Das deutsche Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), im Langtitel als „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln“ bezeichnet, regelt die umweltverträgliche Zusammensetzung von Wasch- und Reinigungsmitteln auf dem deutschen Markt.

Insbesondere die biologische Abbaubarkeit der in Wasch- und Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside und die enthaltenen Mengen an Phosphaten sind wichtige Aspektebmu.de: (PDF; 210 kB), WRMG im Volltext, abgerufen am 6. April 2010. Neben dem Verbot bestimmter Inhaltsstoffe sind die Hersteller zudem verpflichtet, eine Kennzeichnung bzw. Veröffentlichung der verwendeten Inhaltsstoffe sowie Angaben zum Wasserhärtebereich vorzunehmen.storebird.de: Umweltverträglichkeit von Reinigungsmitteln Ein Vorläufer des WRMG war das „Gesetz über Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln“ vom 5. September 1961 (BGBl. I S. 1653).

Im Jahr 2010 wurde auf Grundlage des Gesetzes das Reinigungsmittel Por Çöz vorläufig verboten, da es mit 20 % Salpetersäure eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstelle. Dies ist das erste Mal, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Umweltbundesamt, Presse-Information 051/2010, 28. Oktober 2010: Umweltbundesamt verbietet ätzendes Reinigungsmittel "Por Çöz"

Weblinks Text des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), einschließlich des "Wasch- und Reinigungsmittel" (nebst Angaben zum WRMG) auf der Internetseite des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Wasch- und Reinigungsmittel, Informationen durch Umweltbundesamt (Deutschland) (UBA) auch mit Rechtshinweisen

Fußnoten

Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Chemikalienrecht (Deutschland)