Als Leugnung des Völkermords an den Armeniern wird das Billigen, Bestreiten oder Verharmlosen des Völkermordes an den Armeniern bezeichnet. Diese Haltung ist besonders in der Republik Türkei, der Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, verbreitet. Sie wird auch von einigen westlichen Wissenschaftlern,Völkermord an den Armeniern: "Ziel war die Türkisierung Kleinasiens". n-tv. 24. April 2015. Abgerufen am 10. Mai 2015. darunter Bernard Lewis, Guenter Lewy, Heath W. Lowry, Andrew Mango, Justin A. McCarthy, Stanford Shaw und Norman Stone, geteilt. Insbesondere bezweifelt wird die Vernichtungsabsicht gemäß der Völkermordkonvention der UNO oder deren Nachweis. In der Schweiz, der Slowakei,Harabin Remembers Victims of Armenian Genocide. In: The Daily SK. 5. April 2012. Abgerufen am 13. Januar 2013. GriechenlandGreece parliament ratifies bill criminalizing Armenian genocide denial In: JURIST. 10. September 2014. Abgerufen am 10. September 2014. und ZypernCyprus criminalises 'Armenian genocide' denial In: Yahoo! News. 2. April 2015. Abgerufen am 2. April 2015. steht der Negationismus des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe.

Bewertung in der Türkei Terminologie In der Türkei werden die Geschehnisse von 1915–1917 als Ermeni soykırım iddiaları („Behauptungen über den Völkermord an den Armeniern“) oder als sözde Ermeni soykırımı („Angeblicher Völkermord an den Armeniern“) bezeichnet. Laut Erlass № 2007/18 des Ministerpräsidialamts der Türkei ist seit 2007 offiziell die neutralere Bezeichnung „Ereignisse von 1915“ (1915 olayları) oder „armenische Behauptungen bezüglich der Ereignisse von 1915“ (1915 olaylarına ilişkin Ermeni iddiaları) zu verwenden.Süleyman Kurt: . Zaman, 24. August 2007. Abgerufen am 24. April 2010 (türkisch).

Betrachtungsweise Der Völkermord wird von der türkischen Regierung und großen Teilen der türkischen Öffentlichkeit und Wissenschaft in Abrede gestellt. Die Opfer seien Begleiterscheinungen eines von den Armeniern angefangenen Bürgerkriegs. Nach gängiger Ansicht hätten armenische Gruppen den Ausbruch des Ersten Weltkrieges zum Anlass genommen, sich gegen das Osmanische Reich zu erheben, und dabei zahlreiche Massaker an der türkischen Bevölkerung verübt.„Von den Armeniern verwirklichte Massaker“ vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei Insbesondere wird dabei auf den Aufstand von Van hingewiesen. In dieser Zwangslage habe das Reich seine Existenz bedroht gesehen und aus militärischen Gründen die Umsiedlung (tehcir) der gesamten armenischen Bevölkerung beschlossen.„Umsiedelung“ vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei Am 27. Mai 1915 habe die Türkei ein Deportationsgesetz verabschiedet. Die Armenier sollten entschädigt und in die osmanischen Territorien im heutigen Syrien oder Irak umgesiedelt werden. Infolge der Kriegswirren seien durch Massaker, Überfälle, Hunger und Seuchen etwa 300.000 ArmenierKamuran Gürün: Ermeni Dosyası. 3. Auflage. Ankara 1985, S. 227. umgekommen. Einen Befehl Talât Paschas oder des Komitees für Einheit und Fortschritt, die Armenier zu töten, habe es nicht gegeben. Im Gegenteil, es sei vorgesehen gewesen, die Kolonnen der Deportierten zu beschützen und zu versorgen.

Historische Quellen wie die Memoiren des damaligen amerikanischen Botschafters in Istanbul, Henry Morgenthau, und das „Blue Book“ von Toynbee und Bryce werden als nicht neutral und die Andonian-Dokumente als Fälschung betrachtet. Aspekte der türkischen Haltung werden von einigen nichttürkischen Wissenschaftlern unterstützt.

Justiz Der Große Senat für Strafsachen beim türkischen Kassationshof beschrieb 2006 in der Sache gegen Hrant Dink die türkische Haltung zum Völkermord folgendermaßen:

Wissenschaft Hikmet Özdemir, Leiter der Armenienabteilung der Türkischen Historischen Gesellschaft, bestreitet ebenfalls, dass es einen Genozid gab. In einem Gespräch mit der Zeitung Die Welt sagte er unter anderem:

Auseinandersetzungen in der Türkei In der Türkei gibt es zunehmend eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Armeniergenozid und der offiziellen Bestreitung als Genozid. Die osmanischen Archive des Ministerpräsidialamts der Türkei werden von der Türkei zwar als frei zugänglich bezeichnet, jedoch wird die Arbeit für Wissenschaftler in den Archiven durch Restriktionen erschwert und nicht alle Dokumente sind veröffentlicht.

Im Jahre 2008 gab es im Internet die Unterschriftenkampagne „Ich bitte um Entschuldigung“, an der sich auch Prominente beteiligten.ozurdiliyoruz.com

miniatur|Die Gedenkstätte und das Museum für den Völkermord in Iğdır verbreiten die falsche Ansicht, dass die Armenier Völkermord an den Türken begangen hätten und nicht umgekehrt. Der Artikel 301 des türkischen StGB (Beleidigung des Türkentums) wird bis heute dazu eingesetzt, die öffentliche Anerkennung des Genozids an den Armeniern strafrechtlich zu verfolgen.

Türkische Schüler lernen spätestens ab dem 10. Schuljahr, dass es keinen Völkermord an den Armeniern gegeben habe und dass Armenier einen Völkermord an den Türken begangen hätten. Diese türkische Geschichtsschreibung muss von den Schülern auswendig gelernt werden.. WDR. 21. April 2015.

Zu den politischen Parteien, die mit besonderem Nachdruck die These vom „angeblichen Völkermord“ vertreten, also den Genozid verleugnen, gehören insbesondere die Arbeiterpartei und die Partei der Nationalistischen Bewegung.

Der 2007 ermordete armenische Journalist Hrant Dink wurde 2005 wegen „Beleidigung des Türkentums“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die türkische Schriftstellerin Elif Shafak wurde im Jahr 2006 freigesprochen. Eine fiktive Figur ihres Romanes Der Bastard von Istanbul hatte den Völkermord aus armenischer Sicht kritisiert.Angeklagt: Elif Shafak „Der Bastard von Istanbul“ FAZ, 27. Juni 2006, abgerufen am 25. Juni 2011.FAZ: Gerichtsurteil – Elif Shafak hat das Türkentum nicht beleidigt FAZ, 21. September 2006, abgerufen am 25. Juni 2011.

Der türkische Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk wurde im März 2011 wegen Verstoßes gegen den Artikel 301 zu einer Schadenersatzzahlung an sechs Kläger verurteilt, die sich durch seine Äußerungen zu den Tötungen von Armeniern aus dem Jahr 2005 beleidigt fühlten. (Pamuk: ) Die Verurteilung Pamuks stieß inner- und außerhalb der Türkei auf heftige Kritik.Die Meinungsfreiheit lässt auf sich warten Neue Zürcher Zeitung 2. April 2011, abgerufen am 25. Juni 2011.

Bewertung außerhalb der Türkei Insgesamt haben über 20 Staaten die Massaker als Völkermord entsprechend der 1948 beschlossenen und 1951 in Kraft getretenen Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes anerkannt. Die jeweiligen Regierungen der Türkei versuchen trotz politischer Forderungen seitens der Oppositionsparteien und der armenischen Minderheit nach Anerkennung des Genozids durch politischen und diplomatischen Druck, andere Staaten davon abzuhalten, die Geschehnisse als Völkermord anzuerkennen. So berief die Regierung im März 2010 ihren Botschafter aus Washington zurück, nachdem der US-Kongress die Ereignisse als Völkermord klassifiziert hatte. Die Bewertung der Ereignisse spielt insbesondere im Verhältnis zu Armenien eine zentrale Rolle.

Deutschland Der Deutsche Bundestag stellte in seiner Resolution vom 2. Juni 2016 mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung fast einstimmig durch alle Fraktionen fest, dass die planmäßige Vertreibung, Ermordung und Vernichtung der Armenier und anderer christlicher Volksgruppen im Jahr 1915 und den folgenden als Völkermord zu bezeichnen ist. Der Bundestag setzt sich für eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse zur Zeit des Ersten Weltkrieges und der Rolle des Deutschen Reichs ein und fordert die Landesparlamente auf, die Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte des 20. Jahrhunderts in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Der Bundestag setzt sich ferner dafür ein, dass im Rahmen der Haushaltsmittel wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten in der Türkei und Armenien gefördert werden, die zu einem Austausch und Annäherung sowie einer Aufarbeitung der türkisch-armenischen Geschichte dienen. In Deutschland als Verbündetem der Türkei im Ersten Weltkrieg ist die Beteiligung deutscher Militärattachés weitgehend unbekannt.

Frankreich Im Dezember 2011 verabschiedete die französische Nationalversammlung ein Gesetz mit dem Inhalt, dass „die öffentliche Preisung, Leugnung oder grobe Banalisierung von Genoziden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen“ mit Haft- oder Geldstrafen geahndet werden kann. Abgerufen am 2. Januar 2012. Darunter fällt auch der Genozid an den Armeniern. Die französischen Abgeordneten rügten die der Republik Türkei, Druck auf das französische Parlament auszuüben. Als Reaktion zog die türkische Regierung ihren Botschafter aus Frankreich ab. Das Gesetz wurde im Januar 2012 durch den französischen Senat bestätigt und muss noch vom Staatspräsidenten unterschrieben werden, bevor es in Kraft treten kann.Streit mit Türkei. Frankreich verbietet Leugnung des Völkermords an Armeniern. Spiegel online, 22. Dezember 2011. Abgerufen am 2. Januar 2012.Senat billigt umstrittenes Genozid-Gesetz Süddeutsche Zeitung.de, 23. Januar 2011. Abgerufen am 23. Januar 2012. Das französische Gesetz löste nach seiner Bestätigung durch den Senat heftige Kritik und Drohungen gegenüber Frankreich von Seiten der Türkei aus.Massentötung von Armeniern: Erdogan wütet gegen Frankreichs Völkermord-Gesetz Spiegel Online, 24. Januar 2012. Abgerufen am 24. Januar 2012. Das Gesetz wurde im Februar 2012 vom französischen Verfassungsrat als verfassungswidrig erklärt, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy kündigte daraufhin eine veränderte Fassung des Gesetzes an.Frankreich: Oberstes Gericht kippt umstrittenes Völkermord-Gesetz Spiegel Online, 28. Februar 2012. Abgerufen am 28. Februar 2012. Am 1. Juli 2016 verabschiedete das französische Parlament erneut einen Gesetzentwurf, mit dem die Leugnung von Völkermorden, darunter auch die Leugnung des Völkermords an den Armeniern, und die Leugnung von Kriegsverbrechen, Sklaverei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zukünftig mit einem Jahr Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro geahndet werden solle.Neues Gesetz: Frankreich will Leugnung von Völkermord unter Strafe stellen. Spiegel Online. 2. Juli 2016. Abgerufen am 9. Juli 2016.

Großbritannien Großbritannien hielt Istanbul ab 1920 unter Belagerung. Nach dem Ersten Weltkrieg war die britische Regierung die Hauptverantwortliche dafür, dass die osmanische Nachfolgeregierung der Jungtürken nationale Militärkriegsgerichte (Istanbuler Prozesse) errichtete, die u. a. die Schuldfrage der in den Kriegsjahren von den Jungtürken gebildeten Zentralregierung klären sollte. Da die britische Regierung die nationalen Prozesse als „Augenwischerei“ bewertete, führte sie ab Mai 1919 mehrere jungtürkische Intellektuelle nach Malta ins Exil ab. Ziel war es, internationale Kriegsgerichtshöfe zu erstellen, deren Errichtung allerdings scheiterte. Die britische Regierung betrachtet die vorgebrachten Beweise als nicht ausreichend dafür, die Ereignisse als Genozid zu klassifizieren: