Als Große Koalition (auch große Koalition, kurz GroKo) wird in der Regel eine Regierungskoalition der mandatsstärksten Parteien im Parlament bezeichnet. Der Begriff wird hauptsächlich in Deutschland und Österreich benutzt. Zur Abgrenzung hiervon etablierte sich, insbesondere zur Bezeichnung einer Zwei-Parteien-Koalition, der Begriff Kleine Koalition (auch kleine Koalition).
Für westeuropäische Staaten wird der Begriff in der Regel verwendet, um eine Koalition, an der die beiden größten (mandatsstärksten) beteiligt sind, zu beschreiben.
Deutschland Weimarer Republik
In der Weimarer Republik wurden die beiden Kabinette Stresemann I und II (1923) und das Kabinett Müller II (1928–1930) als Große Koalitionen bezeichnet. Mit dem Wort „groß“ meinte man dabei, dass sowohl links die SPD als auch rechts die DVP eingebunden wurde. Meistens regierte in der Weimarer Zeit eine Koalition von DDP und Zentrum, die jeweils entweder nach links (SPD) oder rechts (DVP, DNVP) erweitert wurde. Oft wurde eine bürgerliche Minderheitsregierung von der SPD toleriert. So gesehen war dieses Modell die eigentliche „Weimarer Koalition“, auch wenn man mit diesem Begriff gemeinhin etwas anderes meint: die drei republiktreuen Parteien SPD, Zentrum und DDP, die seit der Reichstagswahl am 6. Juni 1920 allerdings keine gemeinsame Mehrheit mehr hatten. Es gab auch große Koalitionen auf Landesebene. Als deren bekannteste gelten die SPD-Zentrums-Regierungen im Freistaat Preußen (→ Freistaat Preußen#Große Koalition).
DDR 1990 Die Volkskammerwahl am 18. März 1990 war die erste nach dem Fall der Mauer und die erste demokratische Volkskammerwahl. Die CDU wurde mit 40,8 % der Stimmen mit Abstand stärkste Partei (SPD: 21,9 %). Der CDU-Spitzenkandidat Lothar de Maizière bildete nach langwierigen Verhandlungen eine Große Koalition aus der Allianz für Deutschland (einem aus der Christlich-Demokratischen Union (CDU-Ost), Deutschen Sozialen Union (DSU) und Demokratischem Aufbruch (DA) gebildeten Wahlbündnis), der SPD und den Liberalen und wurde am 12. April 1990 von der Volkskammer mit 265 Stimmen bei 108 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen zum Ministerpräsidenten der DDR gewählt. Die Abgeordneten bestätigten danach en bloc auch die Regierung de Maizière.
Am 20. August verließen die Sozialdemokraten die Regierung, nachdem de Maizière die Entlassung unter anderem eines SPD-Ministers angekündigt hatte. Damit bestand die Regierung nur aus parteilosen Ministern sowie solchen der Allianz und den Liberalen. Da die Partei mit den zweitmeisten Stimmen (siehe oben) aus der Regierung ausgeschieden war, war diese keine große Koalition mehr.
Am 23. August 1990 trat die DDR mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik bei und die Volkskammer löste sich auf. Ihre Legislaturperiode hatte somit nur rund ein halbes Jahr gedauert. Am 2. Dezember 1990 fand die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl statt.
Bundesrepublik Da bis 2025 in der Bundesrepublik die Parteien CDU/CSU und SPD die größten Fraktionen stellten, bestanden Große Koalitionen meist aus diesen beiden Parteien. Sie werden aufgrund ihrer Farben im Parteienspektrum umgangssprachlich auch Schwarz-Rot bzw. Rot-Schwarz genannt. Koalitionen aus CDU und SPD können umgangssprachlich auch dann Große Koalition bezeichnet werden, wenn sie nicht die beiden größten Parteien stellen. Andere Koalitionen von zahlenmäßig größten Parteien auf Landesebene, z. B. SPD und Linke (rot-rote Koalition), SPD und Grüne (rot-grüne Koalition) oder Grüne und CDU (grün-schwarze Koalition) wurden bislang nicht als Große Koalition bezeichnet.
Die Abkürzung GroKo für Große Koalition wurde in Deutschland bereits während der großen Koalition unter Kiesinger in den 1960er-Jahren verwendet, setzte sich jedoch erst während der Koalitionsverhandlungen des Kabinetts Merkel III durch. 2013 wurde es das deutsche Wort des Jahres. Ab dem Jahr 2019 ist die Verwendung der Abkürzung GroKo auch in Österreich belegt.
Große Koalition 1966–1969
In den 1950er-Jahren dominierte die CDU/CSU die westdeutsche Parteienlandschaft; bei der Bundestagswahl 1957 erhielt sie eine absolute Mehrheit (50,2 %) der Stimmen und der Bundestagsmandate. Bei der Bundestagswahl 1961 erhielt sie 4,9 Prozentpunkte Stimmen weniger und musste eine Koalition eingehen. Da im 4. Deutschen Bundestag erstmals nur drei Parteien (Union, SPD und FDP) saßen, musste die Union sich zwischen zwei möglichen Koalitionspartnern entscheiden und koalierte mit der FDP. 1962 war im Verlauf der Spiegel-Affäre die Koalition in Frage gestellt worden. So diskutierten Christdemokraten und Sozialdemokraten sehr ernsthaft über eine Große Koalition, nicht nur, wie Kritiker meinten, weil Konrad Adenauer die FDP disziplinieren wollte. Adenauer ging zu Recht davon aus, dass die SPD ihn als Kanzler akzeptieren würde, um in die Regierung zu gelangen (die FDP wollte einen neuen Kanzler). Andere CDU-Politiker wie Bauminister Paul Lücke dachten vor allem daran, gemeinsam mit der SPD ein Mehrheitswahlsystem einzuführen.Hans-Peter Schwarz: Adenauer. Der Staatsmann: 1952–1967, Stuttgart 1991, S. 801–805; Kurt Klotzbach: Der Weg zur Staatspartei. Programmatik, praktische Politik und Organisation der deutschen Sozialdemokratie 1945 bis 1965, Berlin / Bonn 1982, S. 524/525. Im Oktober 1963 trat Adenauer zurück und Ludwig Erhard wurde sein Nachfolger.
Die (erste) Große Koalition kam zustande, nachdem die Koalition aus CDU/CSU und FDP daran zerbrochen war, dass die CDU/CSU das entstandene Haushaltsdefizit und die immer größer werdende Staatsverschuldung im Haushalt 1967 durch eine Steuererhöhung eindämmen wollte. Die FDP war dazu nicht bereit; ihre Minister im Kabinett Erhard II traten am 27. Oktober 1966 zurück. Damit endete die Koalition. Die CDU/CSU nahm Verhandlungen mit der SPD auf; diese entschied sich nach Erwägen einer sozialliberalen Koalition für eine Koalition mit der CDU/CSU. Am 1. Dezember 1966 wurde die Große Koalition geschlossen (siehe auch Fünfter Bundestag (1965–1969)).
Geführt wurde die Regierung von dem früheren Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Kurt Georg Kiesinger, der den letztlich glücklosen Bundeskanzler Ludwig Erhard ablöste. Im Kabinett Kiesinger wurde der SPD-Vorsitzende Willy Brandt Vizekanzler und Außenminister.
Die Große Koalition sah sich während der verbleibenden Zeit zur nächsten Wahl (28. September 1969) drei großen Aufgaben gegenüber: der Sanierung des Haushalts und der Eindämmung der Staatsschulden sowie die Bekämpfung der ersten Rezession nach 1945. Es gelang der Koalition recht schnell, wieder ein Wirtschaftswachstum herbeizuführen. Dies galt vor allem als ein Verdienst von Franz Josef Strauß und Karl Schiller, die in der Öffentlichkeit oft „Plisch und Plum“ genannt wurden.Phoenix Runde vom 30. November 2006: „Liebesheirat oder Zwangsehe?“ – Die Große Koalition damals und heute, vom 30. November 2006. Als schwieriger erwies sich die Umsetzung einer Finanzreform. Sie gelang 1969 und schuf die noch heute geltenden Grundzüge der Finanzverfassung des Grundgesetzes. Im Ergebnis stellte sie den Steuerverbund aus Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer her. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer richtete sich von nun an nach den Einwohnern. Der Länderfinanzausgleich wurde neu gefasst. Der verfassungsrechtlich kontroverse Bereich der Mischfinanzierungen erhielt mit der Einführung der Gemeinschaftsaufgaben, der Regelung über Geldleistungsgesetze und Investitionshilfen des Bundes eine neue verfassungsrechtliche Basis. Außerdem wurden Planungselemente in das Grundgesetz eingeführt: die Mittelfristige Finanzplanung und das Haushaltsgrundsätzegesetz.Wolfgang Renzsch: Länderfinanzausgleich. In: Historisches Lexikon Bayerns (Abruf am 21. März 2016). sollten die noch bestehenden Eingriffsrechte der Alliierten in die Souveränität Deutschlands abgelöst werden. Diese forderten dazu die Verabschiedung der so genannten Notstandsgesetze, um die Sicherheit ihrer in Deutschland stationierten Truppen gewährleistet zu wissen. Die nötige Änderung der Verfassung bedurfte einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Besonders daran schieden sich die Geister, da es der Regierung während eines nationalen Notstandes nun möglich war, Grundrechte vorübergehend außer Kraft zu setzen. Die Außerparlamentarische Opposition (APO) nahm dieses Thema auf und machte ihrem Unmut darüber bei Demonstrationen Luft. Das Phänomen, dass Teile der Jugend rebellierten (siehe 68er-Bewegung), gab es jedoch auch in anderen westlichen Ländern ebenso wie Notstandsgesetze. war ein Ziel der Großen Koalition, das Mehrheitswahlrecht nach britischem oder US-amerikanischem Modell einzuführen, damit nach Wahlen stets eine Partei die absolute Mehrheit innehabe und man nicht mehr auf Koalitionsverhandlungen angewiesen sei. Dieses Vorhaben scheiterte letztlich an der SPD, die auf ihrem Parteitag 1968 die Einführung in die Zukunft schob.
So bestand die – von den meisten nur als Übergangslösung betrachtete – „Vernunftehe“ aus CDU/CSU und SPD nur bis zur Bundestagswahl am 28. September 1969, bei der die CDU/CSU die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte. SPD und FDP bildeten unter Bundeskanzler Willy Brandt die erste sozialliberale Koalition auf Bundesebene (Kabinett Brandt I).
Große Koalition 2005–2009
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl vom 18. September 2005 erreichte keines der beiden angestrebten Koalitionsbündnisse (weder eine schwarz-gelbe Koalition aus CDU/CSU und FDP noch ein rot-grünes Bündnis aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen) die absolute Mehrheit der Bundestagsmandate. Dies war unter anderem auf den Einzug der Linkspartei.PDS zurückzuführen, die 8,7 % der Stimmen erhielt und mit der keine der anderen Parteien bereit war, eine Koalition einzugehen. Nach kurzen Sondierungsgesprächen, den kategorischen Absagen der FDP an eine Ampelkoalition mit Bündnis 90/Die Grünen und SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen an eine Jamaika-Koalition mit CDU und FDP und weiterhin von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an eine Koalition unter Tolerierung durch Die Linke.PDS, standen alle Zeichen auf Schwarz-Rot.
Am 11. November 2005 einigten sich die Verhandlungspartner auf den endgültigen Wortlaut des Koalitionsvertrages. Die Parteitage von Union und SPD stimmten mit großer Mehrheit dem Vertragswerk zu. Am 18. November unterzeichneten die Vorsitzenden der drei Parteien den Koalitionsvertrag; am 22. November 2005 wurde Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt und die Minister des ersten Kabinetts Merkel ernannt. Damit hatte die Bundesrepublik Deutschland zum zweiten Mal eine große Koalition auf Bundesebene.
Entscheidender Einfluss bei den Koalitionsverhandlungen wurde neben Angela Merkel vor allem dem damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering zugeschrieben. Nach der Niederlage bei der Abstimmung im Bundesvorstand über den neuen Generalsekretär der Partei legte Müntefering allerdings den Vorsitz der SPD nieder, den Matthias Platzeck übernahm, der damit auch für die SPD den Koalitionsvertrag am 18. November unterzeichnete. Matthias Platzeck leitete die SPD in der großen Koalition aber nur kurzzeitig, da er am 10. April 2006 aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegte. Sein Nachfolger wurde der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck.
Die Zweite Große Koalition nahm sich, wie die erste, besondere Hauptaufgaben vor, um die Chancen durch absolute Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu nutzen. Die erste war das Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes, also eines Haushaltsplanes ohne Nettokreditaufnahme, bis 2011. Eine erste Maßnahme war das Anheben der Umsatzsteuer auf 19 %. Weiterhin wurde in der Föderalismusreform das Verhältnis von Bund und Ländern zueinander neu geordnet. Außerdem wurde mit dem Schacht Konrad das erste Endlager für leicht und mittelstark radioaktive Abfälle beschlossen und damit für 90 % des in Deutschland erzeugten Atommülls.
Große Koalition 2013–2018