Die Gesamtzusage ist im Arbeitsrecht (dort auch vertragliche Einheitsregelung genannt) eine Zusicherung von zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers an die Belegschaft. BAG Urteil v. 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05, AP Nr. 262 zu § 611 BGB Gratifikation; Erfurter Kommentar/Preis, BGB Rn 259 mwN

Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die versprochenen Leistungen, die sie annehmen oder ablehnen können.BAG Urteil v. 10. Dezember 2002- 3 AZR 671/01, AP Nr. 252 zu BGB Gratifikation Eine ausdrückliche Annahme jedes Arbeitnehmers ist gem. BGB entbehrlich.BAG Urteil v. 18. März 2003 - 3 AZR 101/02, AP Nr. 4 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung

Siehe auch

Betriebliche Übung

Einzelnachweise

Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)