Aachener Gaffelbrief ist die Bezeichnung für eine historische Verfassung der Freien Reichsstadt Aachen, die erstmals 1450 getroffen wurde und nach mehrmaligen Aktualisierungen bis 1794 Bestand hatte. Der Gaffelbrief spielte eine frühe Rolle in der Demokratisierungsbewegung vor allem der einfachen Bürger und der sich in Zünften organisierenden Gewerbetreibenden, die sich von den mehrheitlich regierenden Patriziern und Aristokraten nicht mehr zeitgemäß vertreten fühlten, und spiegelt dabei auch die historische Entwicklung des Aachener Zunftwesens wider. Die Herkunft des Wortes Gaffel leitet sich von dem Niederdeutschen / Kölschen Wort Gabel ab, womit ursprünglich eine zweizinkige (Fleisch-)Gabel gemeint war.

Vorgeschichte Seit der Verleihung der Rechte einer Freien Reichsstadt im Jahre 1166 durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa stand an der Spitze Aachens zunächst ein königlicher Beamter. Im Jahre 1250 ging die Leitung auf den Rat über, dem die Bürgermeister vorstanden. Dieser so genannte Erbrat setzte sich zusammen aus zwei Bürgermeistern, zwei Rent- und Baumeistern, lebenslang gewählten Schöffen des SchöffenstuhlsChristian Quix: Historisch-topographische Beschreibung der Stadt Aachen und ihrer Umgebung, DuMont, 1829, S. 78: sowie den Deputierten der neun Aachener Grafschaften des Aachener Reichs. Die Handwerker, welche bis zum Jahre 1428 nur in mehr oder weniger losen „Bruderschaften“ oder auch so genannten „Ambachten“ zusammengeschlossen waren, waren im Stadtrat nicht vertreten.

Auf Grund eines wirtschaftlichen Aufschwungs der handwerklich Tätigen bei gleichzeitiger Misswirtschaft der Stadtverwaltung sowie der Einführung einer Reichssteuer sahen sich die Bürger nicht mehr zeitgemäß vertreten und klagten Mitbestimmung ein. Es folgten Proteste und Aufruhr. Ein erster bedeutender Aufstand der Tuchmacher und Weber wurde bereits im Jahre 1368 durch die regierenden Bürgermeister Jakob Colyn und Konrad von dem Eichhorn blutig niedergeschlagen. Dennoch versuchten sich in der Folgezeit die Ambachten per Satzungen und Verordnungen allmählich zu ordnungsgemäßen Zünften zu organisieren. Im Jahr 1428 mussten diese dann einen erneuten Rückschlag hinnehmen, als sich zehn neue Ambachten gegründet hatten, die notfalls wieder mit Gewalt Einfluss auf Gesetzesreformen zu erlangen versuchten. Auch dieser Aufstand wurde durch eine Hinterlist des Alt-Bürgermeisters Konrad von dem Eichhorn, einem Sohn des vorhergenannten, niedergeschlagen und ein Großteil der Rädelsführer auf dem Marktplatz hingerichtet. Erst ab 1437 wurde es dann den zehn Zünften erlaubt, sechs Mitglieder aus ihren Reihen und nur in besonderen Fällen in den Rat zu entsenden. Schließlich einigte man sich nach jahrelangem erbitterten Streit und heftigen Unruhen auf eine vertraglich geregelte Mitbestimmung, die im Aachener Gaffelbrief des Jahres 1450 erstmals niedergeschrieben wurde. Diejenigen politisch berechtigten Zünfte, die fortan mit stimmberechtigten Mitgliedern im Rat vertreten waren, wurden seitdem mit „Gaffeln“ bezeichnet, wodurch das Vertragswerk seinen Namen erhielt. So genannte Gaffeln gab es außerhalb Aachens nur noch in Köln, welche eine ähnliche historische und politische Entwicklung wie in Aachen durchlaufen, ihre ständedemokratische Verfassung aber bereits 1396 in einem so genannten „Verbundbrief“ geregelt hatten und an dem 22 Kölner Gaffeln beteiligt waren.

Mit den folgenden Gaffelbriefen gelang es somit den Aachener Zünften, Schritt für Schritt die Stadt aus einer ehemals aristokratischen Selbstverwaltung in eine demokratische zu verwandeln und damit die Eigenbedeutung für die Region zu stärken. Die Zünfte waren von nun an der zentralen Ansprechpunkte für das gesamte öffentliche Leben, und nur durch diese konnte der Bürger politisches Recht und politischen Schutz finden, und deshalb wurde jeder Bürger verpflichtet, deren Mitgliedschaft zu erwerben.

Erster Gaffelbrief 1450 Durch den ersten Aachener Gaffelbrief kam es zu einer komplett neuen Zusammensetzung des Aachener Stadtrates, dem ab sofort Deputierte aus elf Zünften angehörten und der jährlich zur Hälfte neu gewählt wurde. Diese elf anerkannten Zünfte bestanden aus der „Sternzunft“Christian Quix, Historisch-topographische Beschreibung der Stadt Aachen und ihrer Umgebung, DuMont, 1829, S. 74: , der ausschließlich Adelige angehörten und die eine Fortführung des vorherigen alten Erbrates darstellte und aus der die Schöffen gewählt wurden sowie die „Bockzunft“Christian Quix, Historisch-topographische Beschreibung der Stadt Aachen und ihrer Umgebung, DuMont, 1829, S. 105: , die Gesellschaft der Patrizier, in der die Gelehrten, Ärzte, Juristen, Kaufleute und Beamte sich organisiert hatten. Ferner aus den Zünften der Werkmeister (Tuchfabrikanten und Wollenweber), Brauer, Metzger, Löder (Gerber), Schmiede sowie aus den vier „Gesellschaften“ zum „Löwenberg“Nach Quadflieg, E., Spaziergänge durch Alt-Aachen, Straßen, Häuser und Familien, Aachen 1941, S. 269 ff. das Haus Büchel 15. Nicht mit dem „Louvenberg“ zu verwechseln (Packbier, S. 4, 7). , zum „schwarzen Adler“Nach Eberhard Quadflieg (1905–1982; Spaziergänge durch Alt-Aachen, 1941, S. 36f) nannte sich diese 1450 auftretende Zunft nach dem alten „Haus zum Schwarzen Adler“ (abgebrannt 1656; da die Jakobstraße in den Markt mündet und man erst 1905 die vermeintlichen Fundamente des alten Schwarzen Adlers unter dem Markt 45 – dem neuen Schwarzen Adler – entdeckte, verorteten einige diese Zunft eher südwestlich in der Jakobstraße 45). Quadflieg führt als ältesten Beleg eine Urkunde von 1258 („in domo sita in foro que aquila dicitur“) auf. In dieser hatte Conrad de Monte, den "Adler" der Deutschordenskommende Siersdorf übertragen. Danach ist der "Adler" offenbar in den Besitz einer Familie von der Ahr („die den Hausnamen auch als Familiennamen führte“) gelangt, welche 1370 dieses Gasthaus verkaufte. Etwas später scheint aus dem Hausnamen "Adler" der Name "Schwarzer Adler" geworden zu sein, denn 1394 hieß die Witwe des Käufers v. 1370 „Grete zen Swartzen Ayr“. Ob diese Farbbezeichnung auf ein Vorbild zurückzuführen ist, wie ein Familienwappen der Ahrs oder etwa aufgrund der Gebäudehistorie das Deutschordenswappen, muss offenbleiben. Am ehesten kommt hier wohl der Aachener Stadtadler von 1350 in Betracht, wie Stadtarchivar Huyskens es 1928 vermutete (Die Aachener Gemäldesammlung Bettendorf, in: Aachener Kunstblätter 14, 1928, S. 49)., zum „Pontort“Pontort bezieht sich auf die Ecke der Pontstraße, d. h. sehr wahrscheinlich ist das Zunfthaus identisch mit Haus Löwenstein (vgl. Pick, R., Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, 12. Band, 1890, S. 344). und zum „Altenstern“Der Alte Stern an der Ostseite des Marktes vereinigte sich später vermutlich mit dem „neuen Stern“ (vgl. Packbier, Peter, Das Aachener Rathaus sowie eine Auflistung der anderen Bauwerken am Marktplatz der alten Reichsstadt Aachen, S. 2, 6 f. und Quadflieg, S. 41 f.), die wiederum aus gehobenen Bürgerschichten und Patriziern bestanden. mini|176x176px|Anfang des Gaffelbriefs von 1450 (v. Beeck/Nopp 1643). Dieser neu aufgestellte Stadtrat gliederte sich auf in einen kleinen und einen großen Rat. Dem insgesamt 40 Personen starken kleinen Rat gehörten neben zwei Ratsherren aus jeder der elf Zünfte noch zwei Bürgermeister (von ihnen wurde einer aus den Schöffen und einer aus der Bürgerschaft gewählt), zwei Schöffenmeister (meist die dienstältesten Schöffen), ein Kanzler (Schreiber), zwei Kürschöffen, zwei Werkmeister und neun „Christoffeln“ an, wie die Gesandten aus den neun Grafschaften genannt wurden. Die Amtsperiode für die Bürgermeister betrug ein Jahr und ab deren Ende waren sie als so genannte „abgestandene“ Bürgermeister weiterhin dem Rat in einer gehobenen Stellung zugehörig und konnten sodann ein Jahr später erneut als Bürgermeister gewählt werden, was dann aber meist nur eine Formsache war und eher einer Ernennung gleichkam. Der kleine Rat beschäftigte sich mit der Stadt- und Landeshoheit und bildete das Ober- und Appellationsgericht. Dem großen Rat wurden zusätzlich noch vier weitere Ratsherren aus den elf Zünften zugestanden und er umfasste somit 84 Mitglieder. Er war unter anderem für das Allgemeinwesen zuständig, richtete über Leben und Tod und wählte die neuen Ratsmitglieder.

Darüber hinaus regelte der Gaffelbrief die Voraussetzungen für eine Wahlzulassung zum Stadtrat, die Wahlperioden sowie die Abstimmungsregeln bei den jeweiligen Sitzungen. Hierbei wurde auch vor unlauteren Wahlmanipulationen und damit einhergehenden diversen ungesetzlichen Praktiken gewarnt, die erstmals als Makelei bezeichnet wurden. Ferner legte der Gaffelbrief neben den Rechten der Zünfte deren öffentliche und der Allgemeinheit dienende Pflichten fest wie beispielsweise die Brandbekämpfung oder das örtliche Militärwesen.

Zweiter Gaffelbrief 1513 In der Folgezeit, vor allem ab 1477, versuchten die Patrizier, ihre Stellung wieder zu ihren Gunsten auszubauen und noch vorhandene Gesetzeslücken zu ihren Gunsten auszunutzen. Dazu beschlossen sie mit Hilfe kaiserlicher Privilegien durch Friedrich III., dass sowohl der Schöffenstuhl, der sich ausnahmslos aus Adeligen zusammensetzte, als auch die Ratsverwandten aus den neun Grafschaften ihren Dienst lebenslänglich versehen und dagegen nur noch die Ratsvertreter der Gaffeln jährlich zur Hälfte erneuert werden sollten. Dies führte zu unerlaubten Absprachen, Manipulationen und Abhängigkeiten sowie einer schleichenden Aushöhlung des ersten Gaffelbriefes. Ebenso wurden Maßnahmen blockiert, die eine Steuerentlastung des Bürgertums bewirken und gleichzeitig die Schuldenlast der Stadt tilgen sollten. Zugleich vermehrte sich auf der anderen Seite durch neu formierte Berufsgruppen die Anzahl der Zünfte, bzw. durch Eingliederung weiterer handwerklicher Betriebe in bestehende Zünfte, so genannten „Splissen“, deren Zusammensetzung und Stärke. Dies alles führte erneut zu massiven Unruhen, die zu Entlassungen oder gar Verhaftungen einiger korrupter Ratsherren führte, darunter der Alt-Bürgermeister Gilles von dem Buschoffsstave, und teilweise bis zum Reichskammergericht in Wetzlar weitergeleitet werden mussten. Diese Situation mündete schließlich am 15. Februar 1513 in einer neuen vertraglichen Übereinkunft, dem zweiten Aachener Gaffelbrief, an dem die als Reformer geltenden Aachener Bürgermeister Everhard von Haren und Wilhelm Colyn maßgeblichen Anteil hatte.