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So wurde z. B. im Mai 2010 durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege entschieden, Grenzsteine und Felsmarchen den Baudenkmälern zuzuordnen und sie in die Denkmalliste aufzunehmen. mini|hochkant=1.2|Jachenau, Ortsteil Dorf mit der denkmalgeschützten Kirche St. Nikolaus

Baudenkmäler in den Ortsteilen

Almen

Grenzsteine und Felsmarchen Grenzsteine und Felsmarchen zur Markierung der Grenze zwischen dem Klostergericht Benediktbeuern und dem Landgericht Tölz, 15./18. Jahrhundert; Steine und Felsen unterschiedlicher Größe, gesetzte Grenzsteine aus Kalkstein oder Buntsandstein oder in anstehenden Felsen eingearbeitete Felsmarchen, mit eingemeißelten und schwarz gefassten Markierungen: Hoheitszeichen mit „Hebscheidt“ des Landgerichts Tölz (1584 so bezeichnet) und gekreuzten Abtstäben des Klosters Benediktbeuern, bezeichnet 1584, 1651, 1653, 1715, 1720, 1772 und 1774.Jost Gudelius: Grenzsteine und Felsmarchen zwischen dem Klostergericht Benediktbeuern und dem Landgericht Tölz. In: Heimatkundliches Jahrbuch Lech-Isar-Land. Weilheim i.OB 2012, S. 161–198

Zur heraldischen Zuordnung und begrifflichen Deutung des „Hebscheidts“ gibt es bisher folgende Hypothese: Das „Hebscheidt“ ist die Reduktion des Schweifs des bayerischen Löwen auf ein einfach in Fels zu hauendes ZeichenJost Gudelius, Doppelter Abtstab und Hebscheidt – Grenzsteine und Felsmarchen zwischen dem Klostergericht Benediktbeuern und dem Landgericht Tölz, Schneemann-Verlag, Jachenau 2014, ISBN 978-3-9815341-7-7. Begrifflich wird unter vielen verschiedenen Bedeutungen die Herleitung von Hebsäule, Hebeleiter, Wagenheber favorisiert.

Abgegangene Baudenkmäler

Anmerkungen

Siehe auch Liste der Bodendenkmäler in Jachenau

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Jachenau !