Als Bekanntsache werden bei der Staatsanwaltschaft jene Ermittlungsverfahren bezeichnet, bei denen der Beschuldigte bekannt ist. Sie enthalten das Registerzeichen „Js“.http://www.rechthaber.com/was-bedeuten-aktenzeichen-bei-gericht/

Ist der Täter unbekannt, so handelt es sich um eine Unbekanntsache mit dem Registerzeichen „UJs“.

Einzelnachweise

Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland)