mini|Berner Prozess Die beiden Kläger mit ihren Berner Anwälten: auf der Bank links Marcel Bloch; rechts davon Emil Bernheim. Anwälte der Klägerschaft: hinter den Klägern links Hans Matti; rechts davon Georges Brunschvig Der sogenannte Berner Prozess war ein international beachteter Strafprozess, der 1933 bis 1935 aufgrund einer Strafanzeige des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) und der Israelitischen Kultusgemeinde Bern wegen Verstosses gegen das bernische Gesetz über das Lichtspielwesen und Massnahmen gegen die Schundliteratur von 1916Vgl. Wortlaut Art. 14–16. geführt wurde. Im Mittelpunkt des Prozesses standen Zeugenbefragungen und Expertisen zur aktuellen Verwendung der antisemitischen «Protokolle der Weisen von Zion» in der Schweiz.

Das Urteil kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dieser Schrift um ein übles Machwerk, ein Plagiat und eine Fälschung handelt.

Frontistische Veranstaltung im Berner Casino Am 13. Juni 1933 fand im Casino Bern eine von der Nationalen Front und der Heimatwehr organisierte Veranstaltung mit dem ehemaligen Generalstabschef und Frontisten Emil Sonderegger als Hauptredner statt. Weitere Redner an dieser Veranstaltung waren der Schweizer Offizier Arthur Fonjallaz und Heinrich Wechlin,Weiteres zur Biographie Wechlins in: Diplomatische Dokumente der Schweiz 1848–1945. Benteli-Werd, Bern 1994.Vol. 12 = 1937–1938, p. 1095–1097 (PDF-Datei; 817 kB) ISBN 3-7165-0846-2; am 10. Sept. 1940 wurde Wechlin nach der Niederlage Frankreichs beim sog. Frontistenempfang von Bundespräsident Marcel Pilet-Golaz empfangen. damals Chefredaktor der Zeitung Berner Tagblatt. Oberstdivisionär Emil Sonderegger wurde als Hauptredner vorgestellt von Major Ernst Leonhardt, Basel, Gauführer der Nationalen Front. An dieser Veranstaltung bot die Nationale Front die (aus Deutschland importierte) Broschüre Die zionistischen Protokolle, eine Ausgabe der «Protokolle der Weisen von Zion» mit einem Vor- und Nachwort des deutschen antisemitischen Herausgebers Theodor Fritsch,Vgl. Theodor Fritsch (Hg.): Die zionistischen Protokolle. (PDF-Datei; 496 kB) Hammer Verlag, Leipzig 13. Aufl. 1933. zum Verkauf an. Zudem verteilte der nicht zu den Veranstaltern gehörende Bund Nationalsozialistischer Eidgenossen (BNSE) ein Pamphlet Aufruf an alle heimattreuen und blutsbewussten Eidgenossen!Vgl. den Abdruck dieses Aufrufes in Der Eidgenosse, Staatsarchiv des Kt. Bern, Dokumente zum Prozess. mit wüsten Beschimpfungen gegenüber JudenZitat aus dem Aufruf: «Wir Nationalsozialistischen Eidgenossen halten unverbrüchlich fest an der Erkenntnis, dass hinter allen Krankheitserscheinungen an unserem organischen Volkskörper, hinter Marxismus und Klassen-Kampf, hinter Defaitismus, Pazifismus und Dienstverweigerung, hinter einem bewusst anti-nationalen Kunst- und Wissenschaftsbetrieb, hinter der Gottlosenbewegung, hinter der planmässigen Störung des bodenständigen Wirtschaftslebens, hinter unsittlicher Literatur, verkehrtem Erziehungswesen und Parteikorruption ein einziger Krankheitserreger steckt: Der internationale Jude.» sowie das Kampfblatt des BNSE (Der Eidgenosse). Mit der Begründung, damit sei gegen das Verbot, Schundliteratur in Verkehr zu bringen, verstossen worden, erstattete Georges Brunschvig im Namen des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds und der Israelitischen Kultusgemeinde Bern am 26. Juni 1933 Strafanzeige gegen die Gauleitung des BNSE sowie gegen Unbekannt.

Theodor Fritschs «Zionistische Protokolle» Die frontistische Propaganda erklärte die «Protokolle der Weisen von Zion» für echt: Diese seien ein von Juden verfasstes geheimes Programm mit dem Ziel, mit allen Mitteln die politische Weltherrschaft zu erlangen (z. B. durch die Unterstützung korrupter Politiker, durch die Benutzung von Untergrundbahnen zum Bombenlegen, durch verschiedene wirtschaftliche Massnahmen etc.). Fritsch behauptete in seiner inkriminierten Ausgabe des Buches, dass die «Protokolle der Weisen von Zion» am ersten Zionistenkongress 1897 in Basel von Juden verfasst worden seien. Im Vorwort bringt er als vermeintlichen Beweis dafür ein irreführend kommentiertes Zitat des Rabbiners Marcus Ehrenpreis, der 1897 selbst am Basler Kongress teilgenommen hatte.

Beginn der Hauptverhandlung am 16. November 1933 Nach Vorermittlungen wurde schliesslich gegen fünf Personen die Hauptverhandlung eröffnet: den Zürcher Architekten Theodor Fischer, Bundesleiter des BNSE,Im Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich befinden sich persönliche Dokumente (PDF-Datei; 62 kB) von Theodor Fischer. als Verantwortlichen des inkriminierten Pamphlets und als Herausgeber des BNSE-Kampfblattes Der Eidgenosse, in welchem der verleumderische antisemitische Artikel Schweizermädchen hüte Dich vor den schändenden Juden!Wortlaut dieses Artikels. Der Artikel erinnert an analoge Verleumdungen im Stürmer von Julius Streicher. Staatsarchiv des Kt. Bern, Dokumente zum Berner Prozess. von Alberto Meyer, Zürich, erschienen war; daneben als Vertreter der Berner Gauleitung des BNSE gegen den Kaufmann Georg Haller, zum Zeitpunkt der Veranstaltung Gauleiter, sowie den Rechtsanwalt Johann Konrad Meyer.Georg Haller, Kaufmann, Bern, geb. 1879; Dr. iur. Johann Konrad Meyer, Rechtsanwalt, Bern, geb. 1907. Der zeitweilige Gauleiter Georg Haller war Oberstleutnant der Schweizer Armee und Sohn eines Pfarrers an der Berner Heiliggeist-Kirche. An der Hauptverhandlung 1935 gab er eine längere Auskunft über seine Person, vgl. Stenographisches Protokoll (PDF-Datei; 4,69 MB), Staatsarchiv des Kt. Bern, Dokumente zum Prozess. Wegen des Vertriebs von Schriften der Nationalen Front an diesem Abend, darunter Die zionistischen Protokolle,Die zum Verkauf angebotenen Exemplare der Broschüre trugen den Stempel «Buchabteilung der Nationalen Front». standen Silvio Schnell, Mitglied der Nationalen Front, Ortsgruppe Bern, und der im Polizeirapport als «Führer dieser Gruppe» bezeichnete Walter Ebersold vor Gericht.Vgl. Polizeirapport vom 28. Juni 1933; Walter Ebersold, Architekt, Bern, geb. 1894; Silvio Schnell, Musiker, Bern, geb. 1909 Richter war Walter Meyer. In ihren Aussagen übernahmen Theodor Fischer für das Pamphlet und Silvio Schnell für den Vertrieb von Schriften der Nationalen Front die Verantwortung, während die übrigen Beschuldigten jegliche persönliche Verantwortung ablehnten.Vgl. das Protokoll der Ersten Hauptverhandlung (PDF-Datei; 531 kB) vom 16. November 1933. Schliesslich wurde die Verhandlung mit dem Beschluss, über die Echtheit oder Unechtheit der «Protokolle der Weisen von Zion» Expertise einzuholen, auf unbestimmte Zeit vertagt.

Zweite Hauptverhandlungsphase im Oktober 1934 mini|rechts|350px|Vorladung von Dr. Chaim Weizmann als Zeuge beim Berner Prozess 1934 (Staatsarchiv des Kt. Bern) Der Prozess konzentrierte sich von nun an auf die Frage, ob die «Protokolle der Weisen von Zion» echt oder vielmehr ein Plagiat und eine Fälschung seien. Für die Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 29. bis 31. Oktober 1934 waren Zeugen vorgeladen worden: einmal Teilnehmer des Ersten Zionistischen Kongresses 1897 in Basel, unter ihnen Oberrabbiner Marcus Ehrenpreis aus Stockholm; sodann verschiedene im Exil (meist in Paris) lebende Russen, welche Auskunft geben konnten über eine allfällige Abfassung der «Protokolle der Weisen von Zion» im Auftrag der zaristischen politischen Polizei Ochrana, mit dem Zweck, liberale Politiker zu isolieren und antisemitische Gefühle zur Zeit der berüchtigten russischen Pogrome zu schüren. Zudem war auch die behauptete Komplizenschaft zwischen Juden und Freimaurern ein Thema, und Berner Freimaurer wurden als Zeugen dazu angehört. Ebenso wurde die Frage des Ausmasses der jüdischen Beteiligung an der bolschewistischen Sowjetregierung verhandelt. Die Kläger hatten die meisten dieser Zeugen aufgeboten und das Erscheinen dieser oft aus dem Ausland angereisten Augenzeugen mit erheblichem finanziellem Einsatz ermöglicht. Unter den Zeugen befand sich auch Chaim Weizmann, der spätere erste Präsident des Staates Israel. Der einzige von den Beklagten benannte Zeuge war Alfred Zander, Zürich, der in der Zeitung der Nationalen Front Der eiserne Besen einige Artikel über die «Protokolle der Weisen von Zion» verfasst hatte. Im Anschluss an die Zeugenaussagen erstattete der Beklagte Fischer gegen verschiedene von der Klägerschaft aufgebotene Zeugen Anzeige wegen angeblich falscher Zeugenaussage.

Liste von Zeugen

Chaim Weizmann, LondonWeizmann hatte nicht am Ersten Zionistischen Kongress in Basel teilgenommen, weil er damals zu arm gewesen war, wie er selbst ausführte. Viele seiner Freunde waren jedoch Teilnehmer am Kongress. In Bern 1934 gab Weizmann als Zeuge einen lesenswerten Überblick über die verschiedenen Strömungen im Judentum und den Zionismus und ging auch auf die Frage der Vertretung des Judentums in der bolschewistischen Partei Russlands ein.

Zeugen zum zaristischen Russland Alexandre du Chayla (1885–1947);Der gebürtige Franzose Alexandre Armand de Blanquet du Chayla kämpfte während des Ersten Weltkrieges in der russischen und nach der Oktoberrevolution im Russischen Bürgerkrieg in der Weissen Armee (Don-Armee). er besuchte Sergei Nilus Sergius Swatikow (1880–1942) Wladimir Lwowitsch Burzew (1862–1942) Boris Iwanowitsch Nikolajewski (1887–1966) Henry Sliosberg (1863–1937),Sliosberg veröffentlichte Memoiren, die einen guten Einblick ins jüdische Leben zur Zarenzeit geben. ein jüdischer Anwalt Pawel Miljukow (1859–1943),Vgl. die Publikationen: Russia and its crisis (1905) by P. N. Miliukov; Russia, to-day and to-morrow (1922) by P. N. Miliukov. liberaler Politiker und Aussenminister der Provisorischen Regierung

Teilnehmer am Ersten Zionistischen Kongress Mayer Ebner, Czernowitz/damals in Rumänien (1872–1955)Vgl. Porträt und Cyber-Memorial Mayer Ebner Marcus Ehrenpreis, Stockholm (Oberrabbiner) David Farbstein, Zürich (1868–1953), Schweizer Nationalrat Max I. Bodenheimer, Amsterdam (1865–1940) Franz Sieber (Stenograph) Hermann Dietrich (Stenograph) Otto Zoller (1897 Redaktor der Basler Nachrichten)

Zeugen zur Freimaurerei Theodor Tobler, Bern (Schokoladefabrikant, Freimaurer)Im Anschluss an die Ausführungen des Experten Ulrich Fleischhauer über die Freimaurerei als geheime Organisation klagte Tobler gegen Fleischhauer. Eduard Welti, Bern (Freimaurer)

Zeuge der Beklagten Alfred Zander (1905–1997)Weitere Details vgl. , in: Traverse, Zeitschrift für Geschichte – Revue d’histoire Nr. 3, 2003, S. 144–159.

Nicht erschienene Zeugen Philip Graves, London (hinterlegte eine schriftliche Zeugenaussage beim Gericht) Armand Kaminka, Wien/Jerusalem (vorgeladen, aber verhindert) Alberto Meyer, Zürich (Verfasser des inkriminierten antisemitischen Artikels Schweizermädchen … in Der Eidgenosse)

Dritte Hauptverhandlungsphase 1935 mini|Von links: Richter Walter Meyer, Carl Albert Loosli und der Sachverständige der jüdischen Kläger, Arthur Baumgarten (stehend). In der Fortsetzung der Hauptverhandlung in der Zeit vom 29. April bis 13. Mai 1935 traten drei Experten auf: Carl Albert Loosli, Bern-Bümpliz, als vom Richter Walter Meyer benannter Experte, Arthur Baumgarten, Basel, als von den Klägern benannter Experte und Oberstleutnant a. D. Ulrich Fleischhauer,Vgl. engl. Wikipedia Ulrich Fleischhauer. Erfurt, als von den Beklagten benannter (antisemitischer) Experte aus Deutschland.Fleischhauer wurde als Ersatz für den deutschen Nationalsozialisten «Pastor a. D.» Ludwig Münchmeyer, den die Beklagten zuerst als ihren Experten benannten, der aber durch die deutsche Post bei der Übersendung seiner Vorladung in Oldenburg nicht aufzufinden war. Der von den Beklagten als Experte erwünschte Prof. Hausherr, Orientalist an der Universität Zürich, sagte ab. Ulrich Fleischhauer veröffentlichte als einziger Experte seine Expertise (PDF-Datei; 11,59 MB) sogleich in Buchform. Die benannten Experten hatten folgende Fragen des Richters Walter Meyer zu beantworten: