Mark Karlheinz Binz (* 10. Juli 1949 in Wiesbaden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt.
Leben Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Hamburg und Genf promovierte Binz mit dem Thema "Haftungsverhältnisse im Gründungsstadium der GmbH & Co" zum Dr. iur. utr. an der Universität zu Köln. Es folgten 1977 die Zulassung als Rechtsanwalt, 1979 die Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht. Seit 1987 führt Binz die auf Familienunternehmen spezialisierte Anwaltskanzlei Binz & Partner als Seniorpartner. Binz ist Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU, im Verband Die Familienunternehmer, im Fachinstitut der Steuerberater in Köln. Im Dezember 2014 wurde Binz durch die Bundesregierung zum Honorarkonsul der Republik Östlich des Uruguay ernannt.Vertretungen Uruguays in Deutschland Auswärtiges Amt Online. Abgerufen am 14. August 2020 Diplomatisches Magazin Online; abgerufen am 19. September 2016Neuer Honorarkonsul von Uruguay in Stuttgart Botschaft der Republik Östlich des Uruguay in der Bundesrepublik Deutschland; abgerufen am 19. September 2016
Tätigkeit Binz gilt als Experte für Familienunternehmen und ist insbesondere im Bereich Unternehmensnachfolge als Autor von Fachpublikationen, als Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt tätig. Von 1996 bis 2008 nahm Binz einen Lehrauftrag für Unternehmensnachfolge an der Hochschule Heilbronn wahr, an der er 2001 zum HonorarprofessorDr. Mark K. Binz: Neuer Honorarprofessor. (PDF; 6,4 MB), FHacetten, Das Magazin der Fachhochschule Heilbronn, 1. Ausgabe, April 2002, S. 5.; abgerufen am 19. September 2016 ernannt wurde. 2011 gründete Binz das Stuttgarter Institut für Familienunternehmen (IFF).IFF-Studie; Ranking: Das sind Deutschlands größte Familienunternehmen Spiegel Online, vom 1. Juli 2014; abgerufen am 19. September 2016
Binz gehört zahlreichen Aufsichtsgremien an; so steht er dem Aufsichtsrat von Fielmann bereits seit dessen Börsengang im Jahr 1994 als Vorsitzender vor. Über viele Jahre bekleidete er zudem den Vorsitz in den Aufsichtsräten von Jung von Matt, Kirchhoff, Moksel, Steffen und Wormland. Darüber hinaus war er stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat von Faber-Castell.
Als Rechtsanwalt war Binz in prominenten Fällen aktiv. Anfang der 1990er Jahre führte er gemeinsam mit seinem Kompagnon Martin H. Sorg gegen die Lufthansa erfolglos mehrere Musterprozesse zum Nichtraucherschutz, bis die Fluglinie auf Inlandsflügen ein generelles Rauchverbot aussprach.Raucher gegen Nichtraucher. Focus Nr. 8, 1995; abgerufen am 19. September 2016 Im Jahr 2000 brachten Binz und Sorg den sogenannten Mannesmann-Prozess mit einer Strafanzeige wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen Klaus EsserAnzeige gegen Esser wegen 60-Millionen-Abfindung - Manager Magazin Online, 7. März 2000; abgerufen am 19. September 2016, den früheren Vorstandsvorsitzenden von Mannesmann, und einem anschließenden Beschwerdeverfahren zum Generalstaatsanwalt ins Rollen.Interview Mark Binz: Großer Fall, kleines Einmaleins. manager magazin online, 27. Januar 2004; abgerufen am 19. September 2016Mark Binz: "Parallelen zu Mannesmann". Stuttgarter Zeitung Online, 8. August 2010; abgerufen am 19. September 2016
Ferner trat Binz im Rahmen von Familienstreitigkeiten bei Voith, Haribo, ElectronicPartner, Heitkamp & Thumann, Breuninger und Marc Cain öffentlich in Erscheinung. Bis Mai 2016 vertrat er Robert Tönnies im Streit mit seinem Onkel Clemens Tönnies um den Familienkonzern Tönnies. In der Folge vertrat er unter anderem im Konflikt um Tengelmann den Mehrheitsgesellschafter Christian Haub bei der Einigung mit den Familienstämmen Karl-Erivan Haub (2021) und Georg Haub (2022). Außerdem begleitete er die Enkeltochter des Künstlers Oskar Schlemmer im langjährigen Streit um deren Erbteil, der Ende 2024 durch einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beigelegt wurde.; sowie
Seitens der Presse und Prozessbeteiligter wurde mehrfach Kritik an Binz laut. So unterstellte das Anwaltsmagazin Binz und seinem Kollegen Sorg zunächst, den Mannesmann-Prozess weniger aus staatsbürgerlicher Verantwortung, als aus Gründen der Eigenwerbung initiiert zu haben.„Binz gegen den Rest der Welt“. Manager Magazin, 12. August 2002; abgerufen am 19. September 2016 In einer späteren Ausgabe hingegen charakterisierte dasselbe Magazin die Tätigkeit von Binz und Sorg im Mannesmann-Prozess als gut fundiert, beharrlich und das Werk von Profis.Anwaltsmagazin, Ausgabe Nummer 5, 5. März 2003, Seite 219, "Kanzlei Binz & Partner hat Anklage durchgesetzt", ZAP Verlag, Nach Darstellung des Magazins Capital äußerten Insider in einzelnen Streitfällen Kritik an Binz’ Vorgehen. Binz sei demnach eher als "Kriegsführer" denn als Vermittler aufgetreten. Andere Stimmen räumten laut Capital jedoch ein, dass gerade diese Strategie auch Teil des Erfolgs von Binz sei.„Tönnies - Ende einer Allianz“. Capital, 17. Mai 2016; abgerufen am 4. Oktober 2016
Veröffentlichungen Mark K. Binz, Martin H. Sorg: Die Stiftung. 5., überarbeitete Auflage. Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-8005-4267-3. Mark K. Binz, Martin H. Sorg: Die GmbH & Co. KG im Gesellschafts- und Steuerrecht: Handbuch für Familienunternehmen. 12. Auflage. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-69075-4. Mark K. Binz, Brun-Hagen Hennerkes: Unternehmens-Steuerrecht. Oldenbourg, München/Wien 1985, ISBN 3-486-20082-8. Mark K. Binz, Haftungsverhältnisse im Gründungsstadium der GmbH & Co. KG, Binz, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 1976, ISBN 978-3-504-64536-6
Weblinks
Website von Mark Binz bei der Binz & Partner Anwaltssocietät
Einzelnachweise
Kategorie:Wirtschaftsrechtler (20. Jahrhundert) Kategorie:Wirtschaftsrechtler (21. Jahrhundert) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1949 Kategorie:Mann