird am „Schmotzige Dunschtig“ nach dem Narrenbaumsetzen in der öffentlichen und vom SWR Fernsehen übertragenen Hauptverhandlung vor dem „Hohen Grobgünstigen Narrengericht“ in der Jahnhalle in Stockach vor 1200 Zuschauern durch den Kläger angeklagt und durch den Fürsprech verteidigt.Susanne Ebner: Kein Mangel an Beweisen. In: Südkurier vom 13. Februar 2015. Der Beklagte verteidigt sich danach in einem Auftritt mit Selbstdarstellung. Das Urteil durch den Richter sieht zur Strafe je nach Schwere der Schuld vor, einen oder mehrere Eimer Weines (österreichisches Hohlmaß von 60 Liter) bis zum Laetare-Tag als Buße zu liefern.Übertragung des „Stockacher Narrengerichtes“ im SWR am 16. Februar 2012 von 20:15 bis 21:00. Die Verhandlung ist geprägt durch eine Mischung aus gutmütigem Spott und respektvoller Behandlung.Jörg-Peter Rau: Die Zusammenarbeit geht weiter. In: „Südkurier“, 13. November 2015, S. 25.

Beklagte Bereits 1960 wurde Kurt Georg Kiesinger, Ministerpräsident Baden-Württemberg, in der Scheffelhalle in Singen verurteilt.

Das Stockacher Narrengericht nahm seine Tätigkeit in Stockach erst ab 1965 wieder auf.Die Beklagten des Stockacher NarrengerichtsNachfolgend stehen alle Beklagten seit dem ersten Narrengericht der Neuzeit im Jahre 1965 1965: Kurt Georg Kiesinger, Ministerpräsident Baden-Württemberg 1966: – (keine oder unbekannt) 1967: Hans Filbinger, Innenminister Baden-Württemberg 1968 und 1969: – (keine oder unbekannt) 1970: Walter Krause, Innenminister Baden-Württemberg 1971: Hermann Person, Regierungspräsident Freiburg 1972: Johann Ruf, Ortsvorsteher der ersten von Stockach einverleibten Gemeinde Hindelwangen 1973: Rudolf Eberle, Wirtschaftsminister Baden-Württemberg 1974: Robert Maus, Landrat des Landkreises Konstanz 1975: Martin Herzog, Landrat des Bodenseekreises 1976: Werner Maihofer, Bundesminister des Innern 1977: Robert Gleichauf, Finanzminister Baden-Württemberg 1978: Karl Schiess, Innenminister Baden-Württemberg 1979: Franz Josef Strauß, Ministerpräsident Bayern. Statt Wein wurde die Strafe in Bier beglichen. 1980: Arnold Bächtold, Stadtpräsident von Stein a. R. 1981: Lothar Späth, Ministerpräsident Baden-Württemberg 1982: Gerhard Mayer-Vorfelder, Kultusminister Baden-Württemberg 1983: Norbert Nothhelfer, Regierungspräsident Freiburg 1984: Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Äußeren 1985: Dietmar Schlee, Innenminister Baden-Württemberg 1986: Gerhard Stoltenberg, Bundesminister der Finanzen 1987: Manfred Rommel, Oberbürgermeister Stuttgart 1988: Norbert Blüm, Bundesminister für Arbeit und Soziales 1989: Roman Herzog, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes 1990: Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern 1991: keine Sitzung wegen des Golfkriegs 1992: Erwin Vetter, Umweltminister Baden-Württemberg 1993: Erwin Teufel, Ministerpräsident Baden-Württemberg 1994: Joschka Fischer, Umweltminister Hessen 1995: Dieter Spöri, Wirtschaftsminister Baden-Württemberg 1996: Bernhard Vogel, Ministerpräsident des Freistaates Thüringen 1997: Annette Schavan, Kultusministerin Baden-Württemberg 1998: Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident des Freistaats Sachsen 1999: Frank Hämmerle, Landrat des Landkreises Konstanz (CDU). Urteil: Schuldig, Strafe: 2 Eimer Wein 2000: Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz (SPD). Urteil: Schuldig, Strafe: 2½ Eimer Wein 2001: Angela Merkel, Bundesvorsitzende der CDU. Urteil: Schuldig, Strafe: 1½ Eimer Wein (= 150 Flaschen inkl. Verzugszinsen) 2002: Guido Westerwelle, FDP-Parteivorsitzender. Urteil: Schuldig, Strafe: 1 + 18 % Eimer Wein 2003: Sven von Ungern-Sternberg, Regierungspräsident Freiburg (CDU). Urteil: Schuldig, Strafe: 1 Eimer Wein und 100 Liter Rothaus Bier 2004: Friedrich Merz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU. Urteil: Schuldig, Strafe: 2 Eimer Wein 2005: Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes (CDU). Urteil: Erster und einziger Freispruch bisher, aber: Ordnungsstrafe wegen Ungebührlichkeiten gegenüber dem Gericht in Höhe von 2 Eimer Wein und Teilnahme am Laienschauspiel in Stockach. 2006: Franz Josef Jung, Verteidigungsminister des Bundes (CDU). Urteil: Schuldig, Strafe: 2 Eimer Wein 2007: Günther Oettinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg (CDU). Urteil: Schuldig, Strafe: 4 Eimer Wein 2008: Andrea Nahles, Stellvertretende SPD-Parteivorsitzende. Urteil: Schuldig, verurteilt zu 4 Eimern Wein. 2009: Willi Stächele, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg (CDU). Urteil: Schuldig, verurteilt zu 3 Eimern Wein plus eine Weinprobe und ein Vesper. 2010: Renate Künast, Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Urteil: größtenteils schuldig, Strafe: 1½ Eimer Wein und eine Bürgermeisterkandidatur in Stockach. 2011: Frank-Walter Steinmeier, Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag. Urteil: schuldig in 2 von 3 Anklagepunkten, verurteilt zu 4½ Eimern Wein. 2012: Philipp Rösler, Wirtschaftsminister, Vizekanzler und Bundesvorsitzender der FDP. Urteil: schuldig in 1 von 3 Anklagepunkten, verurteilt zu zwei Eimern Wein. 2013: Heiner Geißler, ehemaliger Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, ehemaliger CDU-Generalsekretär. Urteil: schuldig in 2 von 3 Anklagepunkten, verurteilt zu drei Eimern Wein aus dem eigenen Weinberg. 2014: Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Urteil: schuldig in 1 von 3 Anklagepunkten, diesen aber verschärft schuldig zu drei Eimern Wein plus 200 Liter Bier.Narrengericht in Stockach Kretschmann zu drei Eimern Strafwein verurteilt Stuttgarter Zeitung mit dpa vom 27. Februar 2014 2015: Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Aufgaben.Der Beklagte 2015 – „Ein Modernisierer vor dem altehrwürdigen Narrengericht“ – Peter Altmaier, „Der Twitterkönig“, muss 2015 vor das Stockacher Narrengericht Zeuge des Fürsprechs: Cem Özdemir; Urteil: schuldig in 1 von 3 Anklagepunkten, Strafe ein Eimer Wein.Ein Eimer Strafwein für Altmaier auf stuttgarter-zeitung.de mit Material von dpa/lsw vom 12. Februar 2015Stockacher Narrengericht verdonnert Altmaier zu einem Eimer Strafwein Rhein-Neckar-Zeitung vom 12. Februar 2015 2016: Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Urteil: wurde am 4. Februar verhandelt.Stockacher Narrengericht lädt Alexander Dobrindt vor auf suedkurier.de vom 6. Januar 2016 Als Zeugin der Anklage trat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf. Dobrindt wurde in einem von drei Anklagepunkten für schuldig befunden und zu drei Eimern Wein verurteilt, zusätzlich zur Nachhaftung der Zerstörung Stockachs durch die Bayern muss Dobrindt das 18-köpfige Gerichtskollegium auf das Münchner Oktoberfest einladen. 2017: Malu Dreyer, rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin. Schuldig in zwei von drei Anklagepunkten. Verurteilt am 23. Februar 2017 zu zwei Eimern Wein, jeweils einmal Rot- und einmal Weiß. Zusätzlich wegen Gerichtsbeleidigung zu einem halben Eimer Rotwein. Südwest Presse vom 6. Januar 2017 2018: Thomas Strobl, Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg. Schuldig in allen drei Anklagepunkten. Strafe: Drei Eimer Wein, einen in weiß und in zwei in rot. Wobei ein Nachlass gewährt wurde, wobei ein Eimer Wein keine 60 Liter, sondern nur 41 Liter hat. Sowie den Wunsch des Angeklagten erfüllt und die Strafe verdoppelt. Somit sind insgesamt 246 Liter Wein bis Lätare fällig.